Ist das Bundesverfassungsgericht letztendlich nicht die bessere Regierung?
Donnerstag, 8. April 2010, 20:34
Abgelegt unter: Regierung

Einmal mehr wurde ein geltendes Gesetz (z.B. jetzt die Vorratsdatenspeicherung) durch das BVG gekippt.


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  • Zack hier bin ich sagt:

    Nein das wäre Undenkbar und käme einer Hegemonie gleich.
    ff

  • Alex sagt:

    Nein. Das Bundesverfassungsgericht kann eben dadurch objektiv sein, dass es nicht auf die Unterstützung von Verbänden angewiesen ist und nicht unter Zeitdruck Gesetze produzieren muss, die es durch den Bundestag schaffen. Auserdem soll es auch keine Interressen oder Werte abseits des Grundgesetzes einfließen lassen.
    Würden es mehr tun müsse, als die Frage zu beantworten, ob ein Gesetz Verfassungsgemäß ist, würde dies seine Objektivität auflösen und den gleichen Symptomen zum Opfer fallen wie die Regierung. Deswegen ist es sehr gut, dass das Bundesverfassungsgericht genau diese eine Aufgabe hat.

  • Stefan H sagt:

    Das BVerfG hat kein Gesetz gekippt, sondern einzelne Rechtsnormen eines Gestzes für nichtig und somit verfassungswidrig erklärt!
    1. Die §§ 113a und 113b des Telekommunikationsgesetzes in der Fassung des Artikel 2 Nummer 6 des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG vom 21. Dezember 2007 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 3198) verstoßen gegen Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes und sind nichtig.
    2. § 100g Absatz 1 Satz 1 der Strafprozessordnung in der Fassung des Artikel 1 Nummer 11 des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG vom 21. Dezember 2007 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 3198) verstößt, soweit danach Verkehrsdaten nach § 113a des Telekommunikationsgesetzes erhoben werden dürfen, gegen Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes und ist insoweit nichtig.3. Die aufgrund der einstweiligen Anordnung vom 11. März 2008 im Verfahren 1 BvR 256/08 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 659), wiederholt und erweitert mit Beschluss vom 28. Oktober 2008 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 2239), zuletzt wiederholt mit Beschluss vom 15. Oktober 2009 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 3704), von Anbietern öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste im Rahmen von behördlichen Auskunftsersuchen erhobenen, aber einstweilen nicht nach § 113b Satz 1 Halbsatz 1 des Telekommunikationsgesetzes an die ersuchenden Behörden übermittelten, sondern gespeicherten Telekommunikationsverkehrsdaten sind unverzüglich zu löschen. Sie dürfen nicht an die ersuchenden Stellen übermittelt werden.
    4. Die Bundesrepublik Deutschland hat den Beschwerdeführern ihre notwendigen Auslagen aus den Verfassungsbeschwerdeverfahren zu erstatten.http://www.bundesverfassungsgericht.de/e…
    In diesem Sinne….

  • Gelassen sagt:

    Nein ist es nicht,wäre auch schlimm,denn dann hätten wir keinen „Wächter“ zum Schutz unserer Demokratie und Verfassung!
    Allerdings meine ich,dass das in den letzten Jahren verstärkte Anrufen des Bundesverfassungsgerichtes und die Revidierung von Regierungsentscheidungen bzw.die Aufforderung zum Handeln an die Regierenden ein Armutszeugnis für Exekutive und Legislative ist!
    Mehr noch,ich habe manchmal so den Eindruck,dass die Regierung aufgrund fehlender Kompetenz,es darauf anlegt,dem Bundesverfassungsgericht die „heißen Kartoffeln“ zuzuspielen!

  • Hoff-Nun sagt:

    Hi, doch wenn es zur Regierung gehören würde, wäre es besser, dann wäre dieses Gesetz nicht auf den Weg gekommen und es passiert viel zu selten, dass Gesetze erlassen werden die dem Bürger helfen. Ich habe etwas dagegen ein „gläserner Bürger“ zu sein und finde es gut, wenn die Politik nicht machen kann was sie will und noch besser wäre es wenn Gesetze oder Bundeswehr-Einsätze nur per Volksabstimmung beschlossen werden können!!! :-)))

  • Tollkirs sagt:

    Gerichte sind keine Regierungsorgane. Dort werden geltende rechtliche Richtlinien mit den vorliegenden Streitfällen verglichen. Also in diesem Falle der Gesetzestext mit den Vorgaben aus der Verfassung. Das Gericht prüft ob Konformität vorliegt und es kann Empfehlungen abgeben. Mehr nicht.
    Es erstellt aber selbst keine Gesetze. Nicht das Gericht hat sich hier bewährt, sondern die Verfassung!
    Es hat sich in dem Fall wieder gezeigt wie frech die Politik vorgeht. Wer sich nicht beschwert, mit dem wird nach Gutdünken verfahren!

  • Bernard sagt:

    ..die bessere Regierung sicher nicht ..aber ein sehr gutes Instrument, diese Gesetze, die eben nicht verfassungskonform sind , zu kippen …und solchen Leuten wie Unsicherheitsminister a.D. Schäuble zu zeigen, dass in Deutschland immer noch die Verfassung zu achten ist !

  • Thorben L sagt:

    Das ist ja gerade das schöne an unserem System. Wir haben eine Kontrollmöglichkeit, die wir Bürger in Anspruch nehmen können, um den Quark den sich Union und SPD da ausgedacht haben wieder rückgängig zu machen. Das Gesetz stammt nämlich noch von der Großen Koalition.
    Gerichte sollten keine Regierung sein. Es ist gut das sie da sind um solche Fehler zu korrigieren.

  • Arnoldo sagt:

    Das Bundesverfassungsgericht ist nicht die Regierung .( Judikative–siehe unter Gewaltenteilung.)
    Für eine Regierung ist es blamabel immer wieder, bei dem Versuch die Verfassung zu unterlaufen oder nach Gutsherrenart zurecht zu biegen, korrekiert zu werden.

  • DR Eisendraht sagt:

    Ganz sicher nicht. Es ist dazu da, faule Kompromisse zu entlarven und Politik in verfassungsgemäße Bahnen zu lenken.

  • Kapaun sagt:

    Nein. Was passiert, wenn Gerichte und Regierung identisch sind, hat man ja bei Hitler und Stalin gesehen.

  • carolus sagt:

    Nein die müssen der Regierung auf die Finger klopfen.



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