Kann man Unterhalt aus einem Nicht-Eu-Land einklagen ?
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Freitag, 9. April 2010, 20:01
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Meine Tochter lebt mit ihrem Mann in derSchweiz . Beide sind Deutsche mit 5-Jahres-Bewilligung . Wenn sie sich scheiden läßt , und nach Deutschland zurückkehrt , kann sie den Unterhalt für sich und das Kind in der Schweiz einklagen ? Werden die Schweizer Behörden dann tätig ?
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Ja, das geht ich habe selber Unterhalt ein geklagt aus Kanada.
Es ist aber immer besser dies mit einem Anwalt zu machen,denn der kennt ganz genau die Rechtslage.
Da die Staatsangehörigkeit weniger wichtig ist als der (bisherige) gemeinsame Wohnsitz, muss sie in der Schweiz nach Schweizer Recht Unterhalt einklagen. Das kann sie auch von Deutschland aus tun (kann aber mühsam werden).
Noch besser wäre, sie würde sich mit ihrem Mann über die Scheidung und die sogenannten „Nebenfolgen“ wie Vermögensaufteilung und Unterhalt einigen, das wäre einiges günstiger, dafür gibt’s extra Mediatoren (Vermittler, sind oft Juristen).
Auch wenn er später nicht zahlt, kann sie relativ unkompliziert ihre Ansprüche in der Schweiz gegen ihn geltend machen.
PS: sie soll mal das Buch gemäss Link bestellen oder kaufen (gibt’s in den meisten grossen CH-Buchhandlungen), das ist sehr nützlich