Abgelegt unter: Fotos
Ich denke, dass das nicht möglich ist oder? Ich habe bei einem Gewinnspiel gesehen, wo unten drunter steht: „Der Gewinner ist damit einverstanden mit Text und Foto veröffentlicht zu werden.“
Ist diese Klausel gültig? Hat man den keinen Schutz und kein Recht auf Anonymität? Ich denke, dass diese Klausel doch nicht gültig sein dürfte. Ich schätze eher, dass es eine Klausel, wie „Der Rechtsweg ist ausgeschlossen“ ist. Diese ist ja auch Quatsch,da man den Rechtsweg und damit das Gesetz nicht einfach ausschließen kann.
5 Kommentare bisher • RSS-Feed für Kommentare • TrackBack URI
Hinterlase deinen Kommentar!
Nur, wenn Du Dich vorher damit einverstanden erklärst
bzw. bei Unterstellung des Einverständnisses einen
Widerruf.
Wenn das drunter steht, hat man sich doch dazu bereit erklärt. Es wird schließlich doch keiner gezwungen am Gewinnspiel teilzunehmen.
Natürlich kann man auch im Gewinnfall darauf bestehen nicht veröffentlicht zu werden. Auch dazu wird keiner gezwungen. Das kann dann aber auch Konsequenzen haben, man hält sich ja schließlich nicht an den Bedingungen des Gewinnspiels. Es wäre also dann möglich, dass der Veranstalter den Gewinn überhaupt nicht ausspielt.
wenn da aber drunter steht: „Der Gewinner ist damit einverstanden…..“ und man trotzdem an dem Gewinnspiel teilnimmt….dann hat man sich doch aber damit einverstanden erklärt…..
Ich denke zwar auch nicht das man dazu dann gezwungen werden kann…aber sich dann quer zu stellen würde ich auch nicht gerade gut heißen.
nein dazu kann man nicht gezwungen werden ,denn dieses würde die Privatsphäre erheblich stören.wenn der gewinnspielanbieter darauf besteht sich sofort an der verbraucherzentrale wenden
N E I N !!!!!!!!!