Abgelegt unter: Regierung
Jedem Verurteilten standen unter der NS Regierung formal 99 Wartetage nach dem Todesurteilsspruch zu. Im Fall der Geschwister Scholl und Christoph Propst wurde hiervon nicht Gebrauch gemacht. Sie wurden noch am selben Tag (22. Februar 1943) hingerichtet.
Nun die Frage an alle Geschichtesexperten. Da man ja im Februar 1943 schon von der Endphase des Nationalsozialismus sprechen kann: Hätten 99 zusätzliche Tage das politische Bild Münchens in Bezug auf die Vollstreckung des Urteils verändert? Hätten die Angeklagten verschont werden können?
Hat man darüber hinaus im Nachhinein neue Erkenntnisse gewonnen, mit welchen man das Urteil doch hätte kippen können?
Mich wundert einfach warum die 99 Tage teilweise so sehr betont werden, bzw. warum die Nichteinhaltung dieser Wartefrist so betont wird…als ob das etwas hätte ändern können…
Erklärt mir das ruhig ein wenig genauer 😉
Danke…
8 Kommentare bisher • RSS-Feed für Kommentare • TrackBack URI
Hinterlase deinen Kommentar!
Dann wäre Ende Mai 1943 gewesen… Ein Zeit, zu der die NSDAP das absolute Sagen hatte. Was soll sich denn da geändert haben?
Es hätte sich nichts geändert und in den Augen der Nazis waren sie Kollaborateure und solche hatten keine Schonfrist verdient.
Im Nachhinein ist immer gut urteilen, aber zu der Zeit herrscht nur eine Macht, und die Geschwister Scholl waren die Opfer die man leider bringen musste um das Regime letztendlich zu stürzen.
Gruß
Franky
Franky hat mal wieder den Durchblick! Schade, dass es nicht mehr Y!C-User mit Horizont gibt.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die 99 Tage irgendeinen Einfluß hatten. Das Urteil stand fest und der Führer und seine Getreuen hatten entschieden.
Man kann schon mit dem Überfall auf die Sowjetunion von der Endphase des Nationalsozialismus reden auch auch erst mit der Eröffnung der 2.Front oder auch mit dem Scheitern des Stauffenberg-Attentates. Fakt ist, dass die Nazis noch zu Beginn des Jahres 1945 ( also zwei Jahre später ) die totale Macht in ihrem Einflußgebietes hatten und die Nazis haben bis zum bitteren Ende Gebrauch von dieser Macht genommen.
Sie haben ihren Widerstand gegen den Staat zugegeben, und nach nationalsozialistischem Recht gab es da nur ein Urteil wegen Hochverrats. Und gerade in der Endphase wurden Urteile im Schnellverfahren vollstreckt. Ob 99 zusätzliche Tage da etwas geholfen hätten, ist schwer zu sagen. Im Nachhinein nach einem Geständnis neue Erkenntnisse zu gewinnen, dafür hätten sie einen guten Verteidiger gebraucht, und das Mandat für einen Revisionsprozess hätte damals wohl keiner freiwillig übernommen. Sie hatten ihre Tat gestanden, die gegen damalige Gesetze verstieß; was hätte man da noch tun können?
Dass wir das nach heutigem Rechtsempfinden als widerwärtig empfinden, darüber müssen wir vermutlich nicht reden.
Na klar, das hätte was ändern können. In den 99 Tagen hätte die Erde von Außerirdischen eingenommen werden können. Die hätten dann auch gleich alles Potenzial aufgesaugt, das zur Entwicklung von Y!C führte, und deine Frage wäre nie hier gestellt worden.
Der Wahnsinn – wir sind echt die Hammer-Philosophen hier.
Ich bin einst in eine Erweiterte Oberschule gegangen, die den Namen der Geschwister Scholl trug. Darauf bin ich stolz!!! Sie waren unglaublich mutig in einer Zeit, wo viele schwiegen und zu viele mitmachten. Sie verloren ihr junges Leben. Die 99 Tage hätten nichts geändert. Eine verbrecher-ische Justiz diente den Nazi’s. Nie wurde ein einziger Richter hier verurteilt deswegen. Verbrecher, wie Filbinger wurden nachträglich verharmlost oder neuerlich gar zu Antifaschisten gemacht von Öttinger. Ein Skandal.
Der große Skandal ist doch, dass es in der BRD nie eine ehrliche Geschichtsaufarbeitung gab. Nicht ein einziger Richter wurde hier je verurteilt!!! Seltsamer Rechtsstaat!!! Leider werden die Enkel derer, die ganz Europa einst angezündet haben, immer noch hoffiert. Berthold Brecht sagte einmal: „Der Schoß ist fruchtbar noch, aus dem das kroch.“
Wohl weniger. Sie wurden wegen „Hochverrats“ hingerichtet und wäre das Regime daran interessiert gewesen ihnen eine faire Verhandlung zuzugestehen, hätte es dies sicher tun können. Ich verstehe die Betonung der 99 Tage als zusätzliche Unterstreichung der Gnadenlosigkeit des NS – Regimes.