Kaufvertrag bei Immobilienverkauf?
Mittwoch, 27. Januar 2010, 23:02
Abgelegt unter: Immobilien

Was sollte bei einem Kaufvertrag eines renovierungsbedürftigen Hauses mit diversen Mängeln drin stehen damit der Käufer nicht anschließend bei einem Rechtsanwalt versucht noch Geld herauszuschlagen weil er noch diverse Mängel entdeckt hat.


4 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

Hinterlase deinen Kommentar!

  • Sprendli sagt:

    Der Notar seht den Kaufvertrag auf und jeder hat die Möglichkeit den Vertrag durch einen Juristen überprüfen zu lassen. Der Notar sollte neutral sein. Den dem Vertrag steht auch, dass das Haus, wie besichtigt verkauft wird. Bekannte Mängel müssen angegeben werden, sonst kann man Dir danach einen Strick daraus drehen.

  • Kai R sagt:

    bei Immobilienverkauf besteht Notarpflicht, sonst ist das eh nicht gültig. Der sollte Dich auch beraten können, wie Du Gewährleistungsansprüche ausschließt!

  • D.R. Eisendraht sagt:

    Das Gutachten eines gerichtlich bestellten Sachverständigen sollte Bestandteil des KV sein. Damit ist man weitgehend aus dem Schneider

  • jamy1709 sagt:

    Der Kaufvertrag wird doch eh‘ über einen Notar abgewickelt!? Der sollte wissen, wie man das macht!!!



Einen Kommentar hinterlassen