Ist die Generalvollmacht ohne notarielle Beglaubigung rechtsgültig – die Immobilien mal ausgeschlossen?
Dienstag, 26. Januar 2010, 23:20
Abgelegt unter: Immobilien

Da ich in naher Zukunft als Vermögensverwalter meiner Familie fungiere, brauche ich für meine zukünftige Aufgabe eine rechtsgültige Generalvollmacht.
Im Moment reicht mir eine provisorische Generalvollmacht vollkommen aus, denn meine Eltern befinden sich zur Zeit im unzivilisierten Ausland, und da ist die Kommunikation jeglicher Art eine inadäquate Glückssache.
Vielen, vielen Dank,
philippjeanne
PS: Je t’aime, Jehanne ma Pucelle (Jeanne d’Arc). D.O.


8 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • bruno_06 sagt:

    Hallo,
    grundsätzlich gilt:
    Die Generalvollmacht die du erhalten hast von deinen Eltern,
    ist rechtsungültig.
    Kannst du in den Papierkorb werfen.
    Wenn du das Vermögen deiner Eltern verwalten willst, oder mußt, aus irgendwelchem Grund auch immer, bedarf es einer notariellen Beglaubigung.
    Ohne diese kannst du nichts unternehmen.
    Du mußt mit deinen Eltern zum örtlichen Notar gehen,
    um dort die Vollmacht zu beantragen.
    Beide Elternteile müßen anwesend sein und sagen:
    daß sie unfähig sind ihr eigenes Vermögen zu verwalten, weil sie im Ausland wohnen und wollen, daß ihr Sohn/Tochter
    ihre Angelegenheiten regelt.
    Falls das nicht möglich sein sollte, daß sie kommen,
    müßen sie zu einem Notar im Land gehen, wo sich deine Eltern aufhalten und dort eine Erklärung abgeben, daß ihr Sohn, oder Tochter ( also du ) die finanziellen Angelegenheiten regeln soll kann und muß.
    Diese Erklärung muß von der Botschaft des Landes beglaubigt werden.
    Diese Erklärung mußt du dann übersetzen laßen.
    Von einem vereidigten Übersetzer.
    Mit dieser Erklärung mußt du dann zu deinem Amtsgericht gehen, in dem Ort wo du wohnst.
    So funktioniert das.

  • koeln77 sagt:

    Die Bank, bei der Du die Geschäfte für Deine Eltern abwickeln wirst, wird eine rechtsgültige Vollmacht verlangen. Dies kann in der Praxis nur über eine notariell beurkundete Generalvollmacht erfolgen oder durch eine bankeigene Vollmacht, bei der Vollmachtgeber und Bevollmächtigte sich legitimieren. Kein seriöses Institut in Deutschland wird etwas anderes akzeptieren.

  • Engel_BW sagt:

    Du benötigst zumindest eine notarielle Beurkundung. Die folgendermaßen Aussehen könnte.
    Eine Generallvollmacht muss auf jedenfall schriftlich erfolgen und muss im Handelsregister notiert werden, falls es sich um eine Geschäft handelt.
    Ich bevollmächtige [meinen Sohn] , mich in allen nichtvermögensrechtlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten außergerichtlich und gerichtlich zu vertreten. ist vom Verbot des Selbstkontrahierens (§ 181 BGB) befreit und befugt, Untervollmacht zu erteilen. Die Vollmacht gilt über meinen Tod hinaus.

  • lajoliem sagt:

    Die meisten Aussagen hier stimmen nicht.
    Man braucht auch Generalvollmachten nicht zu beglaubigen, genauso wenig wie Spezialvollmachten. Das ist nirgends im Gesetz verankert, im Gegenteil. Ich empfehle mal, den § 166 BGB durchzulesen. Da steht ganz deutlich: „Die Erteilung der Vollmacht erfolgt durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder dem Dritten, dem gegenüber die Vertretung stattfinden soll.“ Wenn Person A zu Person B sagt, „vertritt mich“, dann ist die Vollmacht erteilt. Und sie gilt bis zu ihrem Widerruf.
    Daher: Rechtsgültig, wenn keine sonstigen Mängel vorliegen (wie mangelnde Geschäftsfähigkeit etc.).

  • Anais sagt:

    Du solltest die Generalvollmacht unbedingt notariell beglaubigen lassen. Das gleiche Problem hatte mein Mann auch . Und nach einigen Irritationen hat er es notariell richtig beglaubigen lassen und jetzt ist es in Ordnung.
    Wenn Du sicher gehen willst, gehe zu einem Notar, Du kannst die Vermögenswerte ja niedrig angeben (wegen der Kosten). 😉

  • Sprendli sagt:

    Eine Vollmacht muß nicht vor dem Notar gemacht werden. Ein Notar bestätigt im Normalfall nur die Unterschrift. Wenn es sich um eine Dauervollmacht handelt, ist es jedoch besser wenn die Unterschrift beglaubigt wurde. Deine Eltern sollen in Ihrem Aufenthaltsland bei einem deutschsprechenden Anwalt die Vollmacht bestätigen lassen und Dir dann ZUsenden.
    Wenn Du in Hessen wohnst, könnt Ihr auch die Unterschrift (wenn Deine Eltern da sind) auch beim Ortsgericht beglaubigen lassen-viel billiger.

  • mupfell sagt:

    wenn das so einfach wäre, würden so einige unseriöse dinge tun

  • eva k sagt:

    ein Vollmacht der nicht Notar beglaubigt worden ist ist nicht rechtsgültig.



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