Ist diese Bewährungstrafe im ersten Liechtensteiner Urteil ein Freibrief für alle weiteren Steuerbetrüger?
Samstag, 17. April 2010, 11:12
Abgelegt unter: Immobilien

Im ersten Prozess der Liechtenstein-Steueraffäre hat das Landgericht Bochum einen 66-jährigen Immobilienkaufmann zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.http://www.welt.de/welt_print/article222…
Im Vergleich dazu, werden z.B. Parksünder in Beugehaft gesteckt, wenn diese ihr Ticket nicht rechtzeitig bezahlt haben.


14 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • karsten k sagt:

    Ich bitte dich, du wirst doch nicht ernsthaft geglaubt haben das da irgendwer bestraft wird?
    Der Makler muss immerhin die hohe Geldstrafe zahlen.
    Jetzt muss der arme Kerl versuchen mit den wenigen Millionen Euros die er noch hat, ein halbwegs menschenwürdiges Leben führen…….
    Scherz beiseite, ich verstehe genau was du meinst..
    Ich warte schon seit ich einigermaßen eine Vorstellung habe was da oben so abgeht, seitdem warte ich darauf das mal „ein Exempel statuiert“ wird bei den Spitzen der Gesellschaft. Aber nein, Fehlanzeige….
    Aber das war schon immer so. Kleine Anekdote:
    Es gab doch damals den Mannesmann-Chef Esser.
    Der hat den Konzern an die Wand gefahren, tausende Arbeitsloser und dafür paarundsechzig Mio DM kassiert, als Abfindung. Der ganze fall ging dann vor Gericht, wurde aber eingestellt gegen Zahlung von 5Mio Eus von Esser, und der Mitganove Ackermann musste auch was zahlen.
    Mein Lieblingskabarettist Volker Pispers hat dazu gesagt:
    „Ich bin ja kein Jurist, aber es gibt doch nur zwei Möglichkeiten bei diesen 65Mio Abfindung.
    Entweder er hat das Geld verdient und alles ist rechtmäßig, dann soll er das Geld einfach behalten,
    Oder aber das geld wurde zu unrecht und unrechtmäßig gezahlt.
    Dann soll er das geld zurückgeben und eine ordentliche Strafe zahlen.
    Aber diese 5Mio Euro „Strafe“, das ist der pure Hohn.
    Da kannst du auch eine Bank überfallen, wenn du 30000Euro erbeutest, dann legst du der Bank einfach 6000 Euro auf den Tresen und sagst „Stimmt so“.
    Wenn vor dem Gesetz alle gleich wären dürfte dir nichts passieren. Der Esser hat’s ja genauso gemacht. 30Mio Eus erbeutet, 5Mio Strafe gazahlt, und alles wieder gut.
    Soviel zu unserem tollen Rechtssystem und der Gleichheit vor dem Gesetz

  • ischdem sagt:

    jaaaaaaaaaaaaa
    „die kleinen locht man ein – die grossen lässt man laufen“

  • Alfred E sagt:

    Der Mann hat 7,5 Millionen Euro Strafe. So viel Geld hat ein normaler Durchschnittsbürger im ganzen Leben nicht und kann sie auch nach Tagessätzen auch nach hundert Jahren nicht absitzen. Die Strafe ist wohl hoch genug und der Staat hat schönes Geld bekommen.

  • holahovi sagt:

    Geld regiert die Welt…

  • tollwut j sagt:

    da zählt das erste Mal höher als die Strafe,
    mist ist nur wenn er in den 2 jahren erwischt wird lol

  • Matthias sagt:

    Für ihn sprachen zwei Gesichtspunkte:
    1. Er verliert einen Großteil seines Vermögens, er muß 7,5 Mio Geldbuße zahlen. Zusätzlich musste er natürlich die Steuerschuld plus Säumniszuschläge für etliche Jahre zahlen, das allein dürfte ihn fast sein gesamtes Schwarzgeld gekostet haben.
    2.Zudem war er voll geständig und leistete „tätige Reue“ indem er „freiwillig“ nachzahlte.
    Trotzdem halte ich hier eine angesichts der enormen Summen eine Bewährungsstrafe nicht für angemessen. Wo bleibt denn die Abschreckung, wenn selbst solche Steuerstraftaten mit Geld aus der Welt geschafft werden können?

  • Dr.M.Der Weisse Engel sagt:

    So war es doch schon immer:
    die Kleinen hängt man.
    und die Großen läßt man laufen….

  • Peter K sagt:

    Hier wurde meines Wissens honoriert, daß der Steuerbetrüger mit den Strafverfolgungsbehörden kooperiert hat.
    Was ihn sicherlich mehr schmerzen wird als die Bewährungsstrafe ist die zusätzlich verhängte Geldbuße von immerhin 7,5 Mio.€ zu zahlen an diverse gemeinnützige Organisationen.

