Kann ich als Vermieter etwas gegen unerlaubte Haustierhaltung (Hund) in meinem vermietetem Haus tun?
Freitag, 16. April 2010, 14:45
Abgelegt unter: Haustiere

Ich habe ein Einfamilienhaus vermietet. Seit Weihnachten hat die Mieterin einen Hund (ich erfuhr es heute von ihr). Im Mietvertrag ist die Haustierhaltung untersagt. Kann ich ihr die Hundehaltung im Haus verbieten?


22 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

Hinterlase deinen Kommentar!

  • Lesovik sagt:

    – Folgende Klauseln sind unwirksam: „Tiere d?n nicht gehalten werden“ oder „Das Halten von Haustieren ist untersagt“. Da diese Klauseln auch die Haltung von Kleintieren (z.B. Zierfischen, Wellensittichen, Goldhamstern, M?en) verbieten, die weder den Nachbarn, noch den Vermieter st? k?n, sind sie unwirksam. Der Mieter darf also Kleintiere dieser Art halten, da sich diese Tierhaltung im Rahmen des bestimmungsgem?n Gebrauchs h?.
    – Die Klausel „Dem Mieter ist es verboten Hunde und Katzen zu halten“ ist wirksam. Hier bleibt dem Mieter die Kleintierhaltung gestattet, so dass das Grundrecht auf freie Entfaltung der Pers?chkeit nicht verletzt ist. Eine Ausnahme muss auch hier gemacht werden, wenn der Mieter einen Blindenhund ben?t.
    – Wirksam ist auch folgende Klausel: „Die Haltung von Haustieren bedarf der Zustimmung des Vermieters“. Hier ist der Vermieter grunds?lich in der Entscheidung frei, ob er Hunde- oder Katzenhaltung erlaubt. Seine Entscheidung muss sich aber an sachlichen Kriterien ausrichten. Solche Kriterien sind die Eignung des Mieters zur Tierhaltung, die ablehnende Haltung anderer Mieter zu der Tierhaltung (= Frage des Hausfriedens) oder die Gefahr, dass nunmehr auch eine Vielzahl der anderen Mieter entsprechende Tiere halten wollen.
    Welche Klausel steht in deinem Mietvertrag? Rest erkl? sich selber.
    Klick mal hier, hab ich grad noch gefunden.http://www.mieterbund.de/recht/mietrecht…

  • lena n sagt:

    Grunds?lich liegt das an der Klausel, die im MV steht!
    Aber weshlb ist die Hundehaltung verboten? Hast du Angst vor Besch?gungen durch den Hund? Verst?lich, aber f?olche F?e gibt es zum Einen die Hundehaftpflicht des Besitzers und zum Anderen die Mietkaution.
    Bevor man die Holzhammermethode anwendet, setze ich immer erst auf Kommunikation.
    ?erlege dir f?ich, ob du unter bestimmten „Auflagen“ mit der Hundehaltung einverstanden w?t. Sprich dann mit deiner Mieterin ? deine Bedenken und lass dir die Haftpflichtbescheinigung f?en Hund kopieren und hefte den zum Mietvertrag. Du kannst auch ein Zusatzdokument zum MV anfertigen, indem du eben auflistest, dass die Mieter durch den Hund entstandene Sch?n selbst beheben und tragen m?n und dass Verschmutzungen durch den Hund z.B im Garten, Vorgarten etc umgehend entfernt und geruchvermeidend entsorgt werden m?n. Das l?t du die Mieter unterzeichnen und heftest es an den MV. Dies w? daf?orgen, dass du da abgesichert bist und dass du deine Mieter beh?st.
    Aber grunds?lich musst DU f?ICH entscheiden, ob du mit einem gut erzogenen Hund leben k?est.
    Denn wenn die Mieter sonst anst?ig sind, ihre Miete zahlen etc, dann finde ich spricht nichts gegen einen Hund.
    Vermieten selbst zwei Wohnungen und wissen, wie schwer es ist anst?ige Mieter zu finden.
    Und wenn die deinen sonst ok sind…?!?!
    LG und sch?e Abend

