Ist es erlaubt Fotos von Personen zu veröffentlichen, wenn ich das Gesicht unkenntlich mache?
Dienstag, 20. April 2010, 15:12
Abgelegt unter: Fotos

Ciao 🙂
TeufelX hats schon relativ gut beantwortet. Allerdings ist es tatsächlich möglich, Details unkenntlich zu machen (irreversibel). Nur: JEDE Veröffentlichung bedarf der Zustimmung, sobald eine Person erkennbar dargestellt ist. „Erkennbar“ heißt nicht „eindeutig identifizierbar“; es genügt völlig, wenn die Person von einem Bekannten mit hoher Wahrscheinlichkeit erkannt wird. Dafür muss man nicht unbedingt das Gesicht sehen. Typische Körperhaltung, Kleidung, Schmuck, Tattoos usw. reichen völlig, u.U. reicht schon die Umgebung (z.B. Möbel im Hintergrund). Ich wär da also seeeeeehr vorsichtig!


6 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • Italomau sagt:

    Nein, es ist verboten, kann teuer werden! Es geht nur, aber eingeschränkt, bei Personen des öffentlichen Interesses. Die müssen damit rechnen. Da auch jede Unkenntlichkeit jederzeit entschlüsselt werden kann, ist der Versuch untauglich.Schlimmer noch: eine Narbe oder ein Tatoo…
    Gesichter sind nicht unkenntlich zu machen, Photos auch nicht. Besser sein lassen!
    Bei Privatpersonen kommen, neben den Kosten für Anwalt und Gerichtskosten im Strafverfahren schon mal locker 5000€ zusammen, im Zivilverfahren, Schaden, Schmerzen locker nochmal 10000€, das ist gängige Rechtssprechung, wenn man noch filmt: wird es noch teurer!
    Die Frage: warum willst Du Menschen ins Netz stellen? Frag doch ob sie gestellt werden möchten… sonst laß es!

  • TeufelX sagt:

    Schneide die betreffenden Personen einfach aus dem Bild, dann gehst Du auf Nummer Sicher.
    Manchmal sind es kleine Dingem, durch die eine Person identifiziert werden können, die Dir erst gar nicht auffallen (wie oben genannt – Tattoos, Narben, einmalige Kleidungsstücke, Spiegelungen, Schmuck etc.)

  • Frida mit Hut für die Zwetschge sagt:

    Wenn die Person nicht mehr zu erkennen ist, dann ja.
    Aber Vorsicht bei Details wie lesbaren Namenschildchen oder Reflexionen in Glas oder Metallflächen !

  • NanoBot sagt:

    Wenn niemand die Person erkennt dann kann sich auch niemand beschweren!

  • wernaaa2 sagt:

    Sofern sie dann 100% nicht mehr an anderen Dingen erkennbar sind ja.

  • Ozzy© sagt:

    nur wenn diese person garnicht zu erkennen is!!!!!!



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