Ist (nichtgemafreie) Hintergrundmusik auf einer nicht öffentlichen Webseite erlaubt?
Samstag, 17. April 2010, 23:15
Abgelegt unter: Fotos

Wir veranstalten aller paar Monate nicht öffentliche Party, zu der nur Freunde und „Freundes-Freunde“ eingeladen sind. Davon machen wir auch immer reihclich Fotos. Diese Fotos möchte ich nun auf eine Webseite stellen, die passwortgeschützt ist. Außerdem möchte ich die Seite mit Hintergrundmusik versehen und nun ist die Frage, ob ich dies so einfach machen kann.


5 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • hansi_mu sagt:

    Wer Wiki kennt ist klar im Vorteil:
    Public Domain- (Gemeinfreiheit):http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinfreih…
    Grundsetzlich kann man nicht sagen, dass Musik,
    die nicht public domain ist, für die öffentliche
    Vorführung verboten ist. Meistens ist es jedoch so.
    Passwortschutz ändert auch nichts.
    Gut zur Beantwortung der Frage wäre die Info, um
    welches Musikstück es sich handelt -löööl- 🙂

  • Mephisto sagt:

    Das ist nicht erlaubt.
    Wenn du eine Musik-CD kaufst, dann darfst du sie ausschließlich dafür benutzen, um dir die Musik anzuhören.
    Lieder davon als Hintergrundmusik auf deiner Website zu verwenden, überschreitet dein Nutzungsrecht. Auch, wenn die Website durch ein Passwort geschützt wird und nur für einen bestimmten Personenkreis zugänglich ist.
    Im klein Gedruckten ist übrigens auf CD’s auch immer der Hinweis zu finden:
    „Kein Verleih. Keine unerlaubte Vervielfältigung, Aufführung, Vermietung, Sendung!“

  • John D sagt:

    Fotos sind kein Problem – wenn die Fotografierten einverstanden sind.
    Fremde Musik ist flagrante Urheberrechtsverletzung – das kann sehr, sehr teuer werden.
    Es ist dabei egal, ob die Seite nur mit Passwort erreichbar ist – verwenden darfst du sie nur mit Erlaubnis; die gibt’s nur gegen Geld (oder gar nicht, wenn auf den Parties z.B. Ferkeleien oder Politik veranstaltet werden, mit denen die Rechteinhaber der Musik nicht in Verbindung gebracht werden möchten)

  • loewenp sagt:

    Ich schlage vor, dass du einfach ein Youtube-Video der entsprechenden Songs in die Seite einbettest. Da Youtube einen Vertrag mit der Gema hat, sind hier die Gebühren schon entrichtet und du auf der sicheren Seite. Den html-Code zum einbetten der Videos steht unter diesen auf der Youtube-Website.

  • Mutter Schagalla sagt:

    Natürlich, wenn die Gemagebühr bezahlt ist. Es sei denn, alle Party-Teilnehmer sind miteinander verwandt.



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