Kann ein schweizer bürger wenn er in deutschland wohnt sozialhilfe beziehen oder alg 2?
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Donnerstag, 8. April 2010, 22:50
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Hi, prinzipiell ja, doch kommt es darauf an, wie lange er schon in Deutschlang wohnt, wenn dies schon länger ist, dann ja ….
…viel Spaß noch
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Sofern er einen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland hat und insbesonder eine Arbeitserlaubnis bekommt er auch Hartz IV. Allerdings sollte man bendeken, dass Voraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (+ Arbeitserlaubnis) ist, dass man seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann.
Mit anderen Worten: Ohne Job und ausreichendes Einkommen bekommt man gar keinen Aufenthaltstitel.
Wenn er vorher gearbeitet hat schon.Dann hat er auch Sozialabgaben gemacht.
Nein, da er kein Deutscher Staatsbürger ist.
Nachtrag: Es sei denn, er lebt seit 8 Jahren in Deutschland.
(Integrationskurse, etc. außen vor gelassen, denn dadurch vekürzt sich die Dauer)
ich glaube nur Arbeitslosengeld…