Immobilie erben oder kaufen von Großtante. Sollte für weitere Familienmitglieder unanfechtbar sein.?
Donnerstag, 28. Januar 2010, 09:35
Abgelegt unter: Immobilien

Meine Großtante möchte mir ihr Haus vererben, hat selber keine Kinder. Das werden aber div. Familienmitglieder nicht aktzeptieren. Deshalb die Frage evtl. das Haus zu kaufen, wenn es somit unanfechtbar wäre. Sollten sowenig kosten wie nur möglich entstehen. z.B. Erbschaftsteuer usw.


6 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • Hatschep sagt:

    Wir haben auch vor einem halben Jahr das Haus meiner Schwiegermutter geerbt. Mein Mann hat zwar noch zwei Brüder, aber die haben wir ausbezahlt( nicht sehr viel ).Wir wollten das Haus in der Familie behalten.
    Wir haben nun sehr viel Arbeit, weil wir es renovieren müssen, aber es macht uns auch sehr viel Freude.

  • Berni sagt:

    Erben kannst du vergessen, da es eine Großtante ist, haben
    nähere Angehörige einen Rechtsanspruch.
    Da du mit ihr nur ganz entfernt verwandt bist, wäre auch eine
    hohe Erbschaftssteuer zu zahlen.
    Kaufen kannst du das Haus von der Großtante zu Lebzeiten und
    damit es günstig wird, sollte man eine Leibrente in Erwägung
    ziehen und die Tante bleibt bis Lebensende im Haus.
    Die Verwandten werden schäumen vor Wut.
    Das Ganze muß notariell abgesichert sein incl. Testierfähigkeit der Großtante sonst fechten die Verwandten
    den Verkauf an.

  • najajajo sagt:

    c.l.s. hat recht.
    wenn sie es dir schenkt, dann zahlst du nur die schenkungssteuer, die aber weit weniger ist, als die erbschaftssteuer. glaub mit der lösung entstehen die geringsten kosten.

  • ? sagt:

    lass es dir einfach schenken. so hast du das haus, keine erbschaftssteuer + kannst sogar dein geld behalten.

  • . sagt:

    Deine Großtante kann Dir das Haus zwar schenken aber wen sie stirbt können die restlichen Familienmitglieder das immer noch anfechten. Ich würde Dir empfehlen las Euch bei einem Fachanwalt für Familien und Erbrecht beraten. Solche Anwälte wissen über so was am besten Bescheid.

  • Barbara B sagt:

    Mit dem Schenken ist das so eine Sache, denn wenn Deine Tante innerhalb der nächsten 10 Jahre nach der Schenkung stirbt, muss die Schenkung angegeben werden und dann zählt das doch zum Erbteil – einen Anwalt oder besser einen Notar fragen – den braucht Ihr sowieso bei Kauf/Verkauf oder Schenkung.



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