Gewaltenteilung – nur eine Empfehlung?
Samstag, 10. April 2010, 00:36
Abgelegt unter: Regierung

zu den wichtigsten Prinzipien einer freiheitlich demokratischen Ordnung gehört die Gewaltenteilung von Legislative, Exekutive und Jurisdiktion. Wie kommt es aber, dass fast alle Regierungsmitglieder (Exekutive) gleichzeitig auch ein Bundestagsmandat (Legislative) innehaben. Wíe geht das? Warum scheint das niemanden aufzuregen? Ist das überhaupt legal? …. oder nur ein theoretisches (nicht einklagbares) Schein-Ideal?


4 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • Kwazulu sagt:

    Das Prinzip der Gewaltenteilung ist nicht absolut, es handelt sich vielmehr um eine Gewaltenverschränkung.
    Das Beispiel, dass Du bringst, übrigens ein sehr gutes, ist nur eines von vielen, wo die Gewalten nicht klar getrennt sind.
    Grundsätzlich darf eben keine der drei Gewalten ein überragendes Gewicht gewinnen, und die Kontrollierbarkeit muss ständig gegeben sein.
    Die Gewaltverschränkungen sind aus verschiedenen Gründen gewollt. So kann z.B. die Legislative die Kompetenz zur Gesetzgebung in bestimmten Fällen an die Exekutive deligieren (sog. Rechtsverordnungen), die StVO, ein materielles Gesetz, dass durch das Verkehrsministerium erlassen wurde, ist ein Beispiel dafür.
    Auch gibt es Bereiche, in denen die Legislative bzw. die Exekutive und die Judikative sich treffen, so werden zum Beispiel die Richter des Bundesverfassungsgerichts durch die Parteien vorgeschlagen,
    und in einigen unterbestimmten Rechtsgebieten gibt es solch schwerwiegende Gerichtsurteile, sodass das Gericht beinahe schon legislative Funktionen wahrnimmt.
    Das hat schon alles seinen Sinn. Das System der Gewaltenteilung ist dynamisch, anders geht es nicht.
    Wichtig ist eben die grundsätzliche institutionelle Trennung und die gegenseitige Kontrolle.
    mfG
    Kwazulu

  • andreas t sagt:

    Die klassiche Gewaltenteilung ist in der Bundesrepublik Deutschland teilweise gelockert, z. B. in den von Dir beschriebenen Punkten. Allerdings sollte man das nicht zu ernst nehmen, denn die strikte Gewaltenteilung ist eben nur ein Modell und die Gewaltenteilung in der BRD ist eine mögliche praktische Umsetzung. Ebenso wie wir für uns zur Demokratie Wahlen gehören. Im alten Athen, der Geburtsstätte der Demokratie, hat man nicht gewählt sondern ausgelost.
    Letztlich geht alle Gewalt vom Volk aus, weswegen es auch Sinn macht, dass gewählte Politiker an der Spitze der Exekutive stehen. Dass im Bereich des Bundestages die Mitglieder der Bundesregierung ebenfalls ein Bundestagsmandat haben, ist eben eine kleine Besonderheit im System.
    Entscheidend ist letztlich nur, dass die Exekutive nicht alleine Gesetze machen kann. Die Zahl der Regierungsmitglieder ist im Vergleich zur Gesamtzahl der Abgeordneten relativ gering, so dass die Legislative immer noch das Heft in der Hand hat.
    Übrignes wird der Grundsatz der Gewaltenteilung an anderer Stelle noch viel stärker aufgeweicht: Mit gesetzlicher Ermächtigung kann die Exekutive nämlich Rechtsverordnungen erlassen.
    Dafür haben wir aber in Deutschland neben der klassischen vertikalen Gewaltenteilung eine zusätzliche horizontale Gewaltenteilung: den Bund und die Länder.

  • Phex667 sagt:

    Das ist ein Missverständnis von dir. Gewaltenteilung bedeutet nicht, dass alle Gewalten absolut voneinander getrennt sind. Wenn das so wäre, könnten die Gewalten ja keinerlei Kontrollfunktionen füreinander ausüben.
    Ein präziseres Wort dafür ist Gewaltenverschränkung.

  • Barbara B sagt:

    Das ist keine Empfehlung – das ist der pervertierte Witz der Weltgeschichte.
    Sie agieren immer ungenierter, weil sie sich bewusst sind, dass die Mächtigsten der Mächtigen sie unterstützen.
    Sieh Dir das mal an und Du weisst Bescheid, was wirklich gespielt wird:http://video.google.de/videoplay?docid=4…



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