Kann ich nach Kauf einer Immobilie beim Verk?er Geld zur?ordern wegen „versteckter M?el“ ?
Freitag, 16. April 2010, 14:09
Abgelegt unter: Immobilien

Die Immobilie ist 50 Jahre alt. Beim Umbau wurde z.B entdeckt, das aufgrund einer kaputten Drainage Wasser ins Haus dr?. Ebenso wurde entdeckt, das die elektrischen Leitungen nicht wie angegeben dreiadrig sondern zum gr?nteil zweiadrig sind, ebenso musste das gesamte Abwasser und Zuwasser komplett erneuert werden, da Abwasserrohre fast komplett dicht und teilweise angerissene Leitungen vorhanden waren und die Zuwasserrohre durch Kalk fast komplett dicht waren. Dies hat nat?ch die Umbaukosten enorm erh? da diese Kosten nur teilweise oder gar nicht ber?ichtigt waren, da die M?el erst nach Aufri?der W?e und im Falle der Drainage nach einem kr?igen Regen entdeckt wurden.


11 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • Thomas G sagt:

    Richtig, das sind versteckte M?el und du kannst, notfalls vor Gericht, den Kauf r??ig machen.

  • bob sagt:

    Du solltest sehr schnell einen Fachanwalt auf suchen der sich im Baurecht und oder im Immobilienrecht auskennt. In diesem Falle ist eine rechtssichere Beratung dringend erforderlich. Denn im Baurecht und Immobilienrecht gibt es ein paar b?Fu?allen. Da ist nicht nur die Frage hat der Verk?er die M?el absichtlich verschwiegen (dann ist er voll haftbar) sondern auch die Frage musste man bei einen Bauwerk des Alters und in dem Zustand mit solchen Problemen rechnen. Dazu flie? in der gesamten Fragestellung ein h?e einen Fachmann der beim Kauf beraten h?e k?n die M?el gesehen.
    Nat?ch kostet so ein Fachanwalt Geld das jetzt sowieso knapp ist aber es geht hier ja um die Frage wer kommt f?en Schaden auf. Da es hier nicht nur um 10 oder 20€ sondern mal schnell um 10000 oder 20000€ geht sieht man sich schnell vor Gericht. Und der Anwalt kann dir auch sagen was kannst du schon reparieren und was mu?bis zum Abschluss des Beweissicherungsverfahren bleiben. Und bitte dokumentiere alles was du findest und alles was du machst. Sonst bleibst du auf vielen Kosten sitzen.

  • Franky sagt:

    Nimm dir einen Anwalt, das soll er f?ich erledigen. Sicherlich kann man da von einer arglistigen T?chung sogar ausgehen, denn der Vorbesitzer wu?e um den Tatbestand.
    Wenn du allerdings schon l?er dort wohnst und es z.B. erst nach 3-4 Jahren gemerkt hast geht gar nichts mehr.
    Ansonsten kann man sogar bis zur H?te des Kaufpreises zur?erlangen, aber das macht besser dein Anwalt.
    Gru?r
    Franky

  • Mr. Mailto sagt:

    Das wird schwierig, du hattest die M?chkeit die Immo zu besichtigen. Wenn das mit der Drainage nicht erkennbar war, kann man dem Verk?er keinen Vorwurf machen und das mit der Elektric h?e man sehen k?n.
    ScHau in den Vertrag!!!!!

  • Provokan sagt:

    Kannst du nur, wenn du nachweisen kannst, dass es vors?lich verschwiegen wurde. Ein versteckter Mangel, wie du selbst schreibst, war also mit Sicherheit dem Vorbesitzer nicht bekannt (versteckt) und es d?e schwierig werden hier Regeressanspr? gelten zu machen.
    Ich empfehle dir bevor du dich in gro? Kosten st?, einmal auf die Internetseite http://www.frag-einen-anwalt.de zu schauen, da bekommst du f?enig Geld, kompetenten, rechtssicheren Rat (hat mir schon mehrfach viel Geld gespart).

