Abgelegt unter: Regierung
Der Deutsche Bundestag ist das Parlament der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Berlin. Er wird im politischen System Deutschlands als einziges Verfassungsorgan des Bundes direkt vom Volk gewählt.
Der Bundestag hat eine Vielzahl von Funktionen: Er hat die Gesetzgebungsfunktion, das heißt, er schafft das Bundesrecht und ändert die Verfassung. Hierbei bedarf es häufig der Mitwirkung des Bundesrats, der jedoch keine zweite Parlamentskammer ist.
Der Bundesrat ist ein Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland, durch das die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union mitwirken. Jedes Land ist durch die Mitglieder seiner Landesregierung im Bundesrat vertreten. Auf diese Weise werden die Interessen der Länder bei der politischen Willensbildung des Gesamtstaates berücksichtigt.
Die Bundesversammlung ist ein Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland, dessen einzige Aufgabe es ist, den Bundespräsidenten zu wählen.
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Der Bundesrat segnet Gesetze des Bundestags ab oder nicht. Die Bundesversammlung wählt nur den Bundespräsidenten, sonst hat sie keine weitere Funktion.
Sie hängen durch die Verfassung (Grundgesetz) zusammen.
Der Bundestag und der Bundesrat sind Bestandteile der Bundesversammlung.,