Immobilien?
Dienstag, 26. Januar 2010, 23:04
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In der Wohnungseigentümerversammlung der Wohnungseigentümergemeinschaft Finkenweg 23,X-Stadt, wird u.a. der Beschluss gefasst,die auf der Grundstücks-grenze stehenden Bäume zu beseitigen und auf einem Mauersims einen Zaun zur Erfindung des Grundstückes zu errichten.
Wohnungseigentümer A. hat mit „nein“ gestimmt.Der Beschluss wurde angenommen.Die Versammlung fand am 01.02. statt.Eine Kopie des Protokolles der Eigentümerversammlung mit dem oben zitierten Beschluss geht dem A. am 26.02. zu.
A. ist aus formellen und inhaltlichen Gesichtspunkten mit dem Beschluss nicht einverstanden.Welche Rechte stehen ihm zu?
Danke schon mal für eure Antworten


3 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • Barbara B sagt:

    A kann den Beschluss innerhalb der Monatsfrist anfechten. Hat er das nicht getan, ist und bleibt der Beschluss gültig.
    Hat er in der Monatsfrist angefochten, wird der Beschluss vermutlich aufgehoben, da zu einer Baulichen Maßnahme (zu der eine Baumfällung explizit gehört!) Allstimmigkeit gehört, also alle Eigentümer müssen zustimmen, auch die in einer ET-Versammlung nicht anwesenden Eigentümer.
    Wenn A formale Gründe anführt kann das schon sehr viel sein und allein deshalb kann ein Rechtsstreit verloren werden ohne dass überhaupt in der eigentlichen Sache verhandelt wird. Angefangen bei der Einladungsfrist, die seit 01.07.2007 mindestens 14 Tage beträgt, es sei denn in der Teilungserklärung steht was anderes – aber auch Nichtverkündung des Beschlussergebnisses, falsche Auszählung, fehlende Vollmachten, die Einladung ist an den Falschen gegangen usw.
    Nach der Novellierung des WE-Gesetzes zum 01.07.2007 werden alle Beschlussanfechtungen nach der ZPO geführt, d.h. die unterlegene Partei bekommt in der Regel alle Kosten aufgebrummt.
    Offensichtlich taugt Euer Verwalter nix, das hätte er wissen müssen und VOR der Abstimmung auf die Unwägbarkeiten hinweisen müssen.
    B.B.
    Immobilienverwalterin (Hochschulabschluss)

  • Rosol sagt:

    wie oft willst du die frage eigentlich noch stellen???

  • ananetti sagt:

    Also da wird ja meistens mit allen eigentümern abgestimmt und wenn die mehrzahl der Eigentümer mit JA stimmt ist es vorbei.
    Ausser man würde das Objekt verändern da müsste man sich dann mal mit einem Anwalt in Verbindung setzten.Alles was passiert darf den Wert des Eigentums nicht senken.



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