Ist es normal,da?der Mieter f?ie Wartung und Reinigung der Heizung selbst aufkommen muss?
Samstag, 17. April 2010, 05:16
Abgelegt unter: Fotos

Meine Tochter und ihr Freund haben zwecks Nachwuchs eine gr?e Wohnung angemietet.Es wurde besprochen,da?die T? gestrichen werden,ebenso verschiedene kleinereSachen,also alles in Ordnung ist.Dieses wurde nicht gemacht.Alles mit Fotos dokumentiert.
Ich ?nehme die Kaution,will allerdings nur die H?te ?weisen,bis gekl? ist wer diese Arbeiten ?nimmt.
Nun haben wir noch eine Klausel gefunden,nachdem meine Tochter jedes Jahr die Wartung und Reinigung der Gasheizung ?nehmen soll und auch noch die Pr?g nach dem Bundesemmissionsgesetz
Ist dies rechtens,vielleicht kann mir da jemand aus eigener Erfahrung etwas mitteilen.
Danke Christian


11 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • Sprendli sagt:

    Die Wartungs- und Reinigungskosten, sowie die Schornsteinfegerpr?gskosten sind umlagef?g. Wenn im Vertrag nichts anderes vermerkt beauftragt der Vermieter die Firmen und rechnet j?ich mit den Umlagen ab. Bei einer Etagenheizung fallen die Kosten alle auf Deine Tochter mit Anhang. Sonst werden sie auf alle Mieter verteilt.
    Die Kaution kann in 3 Monatraten aufgesplittet werden.

  • affogato sagt:

    Sicher ist es Normal das derjenige der die Heizung benutzt auch die Kosten daf?r?. Sei froh das ihr euch selbst um die Wartungk?rn m?, da habt ihr die M?chkeit den Installateur eurer Wahl, bzw. eures Geldbeutels zu beauftragen.
    Noch eine Anmerkung: Reinigung und Wartung ist das gleiche. Bei einer Reinigung muss das Ger?Teilzerlegt werden, bei der Wartung auch. Achtet auf den Zeitaufwand f?ie Wartung. Wenn das schneller als in einer Stunde erledigt ist, d?e die Qualit?der Wartung eher schlecht sein.

  • stefan15 sagt:

    Auch wenn die Gas? (Durchlauferhitzer, Gaseinzel? etc.) Vermietereigen sind, m?n Wartung und ggf. Kleinreparaturen vom Mieter ?nommen werden.

  • finnchen sagt:

    die reinigung mu?der mieter zahlen.reparaturen nicht.lies aber nochmal den vertrag durch ob da was steht von kleinreparaturen z.b bis 75 euro das mu?dann ?nommen werden.aber nur wenn der geyser aufgef? ist.

  • mausekat sagt:

    Solange es nur Wartung und Reinigung und diese Emissionspr?g sind, sind die Kosten umlegbar. Du darfst aber nicht in der Klausel verpflichtet werden, selbst den Monteur zu rufen, dann w? sie unwirksam. Au?rdem mu?eine Kostenobergrenze angegen sein und achte bei Wartungsvertr?n auf versteckte Reparaturkosten. Reparaturen sind immer Sache des Vermieters au?r Kleinreparaturen an Dingen des t?ichen Gebrauchs bis zu einer Einzelfall bzw. Jahresh?tgrenze. Auch da kommt es auf die Formulierung an.
    Im Zweifel zum Mieterverein.

  • kuchenma sagt:

    Das habe ich in meinem Mietvertrag auch stehen. Das wird auf die Mieter umgelegt. Das ist normal.

  • Heidi sagt:

    Ja, wenn die Heizung in der Wohnung steht m?n sich die Mieter darum k?rn. Wenn es eine Heizunganlage im Keller ist, dann werden die Kosten auf alle Mieter umgerechnet. Ebenfalls die Schornsteinfegerkosten m?en die Mieter tragen.

  • Resi sagt:

    Hi,
    es kommt darauf an was in deinem Mietvertag steht…
    F?ie Reinigung mu? du selbst aufkommen aber nicht f?ie Wartung…
    lg

  • Ralf L sagt:

    sehr schwierige frage
    lass die klausel bitte durch einen rechtsanwalt ?pr?.
    es k?e sein das man bezahlen muss.
    leider ?ert sich immer wieder die rechtslage

  • holzwurm sagt:

    Wartungskosten sind umlagef?g (auch die Pr?g nach dem Emmisionsgesetz); d.h., die Mieter m?n anteilig zahlen . Reparaturen sind auf keinen Fall den Mietern in Rechnung zu stellen . (Bin gleichzeitig Mieter und Vermieter, in verschiedenen St?en).
    Nur nicht bange machen lassen!

  • Verdinand . sagt:

    Wartungskosten k?n auf den Mieter umgelegt werden.
    Anders ist es bei Reparaturen.



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