Kann ich während dem Schuljahr freiwilig sitzenbleiben?
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Dienstag, 20. April 2010, 18:06
Abgelegt unter: Immobilien
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Hallo, ich gehe momentan in die 10. Klasse einer Realschule (NRW) und mein Halbjahrs Zeugnis wird miserabel. Mathe und Deutsch 4 und Englisch sogar 5. In den Nebenfächern müsste ich auch so durchnittlich 4 bekommen. Und daich eigentlich Immobilienkaufmann werden will und noch keinen Ausbildungsplatz habe wollte ich fragen ob ich jetzt zum 2. Halbjahr hin in die 9. Klasse wieder kann und dann nochml 1 1/2 statt nur noch 1/2 Jahr zur Schule gehen kann?
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Es gibt natürlich auch den einfachen Weg. Der da wäre das du einfach so miserable Leistungen erbringst das dir deine Lehrer von selbst vorschlagen das Jahr zu wiederholen. Am praktischsten ist natürlich der Weg mit dem Antrag. Da bist du rechtlich abgesichert und deine Leistungen fallen nicht in den Keller.
Du musst natürlich auch überlegen wie jemand der Sitzen geblieben ( ob freiwillig oder zwangsweise) auf einen zukünftigen arbeitgeber wirkt. Doch wenn du deine Entscheidung in solch einem Fall gut darlegen kannst sollte das kein problem sein. Ich hab eine bekannte die hätte letztes Jahr ihr Abi machen können, hätte jedoch höchstens einen Schnitt von 4 oder schlechter bekommen also beschloss sie das Jahr zu wiederholen. Jetzt ist sie bei mir in der Klasse und macht voraussichtlich ein spitzen Abitur.
Das wichtigste ist, dass du über deine eigenen Ziele klar wirst. Und du dir deiner Sache 100% sicher bist solltest du alles daran setzten dein Ziel zu erreichen. Ob du dich nun zusammen reist und im letzten Halbjahr noch einmal alles gibst oder das Jahr aus plausiblen Gründen wiederholst .
Hallo,
das würde ich mal in der Schule ansprechen.
Ich bin mal ein Jahr freiwillig zurückgegangen (das ist nicht „sitzenbleiben“!) – in dem Jahr hatte ich meinen Vater, einen Baby-Neffen und meine Oma verloren und eine Epilepsie entwickelt – logisch, dass ich da total neben der Spur und in der Schule grottenschlecht war. Als ich dann wochenlang im Krankenhaus war, wurde dann gesagt, dass ich wiederholen dürfe, wenn ich wolle – ich hätte es noch schaffen können ganz regulär aber es wäre sehr viel Stress geworden den ich nicht gut vertragen konnte in dem Moment.
Jedenfalls -ich bin dann zurückgegangen und hatte danach zwar auch mal nicht sooo tolle Noten, aber nie wieder so schlechte Zeugnisse wie das vorher…
Also – sprich Deine Lehrer drauf an und natürlich auch Deine Eltern – ich denke, die müssten da wenn dann ihre Einwilligung geben. Ich würde es mir aber an Deiner Stelle gut überlegen weil ich an weiterführenden Schulen durchaus auch schon erlebt habe das jemand Schüler diskriminiert hat die ein Jahr länger zur Schule gegangen waren weil sie wiederholt haben -egal aus welchem Grund.
LG
Angelina
@ Michelle: Ich bin selbst mitten im Jahr zurückgegangen und daher ist klar: das geht (war auch auf einer Realschule in NRW).
Nur dass ich glaube, dass es sein kann, das in so einem Fall wie hier geschildert die Schulleitung entscheiden kann ob sie das akzeptiert – bei mir waren es ganz deutliche gesundheitliche Gründe warum sie es mir erlaubt haben. Ob sie das in einem Fall von „einfach nur schlechten Noten“ machen ist fraglich – aber immerhin möglich.
Ja kannst du.
Dafür musst du in der Regel eigentlich nur ins sekretariat gehen und einen Antrag abholen. Wenn du noch nicht Volljährig bist, müssen den deine Eltern natürlich unterschreiben. Dann kannst du innerhalb weniger Tage zurück in die 9.Klasse gehen.
Allerdings solltest du diesen Antrag schnellstmöglich ausfüllen. Ob es eine DeadLine gibt, kann ich dir leider nicht sagen.
Meines erachtens geht das nicht du musst erst ein Schuljahr zu ende machen und freiwillig sitzen zu bleiben.
Aber wenn du dich im 2. Halbjahr anstrengst dann schaffst du auch in Englisch noch eine 3.
Hoffe ich konnte ein bisschen helfen.