Darf man mit 15….?
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Montag, 26. April 2010, 09:57
Abgelegt unter: Haustiere
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Die freundin meiner kleinen Schwester ist erst 15 und möchte sich ein Haustier kaufen als ich zu ihr sagte das das noch nicht geht meinte sie doch solche Tiere wie Hamster und Wellensittiche darf man sich ohne die Erlaubnis der Eltern kaufen…Wenn das stimmt hab ich nicht gut aufgepasst
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Ist mir neu.
Ein Elternteil muß dabei sein
Hallo
Nun, es gibt den Taschengeldparagraphen, der besagt, dass ein Kind auch unter 14 Jahren, also noch nicht geschäftsfähig, sich was kaufen kann, dass unter einem gewissen Limit liegt.
Sonst dürfte sich kein Kind zB Kaugummi im Geschäft kaufen.
Dann gibt es noch die schwebende Einverständniserklärung.
Soll heißen, ein Kind kauft sich was und die Eltern erheben dagegen keinen Einspruch, dann ist das Geschäft gültig.
Wie das jetzt speziell mit Wirbeltieren aussieht weiß ich auch nicht.
Ich weiß aber, dass meine Tochter, (mit meinem Einverständnis aber nicht schriftlich) sich mit 14 Jahren eine Ratte gekauft hat und niemand nach ihrem Alter oder meinem Einverständnis gefragt hat.
Somit – was das Gesetzt sagt und was im täglichen Leben üblich ist, sind zwei paar Stiefel.
LG
Iris
Nein, jedes Geschäft, dass deine Feundin tätigt wird erst wirksam, wenn ihre Eltern zustimmen. Wenn ihre Eltern nach dem Kauf zum Händler gehen und erklären, dass sie dem Kauf nicht zugestimmt haben, so ist das Geschäft unwirksam und der Händler muss das Tier zurücknehmen. Das gilt für alles, was man kaufen kann. Da gibt es keine Ausnahme. Voll geschäftsfähig wird deine Feundin erst ab 18.
Nein, darf sie nicht!
Verkauft es ihr der Händler und die Eltern sind dagegen, muss er sie zurücknehmen. DAS wird kein (vernünftiger) Händler in Kauf nehmen!!
Nach dem Paragraphen 11 C des Tierschutzsgesetzes darf ein Händler
keine Wirbeltiere an Personen unter 16 Jahren abgeben oder Verkaufen.
Das heißt also die 15 Jährige wird bei einem Zoogeschäft nur dann etwas
bekommen wenn der Zoohändler diesen Paragraphen nicht kennt und bereit
ist sich nach geltenem Deutschem Recht sich Strafbar machen will.
Also so lange man nicht 18 ist muss immer ein Elternteil dabei sein!!
Also das ein Kind oder Mindajäriger mit seinem Geld mchen darf was es will stimmt zwar schon wenn die eltern sagen kauf dir was aber selbst wenn mein Kind sich davon einen Lutscher kaufen würde und ich bin damit nicht einversdanden kann ich den lutscher zurückbringen und das gelkd zurück verlangen, genau so sieht das auch mit tieren aus.
So eine einverständniserklärung der eltern kann mann ohne Probleme fälschen leider schon zu oft vorgekommen. Also wenn sie das tier kaufen darf sollte aufjedenfall ein elternteil mit dabei sein.
Ich bin nicht sicher, aber ich glaube, ohne Einverständnis der Eltern darf einer 15-jährigen kein Tier verkauft werden. Als der Bruder meiner Mutter sich einen Wellensittich kaufen wollte, musste meine Großmutter mitgehen und den Kaufvertrag unterschreiben. Um allem aus dem Wege zu gehen, würde ich vorschlagen, ein Elternteil zum Kauf mitzunehmen. Vorzugsweise die Mutter, weil man Mütter immer leichter rumkriegt als Väter.
Auszug §110 BGB:
In Deutschland gilt nach dieser Vorschrift ein Vertrag, den ein Minderjähriger, der das 7. Lebensjahr vollendet hat, abschließt, auch ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters von Anfang an als wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten (z. B. einer Tante, die dem Minderjährigen mit Zustimmung der Eltern ein Geldgeschenk macht) überlassen worden sind. Die Überlassung des Taschengelds zur freien Verfügung oder zu einem bestimmten Zweck ersetzt also die Zustimmung zu dem konkreten Vertragsschluss.
Also ja, das ist geltendes Gesetz wenn es mit Mittel erfolgt,
die „zur freien Verfügung“ überlassen wurden (Taschengeld).
