Hartz4 empfänger Immobilienzwangsverkauf nicht unter 90% des Verkehrswertes?
Mittwoch, 27. Januar 2010, 15:05
Abgelegt unter: Immobilien

Habe mal gelesen das man einen Hartz4 empfänger nicht zwingen kann eine eigene Immobilie unter 90 % des Verkehrswertes zu verkaufen bzw er dagegen Widerspruch einlegen kann wenn 90 % des Verkehrswertes nicht erreicht werden


2 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • tilla sagt:

    muss dir recht geben, ich wohne in einer eigentumswohnung und beziehe hartz4, das ich sie verkaufen muss war nie gesagt wurden schon garnicht unter wert!warum auch schliesslich hab ich lange dafür arbeiten müssen. auch bezahlt ja das amt nicht meinen kredit dafür, also werde ich mich hüten die verkaufen zu wollen.du kannst daher wiederspruch einlegen bei der arge und deine wohnung behalten damit du später mal keine miete mehr zahlen must. lg tilla

  • Tom sagt:

    das schon, aber dann wird die Immobilie neu taxiert und dann dem Marktwert angepasst. Und das geht sehr schnell.



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