Eigentumswohnung vermieten, wer zahlt die Gemeinschaftskosten?
Dienstag, 20. April 2010, 11:35
Abgelegt unter: Immobilien

Hallo!
Ich will mir vielleicht eine kleine Eigentumswohnung kaufen und diese dann vermieten. Momentan steht die Wohnung leer und müsste renoviert werden. Dafür ist sie sehr günstig.
Die Wohnung wird von einer Immobilienverwaltung gemanaged. Die sorgen für einen Hausmeisterdienst, Schneeräumen, Brandschutzversicherung usw. Die Kosten für diese Verwaltung, muss die später der Eigentümer oder der Mieter bezahlen? Müsste ich das in die Miete einkalkulieren, oder geht das extra. Wenn man laut Mietspiegel 400 Euro Miete verlangen kann, ist das da schon mit dabei?
Ich kenne mich da nicht aus und will die Verkäufer nicht fragen. Sonst merken die, daß ich Null Ahnung habe. Ich will vielleicht noch feilschen.
Wer kann mir das weiter helfen?
Danke schon mal, Tina!


6 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • hanseman sagt:

    Bei vermieten Eigentumswohnungen gibt es Kosten, die umlagefähig und nicht umlagefähig sind. Umlagefähig sind die Kosten für Heizen, Wasser und Abwasser, Grundsteuern, Versicherungen, Kabelfernsehen, Hausmeisterdienste, Müllabfuhr etc.
    Nicht umlagefähig sind z.B. alle Verwaltungskosten, Reparaturen, Rücklagen.
    Mietervereine und Haus- und Grundbesitzervereine geben genaue Auskünfte.

  • swissnic sagt:

    Wenn Du einen Mietvertrag korrekt formuliert, kannst Du Heizungskosten, Hausmeister und Schneeräumung extra verrechnen. Brandschutzversicherung und alle Reparaturen an Gemeinschaftsobjekten sowie Einlagen für die Erneuerung und dergleichen sind nicht umwälzbar, auch nicht die Kosten der Verwaltung an sich.

  • Kalle sagt:

    ::::hoffentlich nicht in Berlin; – da haben wir gerade eine vermietete Wohnung gekauft. Die vorherige Verwaltungsgesellschaft hätte gerne 245,-€ mtl. eingenommen, die bleiben an Dir hängen. Auf Rückfrage die Antwort: “ Sie haben doch fast 600,-€ Mieteinnahme!“
    Also; die mtl. Verwaltungskosten plus Rücklagen plus Mietpool einzeln aufgeführt schriftl. festgelegt vorlegen lassen und was „Hansemann..“ empfiehlt ist sehr gut.

  • . sagt:

    Die von Dir aufgeführten Kosten muß Dein Mieter bezahlen, die werden in die Nebenkosten miteingerechnet. Du kannst auch bei der Hausverwaltung nachfragen oder bei Deinem Steuerberater, dort bekommst Du Auskunft.

  • Anais sagt:

    Die gängigen Nebenkosten wie Hausmeister, Lift, Heizung, Wasser, also die von Dir genannten Umlagen kannst Du auf die Wohnung umlegen.
    Achte vor dem Kauf darauf was für Rücklagen gebildet werden oder gebildet wurden und welche größere Reparaturen anstehen, die können dann ganz schön ins Geld gehen. Uns ist es so ergangen. Dennoch viel Spaß mit der Wohnung.

  • Sprendli sagt:

    Außer der Rücklage und der Verwaltungskosten kannst Du alles mit in den vertrag aufnehmen. Kaufe Dir in einem Schreibwarengeschäft einen Mietvertrag. Dort sind alle Punkte vorgedruckt die Du mit aufnehmen kannst.
    Weitere Kosten sind im Mietspiegel enthalten.



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