Frage zu Demokratie (Parlamentarischen Demokratie) könnt ihr mir helfen?
Freitag, 9. April 2010, 18:05
Abgelegt unter: Regierung

Ich habe 2 sätze die ich nicht verstehe könnt ihr mir sie in leichter , kurzer schreibweise erklären ?
In der parlamentarischen Demokratie und dem Regierungssystem …
1. … nimmt die Parlamentsminderheit als Opposition die Kontrolle der Regierung wahr
2. …kommt es zu einem Nebeneinander von Regierung und Parlamentsmehrheit einerseits und Parlamentsminderheit (Oppostion) andererseits


3 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • MD_Tiger sagt:

    Dazu gilt es die Gewaltenteilung zu verstehen (Legislative, Exekutive und Judikative). Dabei ist das Parlament die Legislative und die Regierung die Exekutive.
    Stellen wir uns das an einem Beispiel vor. Dieses Beispiel funktioniert sowohl auf Bundes-, als auch auf Landes- oder Kommunalebene. Stellen wir uns vor, das Parlament beschließt eine Straße zu bauen. Mit absoluter Mehrheit, besser noch Einstimmig mit allen verfügbaren Volksvertretern, wird beschlossen eine Straße zu bauen. Wer baut die Straße? Wird sie überhaupt gebaut? Wann wird sie gebaut?
    Zuständig ist die Regierung. Das Verkehrsministerium beauftragt eine Baufirma, die gemäß der gesetzlichen Vorgaben die Straße baut – oder auch nicht. So kann nicht gebaut werden, wenn das Haushaltssicherungskonzept zu einer absoluten Haushaltssperre führt. Kein Geld, keine Straße. So einfach ist das.
    Es kann aber sein, dass die Verwaltung keine Straße will (unwahrscheinlich, normalerweise geben die das Geld mit vollen Händen aus). Dann wird sie prüfen, ob es Bedenken gegen die Straße gibt. Es wird sich sicher jemand finden. Je nach dem peitscht die Verwaltung ein Projekt in Rekordzeit durch oder sucht jeden Vorwand, es zu verzögern. Vielleicht kommen ja demnächst andere politische Mehrheiten, dann kann alles gemäß der Verwaltung laufen.
    Normal wäre es, wenn die Verwaltung die teuerste Luxusstraße planen würde, obwohl von der Politik nur eine einfache Straße bestellt wurde. Jetzt tritt ..
    1. die Kontrolle der Opposition ein. Die hat das Recht das vertrauliche Vergabeverfahren einzusehen. Ist die richtige Ausführung der Straße bestellt worden? Hat das geeignete Unternehmen den Zuschlag bekommen?
    falls nicht kommt es zum ..
    2. einem Nebeneinander von Regierung und Parlamentsmehrheit. Die Mehrheitsfraktion gerät in Erklärungsnot, warum „ihre“ Beamten nicht tun, was beschlossen wurde.

  • No_Sense sagt:

    2. zielt auf etwas ähnliches ab wie die bereits gegebene Antwort zu 1. Die Regierung (in der Regel hat sie die Parlamentsmehrheit) bekommt in einer Demokratie nicht die komplette uneingeschränkte Macht. Gäbe es dieses „Nebeneinander“ nicht, dann wäre das komplette Parlament in der Hand einer Kraft/Partei.

  • Tommy sagt:

    ich kann leider nur zu 1. etwas sagen.
    Die Parteien die nicht regieren „bewachen“ die Regierung. Das heißt etwa, dass sie die gucken ob die Regierung ihre Kompetenzen nicht übertritt. Das kann z.B in Form von parlamentarischen Untersuchungsausschüßen kontrolliert werden.



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