Firmen ähnlicher Name = Rechstfolgen?
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Montag, 1. Februar 2010, 05:15
Abgelegt unter: Schweizerfirmen
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Hallo,
ich habe mit einem guten Freund letztens ein interessantes Gespräch geführt und wollte mal eure Meinung dazu hören:
Wenn ich auf einer eigenen Homepage mich „Kaai24 nrc“ nennen würde, könnte das Rechtlichekonsequenzen nach sich ziehen, weil das einem Firmennamen ähnelt?
Ich denke nein, denn es existiert meines Wissens nach keine Firmenbezeichnung NRC. Wenn ich z.B. AG nehmen würde, würde ich mit Sicherheit Ärger kriegen.
Was denkt ihr?
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Ich kann es mir schwer vorstellen, dass dort ein Rechtsanspruch besteht, da Du ja „Kaai24 nrc“ und nicht „NRC“ nehmen willst. Wenn Deine Inhalte sich nicht mit denen von NRC überschneiden, halte ich Probleme für unwahrscheinlich.
Drei Sachen seien jedoch erwähnt:
1. Ich bin kein Anwalt oder ähnliches, deshalb ist meine Aussage auch nur eine Vermutung.
2. Folgenden Fall meine ich mal in einem Buch („Dr. Ralf Höcker: Lexikon der Rechtirrtümer“ (irgendein Band der Reihe)) gelesen zu haben: Ein Herr Shell, der die Internetseite http://www.shell.de betrieb, wurde diese Nutzung zu Gunsten des Mineralölkonzerns Shell verboten (die genauen Umstände des urteils sind mir aber nicht bekannt).
3. Wenn Du darauf bestehst, Deinen oben angegebenen Namen zu verwenden, solltest Du gegebenenfalls einen Anwalt für Markenrecht befragen.
Falls es den Aufwand aber nicht wert sein sollte, dann bleibt nur die einfachste(?) Möglichkeit: Einen neuen Namen suchen.
Gruß, Kirby
Ja, könnte es. Unterliegt dem Marken- und so genannten Geschmacksmusterschutz (Dinge, die so ähnlich sind).
Allerdings hast du da was falsch verstanden: Dinge wie „AG“ sind rechtlich vorgeschriebene Bezeichungen der Unternehmensform, das muss da hin wenn es so ist.
Würde ich nicht tun. Selbst bei ähnlich klingenden Name haben insbesondere Großfirmen durchgesetzt, dass der andere seinen Namen ändern muss, obwohl die kleine Firma den Name schon früher verwendete.
Die Gefahr besteht wohl nicht wirklich. Ansonsten gibt es eine Unterlassungsklage und bei Nichtbefolgen Schadenersatz.
Nein, auch ähnlich klingende Namen sind geschützt.