Haften Firmen für von ihnen beauftragte Callcenter?
Montag, 1. Februar 2010, 02:56
Abgelegt unter: Schweizerfirmen

Mal neugierig (und theoretisch) gefragt, wenn es zu Rechtwidrigkeiten wie etwa „cold calls“ oder Rufnummernunterdrückung kommt, wäre es dann auch möglich, anstatt des Callcenterbetreibers die Lotto-, Telefon- oder wer-weiß-was-Gesellschaft anzuzeigen, in deren Namen das getan wurde?


2 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • shaniahb sagt:

    Ich schätze mal, das käme auf die Vertragsbedingungen an, die Auftraggeber und CC ausgehandelt haben. Normalerweise wird sich eine Firma, die ein Call-Center beauftragt, darauf verlassen, dass diese sich an die Regeln halten.
    Kommt sicher auch noch darauf an, wer die Adressen stellt – wenn die vom Auftraggeber stammen und „Nicht-Bestandsgebungen“ sind, denke ich, kann auch der Auftraggeber haftbar gemacht werden, weil das Center-Management in gutem Glauben an die Seriosität gehandelt hat.
    Irgendwie beißt sich bei diesem Thema der Hund in den Schwanz.
    @ jerry: Sorry, hab ich nicht gesehen, ich hatte mich zeitweise ausgeklinkt. Hab ich zur Kenntnis genommen 🙂

  • Jerry sagt:

    Daß du hier Fragen anderer Nutzer nach ein paar Minuten einfach so kopierst, ist dreist und nervig, aber das hier ist MEINE!http://de.answers.yahoo.com/question/ind…
    Bitte melden.



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