Das Haus in dem meine Familie und ich zur Miete wohnen, ist verkauft worden?
Samstag, 17. April 2010, 01:02
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Das Haus in dem meine Familie und ich zur Miete wohnen, ist verkauft worden. Neuer Eigentümer und somit auch neuer Vermieter ist – Vivacon Immobilien Portofolio –
Im Internet habe ich einen Dreimonatsbericht von dieser Immobilienfirma gefunden und die Überschrift lautet – Wir machen Eigentümer –
Habt ihr auch schon mal mit dieser Firma zutun gehabt, oder könnt ihr mir sagen wie diese Firma vorgeht?


5 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • Bläckyma sagt:

    Die kaufen die Häuser auf,und verkaufen die Wohnungen als Eigentumswohnungen weiter.Wer nicht kauft muss ausziehen.
    Nach der Devise gehen die vor.

  • horsch sagt:

    Es wird mal wieder viel Unfug geschrieben!
    Grundsätzlich tritt der neue Eigentümer, egal wer er ist, in die bestehenden Mietverträge ein!
    Wenn das Haus in Eigentumswohnungen umgewandelt wird und diese einzeln verkauft werden, haben die Mieter nicht nur ein Vorkaufsrecht sondern auch einen Kündigungschutz (auch wegen Eigenbedarf) von 3-10 Jahren. (Regional unterschiedlich). Erfahrungsgemäß machen die aber den Bewohnern ein attraktives Kaufangebot. Sogen. Luxussanierungen sind ohne Mitwirkung und Einverständnis der Mieter nicht möglich.

  • Franky sagt:

    Kenne ich nicht, aber der Name scheint ja Programm zu sein. Die werden über kurz oder lang euch die Kündigung schicken und dann den Wohnraum sanieren und für betuchtere Leute zur Verfügung stellen. Man macht euch vielleicht noch das Angebot dass ihr die Wohnung kaufen könnt, aber das wird so ein hoher Preis sein, da geht ihr nie drauf eingehen könnt.
    Gruß
    Franky

  • Alex K sagt:

    Grundsätzlich geht der Mietvertrag auf den neuen Eigentümer über. Allerdings sollte auch beachtet werden, daß ihr als Mieter ein Vorkaufsrecht habt, sowohl gegenüber den neuen Eigentümer als auch gegenüber dem alten Eigentümer. Dies soll heißen, wenn ihr es darauf anlegt, könnt ihr den Kaufvertrag im Bezug auf eure Wohnung nachträglich rückgängig machen und die Wohnung zu gleichen Bedingungen vom alten Eigentümer kaufen. Dies lässt sich auch als kleine „Motivation“ gegenüber den neuen Eigentümer erwähnen. Bevor ihr aber unter Umständen vor Gericht zieht, solltet ihr noch einmal eine rechtliche Beratung einholen, den es gibt einiges zu beachten was Fristen und Vertragsausgestalltungen mit dem alten und dem neuen Eigentümer angeht.

  • Frank T sagt:

    Zwar habe ich noch nichts von der Firma gehört, doch kann ich generell sagen :
    Der Erwerber ist die Firma und die muß den Mietvertrag übernehmen. Für Euch keine Änderung, evtl nur eine Mieterhöhung.
    Dann will die Firma aber (Wir machen Eigentümer) das Haus an eine Privatperson verkaufen. Der tritt erst einmal auch in den Mietvertrag ein, kann aber Eigenbedarf geltend machen, d.h. Euch kündigen.
    Ihr habt also die Chance
    – vielleicht das Haus zu einem günstigeren Preis von der Immobilienfirma zu kaufen
    – evtl eine Abstandszahlung vom Privatkäufer zu bekommen, damit Ihr geht ohne Räumungsklage. Damit hättet Ihr die Umzugskosten z.T. gedeckt.



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