Ist die Abwrackpämie eigentlich mit dem Grundgesetz vereinbar?
Freitag, 9. April 2010, 11:00
Abgelegt unter: Regierung

Hallo Leute!
Wie die meisten von uns, so werde auch ich nicht in den Genuss von 2.500 € Abwrackprämie kommen.
Erst zu Weihnachten musste ich meinen 16 Jahre alten Kombi einstampfen lassen und habe dafür eine 18 Jahre alten Limousine bekommen.
Dann kam der Beschluss über die Abwrackprämie. Um die zu erlangen hätte ich meinen Kombi rund 14 Tage länger fahren müssen. Ging aber nicht. Finanziell ein Ding der Unmöglichkeit für mich.
Den anderen müsste ich bis Weihnachten fahren, um an die 2.500 € zu kommen. Geht aber nicht, weil uns der TÜV im Mai scheiden wird.
PP – Persönliches Pech?
Um an die Prämie zu kommen wäre ich gezwungen, einen Neuwagen (zumindest einen Jahreswagen) zu kaufen, Leasing würde angeblich auch gehen.
Aber wie fast alle Autofahrer habe ich trotz aller Angebote und Zuschüsse nicht ansatzweise Geld, um ein Auto bar zu bezahlen. Ich müsste es finanzieren lassen.
Finanzierung Fehlanzeige. Die Banken geben momentan kaum noch Kredite. Bei mir gibt es gar keine Finanzierung, negative Schufa. Also auch kein Leasing. zudem, wie sollte ich mit einem Hungerlohn die Raten zahlen?
Ich denke, so gut wie jeder von Euch steht ähnlich da. Wer ein altes Auto hat, der fährt das nicht aus Spaß, sondern weil er keine Wahl hat. Nur die wenigsten von Euch könnten sich die Abwrackprämie sichern.
In diesem Zusammenhang stelle ich fest, dass die Chancen, die Prämie zu kassieren, sehr ungleich verteilt sind. Sie betrifft nicht die Reichen, die haben keine alten Autos. Die beweine ich auch nicht. Sie betrifft auch nicht die unteren Einkommensschichten, die haben zwar die Autos, aber keine Möglichkeiten.
Sie betrifft also allenfalls Besserverdiener, also Menschen, die noch Geld haben und oft alte Autos fahren.
Ich habe also den Verdacht, dass die Abwrackprämie Verfassungswidrig ist. Stimmt ihr mir zu? Sollte man eine Klage nach Karlsruhe schicken?
Um die Konjunktur anzukurbeln und im Zuge der Gleichberechtigung auch den kleinen Mann teilhaben zu lassen, hätte die Regierung ja auch die Gesamtsumme der Abwrackprämie dazu nutzen können, um Energiespargeräte zu subventionieren.
Wer einen alten Kühlschrank eintauscht, die alte Glühbirne abgibt etc., der würde sagen wir bis zu 50% Rabatt bekommen, so lange der Vorrat reicht.
Was denkt ihr?


8 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • loewenp sagt:

    Eine Klage, in dem Fall eine Verfassungsbeschwerde, da andere Klagearten gegen Gesetze für den Normalbürger nicht möglich sind, hätte vermutlich keinen Erfolg.
    Das Gleichheitsgebot aus Art. 3 Abs. 1 mit Art. 1 Abs. 3 GG bezieht sich lediglich auf die Gleichbehandlung von „wesentlich Gleichem“ (ständige Rechtsprechung, z.B. BVerfGE 49, 148/165). Das bedeutet, dass nur dann eine Ungleichbehandlung verfassungsrechtlich bedenklich ist, wenn sie sich auf Personen, Personengruppen oder Situationen auswirkt, die unter einen gemeinsamen Oberbegriff fallen. Das ist hier aber nicht der Fall, da sich die Abwrackprämie nur auf die Fahrer von alten Autos auswirkt, die ihr Auto stilllegen und sich einen Neuwagen kaufen wollen und die somit in diesem Sinne eine eigenständige Personengruppe bilden, die komplett unter die Bevorzugung durch die Abwrackprämie fällt.
    Ander wäre es, wenn der Staat beschließen würde, dass er die Abwrackprämie z.B. nur Leuten zahlt, die einen alten Opel verschrotten und sich dann einen neuen VW kaufen, hier würden die Fahrer anderer Altautos zusammen mit den alt-Opel-Fahrern unter einen gemeinsamen Oberbegriff fallen (Altautofahrer), und die Bevorzugung wäre somit verfassungsrechtlich bedenklich.
    Einige Beispiele: Kindergeld bekommen nur Familien mit Kindern, die somit gegenüber kinderlosen Familien benachteiligt sind. Diese Gleichbehandlung ist unbedenklich, da Familien mit Kindern im vergleich zu kinderlosen Familien unter einen anderen Oberbegriff (haben Kind) fallen. Bedenklich wäre es wiederum, wenn Alleinerziehende mit Kindern das Kindergeld nicht bekämen, da diese unter denselben Oberbegriff fallen wie Familien mit Kindern.
    Fahrer von über 30 Jahre alten Altautos in gutem Zustand können ihr Auto als Oldtimer anmelden und erhalten so steuerliche Vorteile. Verfassungsrechtlich unbedenklich, da „Altautofahrer“ ein anderer Oberbegriff ist als schlicht „Autofahrer“. Wiederum bedenklich wäre, wenn sich die Steuervorteile nur auf VW-Fahrer auswirken würden.
    Der Staat hat also das Recht bestimmte Personengruppen zu bevorzugen (oder zu benachteiligen, z.B. kann er Leute die der Personengruppe „Mörder“ angehören einsperren), solange er alle dieser Personengruppe Angehörigen gleich behandelt und Personengruppen, die mit der bevorzugten Personengruppe unter einen gemeinsamen Oberbegriff fallen, der auf den Grund der Bevorzugung bezogen ist, ebenfalls gleich behandelt.
    Eine andere Vorgehensweise ist ihm teilweise auch gestattet, bedarf aber der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung und ist insofern bedenklich.
    Dass die Abwrackprämie ihre Wirkung nur auf einen bestimmten wirtschaftlich besser gestellten Teil der Bevölkerung entfalten wird, ist für die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes egal, da rein theoretisch jeder Fahrer eines älteren Autos der sich ein neues kauft und das alte verschrottet als potentieller Prämienempfänger in Betracht kommt. Dass er sich vielleicht kein neues Auto leisten kann, ist dem Gesetz (auch dem Grundgesetz) egal, da die persönliche Wirtschaftskraft nicht gesetzliche, sondern rein tatsächliche Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Maßnahme ist.

