Kann ein schweizer bürger wenn er in deutschland wohnt sozialhilfe beziehen oder alg 2?
Donnerstag, 8. April 2010, 22:50
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Hi, prinzipiell ja, doch kommt es darauf an, wie lange er schon in Deutschlang wohnt, wenn dies schon länger ist, dann ja ….
…viel Spaß noch


4 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • angie45 sagt:

    Sofern er einen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland hat und insbesonder eine Arbeitserlaubnis bekommt er auch Hartz IV. Allerdings sollte man bendeken, dass Voraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (+ Arbeitserlaubnis) ist, dass man seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann.
    Mit anderen Worten: Ohne Job und ausreichendes Einkommen bekommt man gar keinen Aufenthaltstitel.

  • andreas t sagt:

    Wenn er vorher gearbeitet hat schon.Dann hat er auch Sozialabgaben gemacht.

  • walterpi sagt:

    Nein, da er kein Deutscher Staatsbürger ist.
    Nachtrag: Es sei denn, er lebt seit 8 Jahren in Deutschland.
    (Integrationskurse, etc. außen vor gelassen, denn dadurch vekürzt sich die Dauer)

  • Jeff Seng sagt:

    ich glaube nur Arbeitslosengeld…



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