Erbschaftssteuern Deutschland und Schweiz?
Dienstag, 6. April 2010, 07:30
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Wieviel Erbschaftssteuern zahlt man in Deutschland und wieviel in der
Schweiz. Wenn man in der Schweiz lebt, Deutsche ist und in
Deutschland erbt, gelten dann die Schweizer Erbengesetze?
Gute Grüsse


6 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • NoName2 sagt:

    hier wird m.E. das deutsche Erbrecht gültig sein.
    Die Höhe ist abhängig von Summe und Verwandtschaftsverhältnis. Die Freibeträge für Ehepartner und Kinder sind sehr hoch. Bei Nicht-Verwandten liegen sie meines Wissens bei 10.000€- Erschaftssteuer-frei.
    siehe auch:http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht…

  • Matthias sagt:

    Das anzuwendende Erbrecht richtet sich nach der Staatsangehörigkeit des Erblassers ( Art 25 Abs1 EGBGB ). War der Erblasser Deutscher ist also deutsches Erbrecht anzuwenden.
    Ebenso verhält es sich mit der Erbschaftssteuer ( §2 Nr.1 ErbStG), das gesamte Vermögen eines verstorbenen deutschen Staatsangehörigen wird der deutschen Erbschaftssteuer unterworfen. (Es sei denn, er habe sich seit mehr als 5 Jahren dauernd im Ausland aufgehalten.)
    War der Erblasser nicht Deutscher, so wird das „Inlandsvermögen“ der deutschen Erbschaftssteuer unterworfen (§2 Abs1 Nr. 3 ErbStG).
    Die aktuellen Steuersätze kenne ich nicht, das ist stark von der Höhe der Erbschaft und dem Verwandtschaftsgrad abhängig.
    Wie die Regelung nach dem neuen ErbStG sein wird, kann ich dir nicht sagen, ich vermute das sich da nichts ändern wird.

  • esotour sagt:

    warum soll ich von mein geld der ich schon steuer bezahlt habe noch der Stadt schon wieder steuer zahlen
    es ist doch mein sohn oder familie die ich das schenke
    dann weist kein beamte davon
    am besten ist in leben das geben wen mann schon das ende stark spürt
    politik, religion,militär
    das sin die macht gier
    und keiner taut was
    alle haben angst
    eine zeitung mit positive nachrichten wehre gut
    alle politiker, religion, Militär haben seine vorgehen geändert sind positiver geworden, liebes voller
    alle anderer haben gekündigt
    es bleiben nur 1 an der macht
    und der ist LIEBE

  • ninin192 sagt:

    was da geantwotet ist , ist nicht zutreffend — erkundige dich direkt beim steueramt und das ist dann das richtige oder unrichtige — wenn du zahlen musst — selbst ein advokat hat da muehe das recht zu finden in jedem land wo es was zu erben gibt will der staat geld in diesm falle 2 mal — die durch die verrechnungs-steuer-ausgleich wieder reduziert werden kann – wenn man das will – aber noch vieles mehr

  • dominaar sagt:

    Grad heute wurde ein Gesetz verabschiedet darin heißt es…man ist von der Erbschaftssteuer befreit wenn man in dem Haus welches man erbt minimum 10 Jahre drin lebt,ohne dieses zu verkaufen.
    Vielleicht darf man es auch vermieten,aber da bin ich mir leider nicht sicher

  • micha sagt:

    Im allgemeinen ist die Erbschaftssteuer in dem Land fällig in dem geerbt wird.Also in diesem Falle in Deutschland und da gibt es ganz schön hohe Frei-grenzen.



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