  • Marian_R sagt:

    Also erstmal kommt’s bei der Prämie auf Besitz und nicht auf Fahrtüchtigkeit an. Wenn du deine 18 Jahre alte Rostkutsche also noch bis Dezember behältst (und die Prämie dann noch gilt) – hurraaaa!
    Dass nur die Männer zum Bund gezogen werden ist komischerweise auch mit dem GG vereinbar.
    Und dass nur Schwerbehinderte auch Schwerbehindertenvergünstigungen kommen ist ebenfalls vereinbar damit.
    Dass einige Leute ins Gefängnis kommen ist auch mit dem GG vereinbar…
    Dass man einmal nen Führerschein macht und dann nie wieder muss obwohl sich die Regeln ändern ist auch mit dem GG vereinbar.
    Ich sehe da kein Problem, ehrlich nich.

  • BobbeleZ sagt:

    Ich stimme Dir zu, dass die Abwrackprämie Unsinn ist und frage mich auch, wer die bekommen soll…
    Jedoch:
    Wieso soll das verfassungswidrig sein?
    Das ist Schwachsinn!
    Gegen welches Recht verstößt sie denn?
    Meinst Du gegen das der Ungleichbehandlung, weil Du Dich benachteiligt fühlst?
    Dann sind es die Kinderlosen auch, die nicht von der Kindergelderhöhung profitieren!
    Und wo ist der Nutzen für die Privatversicherten, wenn die Krankenkassenprämien runter gehen?
    Es ist eben nicht alles fair im Leben. Und manchmal kann man einen Vorteil ausschöpfen – und manchmal fällt man durch die Maschen. Das bedeutet allerdings nicht, dass man benachteiligt ist, sondern nur, dass man nicht bevorteilt wurde – waein großer Unterschied ist!
    Kismet!

  • sagt:

    Das Institut für Wirtschaftsforschung Halle weist darauf hin, dass nicht alle Bürger gleichermaßen von der „Abwrackprämie“ profitieren, sondern nur jene, die den verbleibend notwendigen Geldbetrag zum Kauf eines Neuwagens aufwenden können, zum Beispiel auch Halter älterer Zweitwagen.

  • John D sagt:

    < Ich denke, so gut wie jeder von Euch steht ähnlich da. >
    Absolut nicht. Schließ nicht von dir auf andere!
    < Ich habe also den Verdacht, dass die Abwrackprämie Verfassungswidrig ist. >
    Dafür fehlt in deinem Text leider jedes Argument – dein Gefühl ist nicht hinreichend.
    M.E. ist diese Prämie bekloppt – aber nicht verfassungswidrig.

  • Mutter Schagalla sagt:

    Das Grundgesetz wird hier nicht berührt! Wie bei anderen Gesetzen und Verordnungen auch gibt es einen bestimmten Gesetzeszweck bzw. eine Zielgruppe, die von diesem Gesetz betroffen sein soll. Nicht alle Bürger profitieren(bspw) von der Subventionierung von Agrarleistungen… das wäre ja dann ebenfalls „verfassungswidrig.“.

  • Enzio W sagt:

    genau p. p.
    irgendein datum muß es ja geben und da gibt es verlierer und gewinner

  • uweelena sagt:

    Tja, das nennt man Pech gehabt.



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