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Ich bin der Vermutung, das die Wirtschaft mehr Macht hat, als die Politik!
Es gibt viele Bereiche, wo sich die Politik (wie derzeit über die Strompreise) aufregt, aber die Wirtschaft dann doch macht was sie will. Ich bin der Meinung, das wir rein wirtschaftlich keine Demokratie sind, denn hier Regiert nur der schnöde Mammon, friss oder stirb! über Deine Frage kann man Bücher schreiben! und ich finde wir lassen uns zu viel gefallen, wir fressen alles in uns hinein. Die 68er sind noch auf die Strasse gegangen und haben gezeigt was abgeht, heute ist alles nur noch hineinfressen und sich alles gefallen lassen. Also auf deine Frage: Nein die Wirtschaftsbose haben die größere Macht.
Gruß
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Ja ! Beide sind unfähig die richtige Politik zu machen für das Volk und beide kosten den Steuerzahler sehr viel Geld.
Beide sind sehr fern der Realität.
Grüße Wolle
Hallo,
nein das kann man nicht gleichsetzen.
Die Wirtschaft innerhalb eines Bundeslandes muss sich mit ihrem Waren und Dienstleistungen in Angebot und Nachfrage der Bedarfsdeckung der Bevölkerung stellen.
Die Leistungen der Wirtschaft sind in erster Linie auf Erfolg ausgerichtet. (Unternehmensziel.)
Die Regierungspolitik setzt hierzu nur die notwendigen äußeren Rahmenbedingungen und ist z.B auch an einer vielfältigen Struktur interessiert.
Die Regierung ist z.B. behilflich bei der Standortsfrage der Unternehmen und hat Interesse an einer Vollbeschäftigung.
Unter anderem kann eine Regierung als Vermittler auftreten
und im Notfall auch Bürgschaften aus STEUERMITTELN stellen.
Die politische Willensbildung spielt sich in den Parteien ab.
Parteien wiederum bilden Zweckbündnisse zum Zwecke einer Mehrheitsfindung bei Abstimmungen der Regierung.
Es sind also 2 Seiten.
Wirtschaft ausgerichtet nach Angebot und Nachfrage
und
die Politik mit Schaffung der äußeren Rahmenbedingen.
Grüße von o.boy
P.S. Steuern erfüllen einen anderen Zweck.
Steuern sind Geldleistungen die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen, sondern von einem öffentlich rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz eine Leistungspflicht knüpft.