Immobilien-Provision bar und ohne Beleg bezahlt an Makler, dem die Provision nicht zusteht. Welche Chancen?
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Mittwoch, 27. Januar 2010, 11:27
Abgelegt unter: Immobilien
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Provision steht ihm deswegen nicht zu weil er Immo-Besitzer und Makler gleichzeitig ist. Habe dazu bereits zwei ähnlliche Fragen gestellt.
Gibt es überhaupt eine Chance, das Geld wieder zu bekommen?
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Da steht Aussage gegen Aussage. Und in dubeo pro reo. Ich denke das steht eher schlecht für deine Kollegen.
Sie bezeugen sich etwas, wovon sie selbst Vorteil haben. Wenn dieser Eigentümer allerdings auch andere so übers Ohr haut, sieht es besser aus. Fragt doch mal Mitbewohner, ob bei ihnen auch so verfahren wurde. Für deine Kollegen ist eine gute Glaubhaftigkeit ihrer Aussage wichtig. Und der Leumund des Eigentümer sollte eindeutig zweifelhaft sein.
Da werden gerne die Begriffe verwechselt. Der Eigentümer kann auch eine Immobilienfirma in Form einer GmbH betreiben, dann ist nicht er der Makler sondern die GmbH. Das wird von vielen Wohnbaugesellschaften oder Hausverwaltungen so gehandhabt. Also ganz genau die Rechtslage prüfen, bevor da Rückforderungsansprüche gestellt werden.
Für den Fall dass die Rechtslage eindeutig kann man ja dann das Honorar (Maklercourtage) mit der fälligen Miete verrechnen.
Schwierige Sachlage. Wieso haben die denn überhaupt Geld bezahlt?
Weil ihnen eine Zusage für die Wohnung offensichtlich soviel wert war oder ist!
Im Nachhinein zu finden, das sei aber nicht „normal“, ist etwas schäbig – selbst wenn das Vorgehen des „Maklers“ auch nicht sauber ist.
Nächstes Mal also besser anderweitig eine Wohnung suchen.
Sind die 2 Mieter in ein und die selbe Wohnung gezogen?
Dann müssten die auch gemeinsam Klageerheben,
also selbst betroffene Zeugen mit gemeinsamen Ziel haben keine hohe Glaubwürdigkeit. Stell Dir mal vor, ich und mein Freund behaupten, wir haben Dir 2.000,- Euro in bar geliehen, und das würde 2-1 durchgehen. Das würde dann alle Gerichte überfordern, denn wenn das rauskommt, das es so einfach ist Kohle zu machen, würden solche Klagen schneller aus dem Boden wachsen, als Pilze. Ob nun begründet oder nicht. Das gebe ein Chaos.
Also, das war halt Lehrgeld. das nächste Mal vergessen die nicht eine Quittung zu verlangen.
Wenn Du denen was gutes tun willst, lade die Beiden zum Essen ein und biete deine breite Schulter zum ausweinen an.
Bei Zahlungen ohne Beleg/Quittung ist eine Rückforderung fast immer ohne Chance.
Da kein Beleg vorhanden ist, ist es so gut wie aussichtslos, dass du das Geld zurück fordern kannst. Waren glaubhafte Zeugen dabei? Dann gilt dieses als Beweis der Geldübergabe.