Geschäftsverkauf und Steuern Restaurant?
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Dienstag, 20. April 2010, 10:44
Abgelegt unter: Immobilien
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Wie bewertet man ein gut gehendes Restaurant um eine Ablösesumme beim Verkauf zu ermitteln (Geschäftsverkauf, kein Immobilienverkauf)? Wie wird eine gezahlte Ablösesumme steuerlich bewertet?
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Dies ist doch sehr von der Laufzeit des Vertrages abhängig.
Als Ablösesumme würde ich den Wert der Einrichtung + einem
Zuschlag für den Kundenstamm heranziehen.
Die Ablösesumme kannst du als Kosten über mehrere Jahre verteilt absetzten.
In der Ablösesumme ist das gesamte Kleininventar(Besteck, Gläser, Geschirr, Küchengeschirr usw.).
Ermitteln kann man diese Summe anhand von Rechnungen, die der Vorbesitzer haben sollte. Dann wird anhand der AfA (Abschreibungstabelle für Maschinen) ermitteln wieviel diese Gegenstände noch wert sind.
Aber meist werden überhöhte Ablösesummen verlangt und z.T. auch bezahlt.
Wenn einer 50.000 € verlangt, ist der ganze Plunder wahrscheinlich höchstens 20.000 € wert.
Zur steuerlichen Bewertung:
Wenn Du zum Zeitpunkt des Kaufes noch Privatperson bist, kannst Du die MWSt nicht als Vorsteuer absetzen;
ansonsten Ablösesumme plus 19%.
Aber mittlerweile streuben sich die Finanzämter bei einer Übernahme die MWST als Vorsteuer anzuerkennen, weil viel Betrug damit angestellt wurde.
Über die Unternehemsnbewetung werden Dissertationen und Habilitationen haufenweise geschrieben.
es gibt nicht den richtigen Unternehmenswert, es ist eien Frage der Interessen, der persönlichen Situation etc.
Ist das Restaurant als eine GmbH organisiert, würde sich eine Bewertung nach dem „Stuttgarter Verfahren“ anbieten. das Verfahren ist für die steuerliche Bewertung von Anteilen anerkannt.
Ansonsten sollte man eine Durchschnittsrendite für 3- 5 jahre ermitteln, die Rendite als Verzinsung eines Kapital ansehen und dann daraus das Kapital errechnen, dass diese Verzinsung bewirken würde. Das wäre dann der Wert des Unternehmens. Als „Zinssatz“ für die Abzinsung würde ich die Drchschnittsumsatzrendite vergleichbarer restaurants nehmen..da kann die Richtsatzkartei der Finanzverwaltung helfen