Form vertrag immobilienverwaltung?
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Sonntag, 18. April 2010, 15:37
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hi!
wei?jemand zuf?ig, mit welchen formalit?n nach deutschem recht eine vollmacht zur hausverwaltung erteilt werden muss, damit diese wirksam ist?
ich selbst lebe im ausland und w? gerne meine familienangeh?en dazu bevollm?tigen, miet/pacht/versicherungsvertr? mit dritten abzuschlie?n, mich gegen? dem finanzamt zu vertreten usw.
bitte rechtliche grundlage angeben, wenn m?ch!! 🙂
vielen dank an alle!!!!
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§ 167
Erteilung der Vollmacht
(1) Die Erteilung der Vollmacht erfolgt durch Erkl?ng gegen? dem zu Bevollm?tigenden oder dem Dritten, dem gegen? die Vertretung stattfinden soll.
(2) Die Erkl?ng bedarf nicht der Form, welche f?as Rechtsgesch? bestimmt ist, auf das sich die Vollmacht bezieht.
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erstmal formlos, hei? auch wenn zB. f?en Kauf eines Grundst? dies vor der zust?igen Stelle (Notar) erkl? werden muss, muss die Vollmacht nicht vor diesem Notar erkl? werden.
Also Vollmachten k?n einfach ausgesprochen werden.
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§ 172
Vollmachtsurkunde
(1) Der besonderen Mitteilung einer Bevollm?tigung durch den Vollmachtgeber steht es gleich, wenn dieser dem Vertreter eine Vollmachtsurkunde ausgeh?igt hat und der Vertreter sie dem Dritten vorlegt.
(2) Die Vertretungsmacht bleibt bestehen, bis die Vollmachtsurkunde dem Vollmachtgeber zur?egeben oder f?raftlos erkl? wird.
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das gleiche kannst du schriftlich machen. Einfach alle Punkte, wie Namen, Bevollm?tigter etc. nennen und sie aush?igen. Am besten w? ich sie so genau bezeichnen wie m?ch. Von wann bis wann soll sie gelten, welche Rechtsgesch?e d?n vorgenommen werden. Kannst nat?ch eine Generalvollmacht ausstellen, dann k?n sie aber dein Eigentum etc. wirksam ver?ern, da du einen Rechtsschein setzt.
hoffe konnte dir helfen
gru?
Formloses Schreiben in dem alle Punkte aufgef? werden.