  • Petra sagt:

    oha, heikles thema ! bin selbst mieterin, hunde und katzenhaltung verboten. ich habe 4 ! hunde und 1 katze. allerdings bin ich seit 15 jahren hier mieterin und habe immer peinlich genau darauf geachtet das sich niemand gest?f? etc. mein vermieter duldet es ! wenn du damit leben kannst das sie sich einfach einen hund geholt haben, w? ich dennoch den zeigefinger erheben damit sie dich auch als vermieter ansehen. vielleicht kannst du die kaution etwas anheben falls ein schaden entsteht und lass dir die haftpflicht- bzw. tierhalterhaftpflicht zeigen. ansonsten verlass dich auf dein bauchgef?ob es vertrauensw?ge mieter sind. die leutchen die hier schreiben von wegen dicke miete kassieren aber keinen hund erlauben, leider gibt es viel zu viele menschen die sich an weihnachten !!! einen s? kleinen hund , f?ie kinder !!! holen dann macht der hund doch zuviel arbeit und landet im tierheim oder am n?sten baum. es ist so das im mietvertrag stehen mu?das hunde und katzenhaltung untersagt ist sonst ist es unwirksam.

  • schatten sagt:

    Hallo!
    Wir sind selber Hausbesitzer mit Mietern. Trotz vorhandenem Mietvertrag w? ich dir raten die Mieterin in deinem Haus zu besuchen und zu schauen ob es irgendwelche „Zerst?gen“ des Hundes gab. Wenn ja m?e man sie sehen mittlerweile! Wenn nicht w? ich ihr die Haltung ganz ehrlich gestatten!! Wer wei?welche Mietnomaden du dir danach ins Haus holen kannst!!! Ein ordentlicher, rechzeitig zahlender Mieter ist heut zu Tage nicht allt?ich, da ist ein netter, brav erzogener Hund das geringste ?el!!!!
    Lg

  • zippora sagt:

    grunds?liche haustierhaltung kann man nicht untersagen.kleintiere sind immer erlaubt wie z.b. kaninchen, meerschweinchen und dergleichen.selbst bei reinen wohnungskatzen besteht eine reelle chance, dass auch sie darunter fallen.
    eine hundehaltung muss ausdr?ich untersagt werden, wenn nicht, darf ich auch hunde halten.
    ich bin selbst mieterin eines hauses und zwar deswegen, weil ich hunde habe.ansonsten h?e ich auch eine wohnung mieten k?n und h?e nicht so viel stress wie z.b. das dauernde schneeschippen.
    in einem einfamilienhaus st?ein hund nicht und meistens machen sie nicht mal sch?n.meine vermieterin hat lediglich einen passus im mietvertrag, dass ich f?ch?n, die meine tiere anrichten, auch aufzukommen habe.das ist alles.

  • Yuki_ sagt:

    Nat?ch ist das nicht gut wenn sie den Vertrag nicht einhalten.Aber erh?besser die Miete anstatt fristlos zu k?gen, und falls der Hund etwas kaputt macht, hast du ja noch die Kaution.
    Rede mit deinen Mietern und kl? das.
    Aber sei doch so g? und lass sie den Hund Behalten (eventuell mit Mieterh?g).
    Haben die Leute vielleicht Kinder?
    Es w? doch schrecklich wenn sie ihren so sehr geliebten Freund nicht mehr h?en, oder?
    Die kinder k? ja nichts daf?ass ihre Eltern den Vertrag missachten.
    Und der Hund auch nicht.
    Und auch wenn sie keine Kinder haben, f?rwachsene ist es auch nicht leicht den Hund abzugeben.
    Hoffe du triffst die f?ich beste Entscheidung.

  • kroenaue sagt:

    Natr?ch hast du das Recht, den Vertrag zu k?gen.
    Aber ich w? es an deiner stelle nicht machen. Ist doch nur ein Hund. Der macht doch nichts. Vor allem wohnen sie nicht einmal in diesen Haus. Also lassen sie doch den Leuten ihren Hund.
    Sie k?n ja mit den Mietern aussmachen, falls wenn der Hund etwas zerst?, sie f?en Schaden aufkommen m?n

  • Brigitte sagt:

    Nat?ch kannst Du es verbieten. Aber warum nur? Ich w? es erlauben.
    Was kann ein Hund denn schon kaputt machen? Falls doch, gibt es eine Hundehaftpflicht-Versicherung. Au?rdem hast Du bestimmt Kaution verlangt?
    Ich w? mich freuen, dass sich die Mieter wohlf?n.

  • Die Anni sagt:

    Du musst sie schriftlich Abmahnen, da ihr keinerlei Vereinbarung getroffen habt, dass der Hund erlaubt ist. Setze ein faires Ultimatum, bis wann der Hund weg soll und wenn die Mieter nicht darauf eingehen, kannst Du ihnen k?gen.

  • klaus sagt:

    Tiere machen weniger kaputt als Kinder.
    Daher finde ich sollte man dar? hinwegsehen.
    Ausserdem ist die ?erscwemmung in Tierheimen
    so gro? dass man f?edes Tier das ein Zuhause
    findet froh sein soll.
    Ein Herz f?iere !!!!!!!!!!!!!!!!