  • Vanquish sagt:

    http://www.drburkhard.de/resources/2008-…
    Gerichte sind gut beraten Absprachen zu treffen,da Steuerverfahren sehr umfangreich sind.
    Zudem ist der-Ankauf von Hehlerware-vermutlich nicht gerichtsverwertbar.Ein Urteil den B Verf.Ger.steht da wohl ins Haus.
    Gehe ruhig davon aus,das Männer wie Zumwinkel das deutsche Steuerrecht aus dem FF-kennen.
    Nicht umsonst ist das deutsche Steuerrecht alleine umfangreicher als das
    ALLER
    EU-Staaten zusammen.
    Da ist immer ein Schlupfloch-oder zumindest ein Beweisantrag drin um das Verfahren zu verschleppen.
    Bsp.Der Pate von Berlin-Landowsky-http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,…
    Nachtrag.http://www.spiegel.de/sport/formel1/0,15…
    7,5 Mio.Strafe sind relativ.
    Es geht vielmehr darum,das der Rechtsstaat seine Prinzipien aufgab und Hehlerware ankaufte.-
    Was kommt danach-
    Erkenntnisse befreundeter Dienste,die zT durch Folter erlangt wurden als Beweismittel ?
    Der Zweck heiligt hier nicht die Mittel-
    Ein vernünftiges Steuerrecht muss her-
    Gehe doch mal davon aus,das Männer wie Zumwinkel und Kopper alle Tricks und Kniffe kennen.
    Die haben mehr vergessen,als ein beamteter Staatsanwalt bisher gelernt hat.
    Die spielen in einer anderen Liga.
    Um es ganz klar zu sagen-Ich breche hier keine Lanze für Steuersünder-doch der Weg Straftaten durch Straftaten aufzuklären ist falsch.
    Richtig wäre der Wahlkampfslogan von Merz-Die Steuererklärung auf dem Bierdeckel.
    Die Bedenken der Steuerfachanwälte (1.ter Link)-sind schlüssig.

  • commenta sagt:

    die Geldbuße von 7,5 Mio Euro ist nicht gerade ein Pappenstiel! Zusammen mit der Rückzahlung an das Finanzamt (nochmal soviel) und zusammen mit den Gerichtskosten dürfte auch ein Millionär ganz schön ins Schwitzen kommen!

  • Jens sagt:

    Dass Parksünder in Beugehaft kommen, bezweifle ich echt, da ist die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben, eher wird die Geldbuße von Konto gepfändet.
    Im dt. Recht ist es nun mal vorgesehen, dass bei div. Straftaten es zu einer Bewährungsstrafe kommen kann, wenn der Angeklagte mit den Behörden zusammen arbeitet. Ist in diesem Fall geschehen. Und ich finde, es ist besser, der Angeklagter zahlt seine hinterzogenen Steuer plus Geldbuße anstelle ins Gefängnis stecken und die Mio. sind sicher auf einem Schweizer Nummernkonto

  • Sprendli sagt:

    Achte auch auf die Geldstrafe die gleichzeitig fällig wird. Bei einer Haftstrafe würde er ja noch auf Staatskosten leben

  • guwi68 sagt:

    Es ist ein Warnschuss vor den Bug, denn auch eine Bewährungsstrafe ist eine Vorstrafe. Für einen Großkopferten fast genau so schlimm wie einsitzen.
    Wichtig auch, dass er Strafe und Rückzahlung leisten muss(te).
    Bei Ersttätern wird immer ein Bonus gegeben, vor allem wenn sie voll geständig sind.
    Auf die Zukunft mfG gw38

  • Alhambra sagt:

    Ich blase hier mal in ein ganz anderes Segel.
    Zuerst, man liebt den Verrat nicht den Verräter, dies zum Thema Immofutzi,der abgesehen von kaputten Ruf, ja auch ne Menge lego spielen darf.
    Daher ist dies weder ein Förder- noch ein Abschreckbeispiel.
    Blöd war für ihn, der zumindest beim vorbeiziehen von Geldern an der Steuer alles richtig gemacht hat, dass er sich erwischen hat lassen.
    SInd wir doch mal ehrlich und kanzeln nicht immer von oben herab.
    der deutsche Fiskus zieht uns mit all den auferlegten Steuern doch aus bis auf die Unterhose, (z.B.Benzinpreis/Steureanteil),
    wenn also einer, egal wer, die Möglichkeit hat, hier etwas für sich zu Retten, was ihm später vielleicht sogar ein wenig die Rente ersetzt, dann hatte er recht.
    Es ist der Neid, die Missgunst , die Eifersucht, die viele sauer werden lässt auf solche Menschen, weil sie selbst nicht die Möglichkeit oder den Mum haben dasselbe zu tun.
    Und wer das verneint ,lügt sich selbst an.
    große Umsätze/Einnahmen -großer Steuerbetrug,großes Medienspektakel;
    kleine Einnahmen- kleinere Beträge, kein Medientrara, aber auch Betrug, der einzige Unterschied ist die Summe.
    DI☼
    und jeder thumb down bestätig.



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