  • swissnic sagt:

    Normalerweise wird im Kaufvertrag vereinbart, dass die Haftung f?en Zustand soweit gesetzlich m?ch ausgeschlossen wird. Lies mal genau nach.
    Wenn das so drin steht, haftet der Verk?er nur f?rglistig verschwiegene M?el. Das muss bewiesen werden, und es gen?nicht, dass der Verk?er „das h?e wissen k?n“ – denn auch der K?er muss bei einem 50j?igen Haus davon ausgehen, dass Bauteile aus dem Baujahr defekt sein k?n. Und der K?er hat ja die M?chkeit, allenfalls vor dem Kauf Abkl?ngen zu treffen, z.B. Best?gungen oder Gutachten einzuholen.

  • Selina K sagt:

    Jo kannste am besten zum Anwalt mit Baurecht da gibts nen § in der VOB/B. Nach BGB recht wirste aber wahrscheinlich Pech haben!!
    Selina

  • dwgaf sagt:

    Geld zur?ordern wird schwierig.
    Dazu m?e „arglistiges Verschweigen“ vorliegen.
    Scheint hier aber nicht der Fall zu sein.
    Die kaputte Drainage wurde nur aufgrund von au?rgew?ich starken Niederschl?n und nachfolgenden Umbauma?ahmen entdeckt. Woher sollte der Verk?er also von einem unterirdischen Schaden wissen?
    Versteckter Mangel – ja, arglistiges Verschweigen – nein.
    Anders sieht es bei den elektrischen Leitungen aus.
    Hier fehlt eine im Kaufvertrag zugesicherte Eigenschaft.
    F?ie Zu- und Ableitungsrohre sehe ich den Fall ?lich gelagert wie bei der Drainage. Die M?el konnten erst festgestellt werden, als die Bausubstanz ge?et wurde.
    Versteckter Mangel – ja, arglistige T?chung – nein.
    Ich hoffe f?ie, dass Sie die M?el dokumentiert haben, Zeugenaussagen gesammelt haben und entsprechende Stellungnahmen der Handwerksfirmen vorliegen?
    Versuchen Sie, die Angelegenheit mit dem Verk?er au?rgerichtlich zu kl?n.
    F?ausachen gibt eine Rechtsschutzversicherung keine Zusage. Und bei den faulen Kompromissen, die die Richter heutzutage f?en, fallen f?eide Seiten enorme Kosten an.
    Was n?es, 5.000 Euro zu erstreiten und davon die H?te Anwalt und Gericht in den Rachen zu werfen?
    Erschwerend kommt hinzu, dass sich manche Anw?e zwar „Fachanwalt f?aurecht“ nennen oder als Interessenschwerpunk Baurecht angeben, in der Rea??aber von Tuten und Blasen keine Ahnung haben. (Das stellt sich dann meistens erst im Verlaufe eines Prozesses heraus und berechtigt Sie nicht, das Honorar zu k?n)

  • Sprendli sagt:

    Meist werden Immobilien verkauft mit dem Zusatz wie gesehen. Wenn M?el bekannt waren und diese verschwiegen wurden, dann ist es arglist. Dagegen kannst Du vorgehen, aber nicht wegen versteckter M?el

  • hajokl sagt:

    Ein 50zig Jahre altes Haus sollte man nur mit einem anerkannten Gutachter vor dem Kauf untersuchen.Wenn die elektrischen Leitungen vom Verk?er falsch im Vertrag beschrieben wurden ist der Verk?er in der Verantwortung.
    Wasser und Abwassersch?n h?e der Gutachter vorher
    festgestellt.Wenn diese Frage vorher vertraglich nicht aufgenommen wurde ,bleiben Sie auf dem Schaden sitzen,
    es sie denn,Sie k?n dem Verk?er nachweisen,da?er
    von dem Wasserschaden wusste.



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