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Ja selbstverst?lich. In der EU ist das m?ch. Belgien stellt ein Amtshilfeersuchen und schon l?t das.
Im ?rigen gibt es jetzt auch das europ?che Mahnverfahren. Genauso wie private Gl?iger im europ?chen Ausland volsltrecken k?n, ist das auch f?eh?n m?ch.
@Kai F
Die Beh?n ben?en keinen europ?chen Vollstreckungstitel, sondern nur ein Rechtshilfeabkommen. Diese sind jetzt abgeschlossen. Genau deshalb k?n ja jetzt auch Bu?eldbescheide aus dem Ausland in Deutschland vollstreckt werden.
Es wurde bislang nicht gemacht, weil es einfach nicht ging. Das ist jetzt anders.
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M?ch war das schon immer – nur so kompliziert, dass es kaum jemand gemacht hat. Es gibt jetzt aber seit ein paar Jahren den europ?chen Vollstreckungstitel, der die Sache stark vereinfacht hat. Im Prinzip f? er dazu, dass europ?che Titel nicht wesentlich schwerer zu vollstrecken sind als deutsche:http://www.juraforum.de/lexikon/Europ%C3…
Sicher doch. Im Rahmen der gegenseitigen Amtshilfe ist Europa ganz schon klein geworden. Wenn es nicht reicht, ein Konto in Nassau zu unterhalten oder wenn man kein Bundesverdienstkreuz besitzt: Schlechte Karten.
Na klar, schau doch mal im EU -Recht nach