Kann man Firmen verklagen, wenn sie falsche Angaben darüber machen, ob eine Stelle schon vergeben ist?
Sonntag, 31. Januar 2010, 14:10
Abgelegt unter: Schweizerfirmen

Der Sohn einer Freundin hat sich beworben und erhält auch nach Nachfragen keine Absage. Er hat vier Wochen gewartet und jetzt hintenrum Informationen bekommen, daß die Stelle doch schon vergeben ist. Da können sie ihm ja gleich sagen, daß er nicht mehr zu warten braucht, wenn er schon nachfragt. Sie haben aber trotzdem behauptet, sich noch nicht entschieden zu haben und Bescheid zu geben. Wollen sie sich eine Option offenhalten, falls der ausgewählte Bewerber doch nichts taugt? Damit halten sie doch Bewerber nur hin, die sich weiterhin Hoffnungen machen, obwohl die Stelle eigentlich weg ist. Oder warum machen Personaler sowas? Könnte man solche Firmen nicht auf Verdienstausfall verklagen, wenn man anderswo eine Stelle bekommen hätte können?


5 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • o))) sagt:

    > erhält auch nach Nachfragen keine Absage
    Wie schön – ich habe von etlichen Firmen keine Absage bekommen, unter anderem für den Posten als Vorstandsvorsitzender von Porsche und Chefarzt der Charité. In meinem Fall könnte es daran liegen, dass ich mich um diese Stellen nie beworben habe. Habe ich trotzdem einen Anspruch auf diese Posten, weil ich ja keine ausdrückliche Absage bekommen habe?
    Wenn dein Bekannter gegen die Firma vorgehen will, geht nichts ohne stichhaltige Beweise – nicht nur woraus sich sein Anspruch dem Grunde nach ergeben soll, sondern auch die Höhe des ihm angeblich entstandenen Schadens müsste er beweisen. Brauchbar wäre für das erste z.B. eine verbindliche, schriftliche Jobzusage, die von der Firma nicht eingehalten wurde. Und auch dann wäre es so gut wie unmöglich, nachzuweisen, wie hoch der potentielle Verdienstausfall deines Bekannten gewesen sein könnte. Spätestens ab da spielt dann wirklich kein Gericht mehr mit. Mit Schadenersatz für irgendeinen fiktiven Lohnausfall wäre also so oder so nichts. Zumal das wochenlange Ausbleiben einer Reaktion der Firma eher einer Absage als einer Zusage gleichkommt. Jedenfalls sieht Interesse an einem Bewerber in meinen Augen anders aus. Wenn mein Vorstellungsgespräch sinngemäß mit dem Satz „Wir melden uns wieder irgendwann bei Ihnen“ enden würde, würde ich mich aber schon mal nach einer anderen Stelle umgucken.

  • Professo sagt:

    Da kannst Du nichts machen, denn es gibt keinen beweisbaren Klagegrund und ein Vorvertrag oder Vertrag hat nicht bestanden ebenso kein Anstellungsversprechen.
    Außerdem weiß man ja nicht mit wem er telefoniert hat, ob derjenige wußte was mit der valenten Stelle war oder ob sich kurzfristig umentschieden wurde etc.
    Dieses Verhalten mag unhöflich sein, ist aber durchaus üblich und einen Verdienstausfall könnte man nur geltend machen, wenn er eine andere Stelle ausgeschlagen hätte. Da er aber keine andere hatte, kann man auch keinen Verdienstausfall geltend machen.

  • L♪i♫s♪a sagt:

    Manch ein Firmenbesitzer sucht sich einen geeigneten Mitarbeiter aus und lässt ihn auf Probe arbeiten was bedeutet, dass er erst mal herausfinden muss, ob der gewählte Mitarbeiter auch dem entspricht deshalb kann man sozusagen auch hingehalten werden weil man sich noch nicht sicher ist. Das hast Du richtig geschildert. Wenn sich Dein Bekannter aber nur auf eine Firma bezieht, was ich nicht glaube dann ist es seine Schuld wenn er nur auf diese Firma spekuliert hat. Klagen ist also so aussichtslos wie den Posten zu bekommen.

  • John D sagt:

    Das würde kein Gericht zur Verhandlung annehmen – es gibt keinen Klagegrund.
    Solange kein Vertrag unterschrieben ist, ist nichts sicher, worauf man sich verlassen und berufen könnte. Es mag zwar ärgerlich sein – aber es ist ebenso leichtsinnig vom Bewerber, sich blind auf das Wort der Firma zu verlassen und alle anderen Gelegenheiten sausen zu lassen.

  • mikado sagt:

    Worauf willst du deinen Anspruch gründen? Wie willst du die entsprechenden Nachweise erbringen?
    Vergiss es!



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