Erbengemeinschaft Auseinandersetzung wegen Immobilie?
Mittwoch, 27. Januar 2010, 21:09
Abgelegt unter: Immobilien

Ich benötige Expertenhilfe:
Ein Erbe bewohnt die Immobilie und lässt sie völlig herunterkommen! Ämter wenden sich an den Miterben und ziehen ihn als den „Vernünftigeren“ zur vollen Verantwortung (Bauzaun um eingestürztes Dach etc. unter Strafandrohung bei Unterlassung). Dürfen die Behörden nur diesen einen Erben alleinverantwortlich machen?


3 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • elli sagt:

    Mehrere Eigentümer haften gesamtschuldnerisch.
    BGB § 421 Gesamtschuldner
    Schulden mehrere eine Leistung in der Weise, dass jeder die ganze Leistung zu bewirken verpflichtet, der Gläubiger aber die Leistung nur einmal zu fordern berechtigt ist (Gesamtschuldner), so kann der Gläubiger die Leistung nach seinem Belieben von jedem der Schuldner ganz oder zu einem Teil fordern. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben sämtliche Schuldner verpflichtet.http://www.buergerliches-gesetzbuch.info…
    d.h. die können sich aussuchen, wen sie verantwortlich machen.
    Alles andere muss die Erbengemeinschaft unter sich ausmachen.

  • Hans sagt:

    Wie schon Jessi und Elli geantwortet haben, man haftet jeweils anteilsmäßig. Die Erbengemeinschaft ist der Gesamtschuldner.
    Ich würde raten , einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen. Denn
    sonst kannst Du bis zum Sankt Nimmerleinstag bezahlen.
    Wenn Du aussteigen willst, kannst Du die Zwangsversteigerung
    androhen, oder Deinen Erbteil verkaufen. Ist der Bewohner nicht
    ganz mittellos,so kann man von ihm eine anteilsmäßige Unkostenpauschale einfordern, die für Renovierung oder Reparaturen
    benutzt werden muss.
    Hol Dir auf jeden Fall den Rat eines Anwalts.
    Quelle persönliche Erfahrung. Nach einem Grundsatzstreit habe ich meinem Erbteil verkauft.

  • Jessi sagt:

    Nein,beide Erben sind verantwortlich. Da der eine die Immobilie bewohnt, muss er sich entweder um die Kosten (je nach angemessener Höhe) kümmern, oder einen Ausgleich an den anderen Erben für das Wohnen zahlen. Am besten wird die Immobilie verkauft, sonst gibts am Ende nur immer Streit wegen etwas materiellem, was ihn nicht wert ist.



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