Aber kein Tierhändler wird sich dagegen sperren, wenn die
Eltern kommen und wollen das Tier zurück geben, allein um
den Stress zu vermeiden 😉
ich habe mal ein praktikum im tierheim gemacht und da hatte eine mitarbeiterin mal gesagt das man tiere erst ab 16 bekommen kann , aber keine ahnung ob im tierheim auch ( einer schülerin die alleine wohnt ist eine katze entlaufen, die dort im tierheim abgeben wurde, sie konnte aber die 20€ nicht bezahlungen um die katze zurückzubekommen, daraufhin hatten sich eine pflegerin aufgeregt wie sie als schülerin überhaupt das tier bekommen hat und wie sie das futter bezahlen kann wenn sie nicht mal die 20€ zahlen kann)
§ 11 c Tierschutzgesetz besagt wörtlich:
„Ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten dürfen Wirbeltiere an Kinder oder Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr nicht abgegeben werden.“
Zu den Wirbeltieren gehören eben auch Hamster und Wellensittiche. Da muß die Freundin deiner kleinen Schwester also noch etwas warten, bis sie das alleine entscheiden darf…
Hey, danke für den Daumen runter, ist aber trotzdem so….
also ich hab wirtschaftslehre,da lernt man sowas und das darf die garantiert nich!sie ist mit 15 beschränkt geschäftsfähig und für alles das weitere kosten mit sich trägt muss sie die erlaubnis der eltern einholen.wenn sie sich das tier kauft,haben die eltern das recht es ohne widerrede zurück zu geben,denn solange sie ihre einwilligung nicht geben ist der kaufvertrag schwebend unwirksam.sowas wie CDs oder zeitschriften tragen ja keine weiteren kosten mit sich,aber tiere oder auch nen roller use schon!
Leider bekommt die Freundin Deiner Schwester in jedem Zoogeschäft ein Tier, welches sie haben möchte. Aber was will sie mit dem Tier ohne Erlaubnis der Eltern machen? Sie ist ja gezwungen, das Tierchen zu verstecken. Ich kann da sehr gut mitreden, da ich Mutter von zwei – mittlerweile erwachsenen Kindern – bin und mit meiner Tochter so einiges erlebt habe. Auch sie hatte sich in einem Zoogeschäft einen kleinen Hamster gekauft. Das Tierchen habe ich dann in ihrem Kleiderschrank in einem kleinen Käfig eingesperrt, gefunden. Der Hamster lebte zum Glück noch – jedoch habe ich meine Tochter ordentlich zusammen gestaucht. Wenn sie vorher mit mir darüber geredet hätte, dann hätte ich zumindest die Chance gehabt, mit ihr über die Vor- und Nachteile zu diskutieren.
egal welches hautier zb hamster vogel maus….ect. darf man erst kaufen wenn man ich glaube ab 18 jahre ls ohne erlaubnis der eltern , oder in begleitung einer erwachsener person die dem „KIND“ vertraut ist zb tante onkel oma opa, …..ect.
ls
Unter sechzehn muss noch ein Elternteil mit. Alles andere kann unverzüglich rückgängig gemacht werden.
Wer immer ihr ein Tier verkauft, egal welches, der gehört angezeigt.
Tiere sind kein Spielzeug für Kinder!
es ist natürlich schon besser, zuerst um erlaubnis der eltern zu bitten. und ich denke, es muss mit den eltern schon besprochen werden, dass die schwester die reinigung und fütterung der tiere selber macht, ansonsten geht es zu lasten der eltern, und das gibt nur unnötige probleme.
Wenn sie ausreichend Geld zur Verfügung hat, kann sie das schon machen. Aber sie sollte trotzdem vorher mit ihren Eltern reden, ob die einverstanden sind. Denn die dürfen das Tier auch wieder zurückbringen.
Nicht alles, was man theoretisch kann, sollte man in der Praxis auch tun. Die Anschaffung eines Tieres ohne Zustimmung der Eltern ist immer dumm, denn das Tier muß Aufnahme in der Familie finden. Dort wird es betreut und gepflegt und dies auch in Zeiten, wo das Kind „verhindert“ ist oder die Lust an diesem „Spielzeug“ schon längst verloren hat.
Entweder muß mindestens ein Sorgeberechtigter (ist ja leider nicht immer auch Elternteil, das darf man nicht vergessen) dabeisein und zustimmen, oder aber sie bringt eine HANDSCHRIFTLICHE Einverständniserklärung derselben mit.
Dann ist es in ihrem Alter sehrwohl schon möglich.
P.S.: Ich schreibe deshalb HANDschriftlich, da ja leider fast jeder heutzutage maschine- oder PC-schreiben kann – somit könnte der „Text“ auch von ihrer eigenen, älteren Schwester kommen, mit gefälschter Unterschrift.
Theoretisch…