  • Liz sagt:

    Tierhaltung verbieten ist das allerletzte man kann bald nicht mehr ungefragt aufs Klo gehen f?lles muss es eine Erlaubnis geben.
    Was denn so schlimm daran das jetzt ein Hund mit im Haus wohnt ?

  • Der tut nix sagt:

    Sicher kannst Du das verbieten,wenn es im Mietvertrag so steht.Selbst wenn nicht,bei Hunden,braucht man eine Genehmigung.Ist nur schade,da?der Hund wieder weg mu?Hab doch Herz f?hn.

  • Anentome Helena sagt:

    du kannst ihr k?gen wenn sie den hund nicht wieder abgibt
    traurig das es in de so viele tierfeinde gibt

  • gabriela sagt:

    Vertr? sind dazu da, dass sie eingehalten werden!

  • Mo Jo sagt:

    Wenn es im Mietvertrag schwarz auf wei?steht, darfst Du die Haltung verbieten.

  • JayBee_X sagt:

    Tun kannst du schon was, nur schaffst du dir damit nicht unbedingt Freunde und zufriedene Mieter!

  • jossipp1 sagt:

    Was hier teilweise fuer Antworten gegeben werden, laesst einem die Zehennaegel aufrollen.
    WO leben wir denn ???
    Vertraege sind dazu da, dass sie EINGEHALTEN werden. Punktum. Schluss.
    Habe wir hier freie Marktwirtschaft, zu der auch der Privatbesitz von Immobilien gehoert, oder leben wir hier in einem Toelenfantiker-Kommunismussystem ???
    Um Dir weiteren Stress zu ersparen, wuerde ich mich sofort an den lokalen Haus- und Grundbesitzerverein wenden, und einen Rechtsanwalt einschalten. Ich hoffe, Du bist im Rechtsschutz.
    Dass Du in DEINEM Eigentum Hundehaltung verbieten kannst, steht ja wohl ausser jeder Frage.
    Lass Dich da ja nicht auf irgendwelche faulen Nachhineinkompromisse ein. Die unerlaubte Hundehaltung ist bestimmt nur ein Testfall. Wer weiss, was da spaeter noch an weiteren Tieren (Animalhording ist das Stichwort) hinzukommt.
    Und lass Dich hier nicht von irgendwelchen Fanatikern kirre machen. Du bist zu 100% im Recht.
    Also, nimm Deine Rechte war, und lass Dich professionell vertreten. Ich bin sicher, die vertragsbrechende Mieterin hat auch schon ihre Massnahmen eingeleitet.
    Viel Glueck, und ziehe das bis zur letzten Konsequenz durch !!!

  • uweelena sagt:

    Ja, das darfst Du.
    Hat den diese Familie Kinder? Ich hoffe nicht. Wenn doch w? ich mich mal ernsthaft mit dem Mieter mich unterhalten.
    So gehts es ja nicht. Aber wegen der Kinder und wenn ansonsten alles wirklich OK w?. Na ja. es bleibt Dir selbstverst?lich zu entscheiden.
    Gr?Uwe

  • Secular Humanist sagt:

    Ach, verlange einfach eine hohe Hunde-Kaution und erhoehe die Miete. Vor dem Ausziehen muss 2 mal auf ihre Kosten gegen Laeuse gesprueht werden – vom Fachmann.
    Warum erlaubst du keine Hunde? Ich sehe einenGrund, die Miete zu erhoehen.

  • Giigii1 sagt:

    Ja nat?ch ! F?as gibt es den Vertr?? Ich w? mir das nicht bieten lassen.
    Servus und liebe Gr?.
    @ Gerhard R: Deine Antwort ist so bescheuert, dass mir schlecht wird. Hast Du ?haupt eine Ahnung, wie Hunde und Katzen die Wohnung ruinieren k?n? Anscheinend nicht. Den Vergleich mit Kindern und der Luft den Du bringst ist ja mehr als lachhaft. Also Dich w? ich mir als Mieter nicht w?hen. Aber egal. Du lebst wahrscheinlich nach dem Motto: Alles was nicht mein Eigentum ist, ist mir schnuppe.

  • DR Eisendraht sagt:

    Sicher doch. Notfalls kann er fristlos k?gen.

  • Ernestine p.e.t.o.c.n. sagt:

    Klar, erst mal eine Anzeige und notfalls fristlose K?gung.



Einen Kommentar hinterlassen