Darf ich mein Wellensittich in meiner wohnung halten?
Freitag, 23. April 2010, 22:55
Abgelegt unter: Haustiere

Ich wohen in einer Wohgemeinschaft. als ich eingezogen bin meinte die vermieterin man dürfe hier keine haustiere halten. Aber ich hab mal gehört kleintiere wie nagetiere un zum beispiel fische dürfen man immer haben. Stimmt das? Also ich hab mir vor kurzem ien wellensittich gekauft…
danke für eure antworten.


16 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • Anna sagt:

    du hast ja schon gute antworten auf deine frage bekommen.
    und jetzt noch eine bitte: kauf für deinen wellensittich einen partner. diese vögel sind sehr sozial und dürfen nicht alleine gehalten werden.
    vögel in einzelhaft leiden sehr und werden psychisch erkranken.
    hier hast du auch noch ein paar links, die du unbedingt durchlesen solltest. da gibts viele sehr gute informationen über die richtige wellensittichhaltung, ernährung, krankheiten, verhalen usw:http://www.birds-online.de/http://www.sittich-info.de/index.htmlhttp://www.welliworld.de/start.phphttp://www.wellensittich-foren.dehttp://www.budgiesworld.de/index.htmlhttp://www.vwfd.de/2/27/27014.php

  • Shawty sagt:

    Normalerweise heisst es, dass man damit nur Hunde und Katzen (also größere Haustiere) meint.
    Kaum ein Vermieter hat etwas gegen kleinere Tiere wie Nagetiere oder Vögel (bei Reptilien ist das schon wieder was anderes).
    Ich würde vorsichtshalber mal deine Vermieterin fragen, ob sie was dagegen hat. Bei Nagetieren kann man kaum was sagen – was machen die schon? Ein Argument, was deine Vermieterin gegen Vögel vorbringen könnte, wäre dass sie zu „laut“ wären….
    Und natürlich musst du auch abklären ob deine WG-Kameraden nichts gegen Vögelchen haben 🙂

  • Sandra sagt:

    Also Kleintiere wie Vögel,Hamster und co sind immer erlaubt,egal was im Mietvertrag steht.Allerdings solltest du bedenken,das es für einen einzigen Vogel eine Qual ist,das er ohne Partner ist.Auch du kannst ihm den Vogelpartner nicht ersetzen.Er tut mir echt leid.Hast du dich vorher nicht erkundigt,das man Vögel immer zu zweit halten muss?

  • Bernd W sagt:

    Du brauchst für die Haltung von Kleintieren keine Zustimmung vom Vermieter. Unter Kleintiere fallen zum Beispiel: Zierfische, Katzen, Hamster, Meerschweinchen, Mäuse und auch Vögel.
    Also brauchst du dir keine Gedanken machen. Allerdings bei einem Papagei oder Ara wäre ich schon vorsichtiger da die doch einen ganz schönen Lärm verursachen können.

  • Dominika sagt:

    nein, wenn die vermieterin konkret sagt, man darf KEINE tiere halten, dann heißt es auch KEINE. aber du musst mal im vertrag genauer nachschauen was dort geschrieben steht.wenn dort steht, dass kleintiere erlaubt sind, dann ist dir auch dein wellensittich erlaubt.ansonsten hast du glaube ich das recht sogar den vertrag zu kündigen.weil es ja sonst falsch drinnen steht.

  • Sonja B sagt:

    Meist werden mit „Haustiere“ nur Katzen und Hunde gemeint…. Ich denke, wenn wirklich keine Tiere erlaubt wären, dann hätte das extra im Mietvertrag stehen müssen. Denn Kleintiere, wie Hamster und Vögel fallen nicht darunter.
    Wenn du ganz sicher gehen willst, dann kannst du bei der Verbraucherzentrale oder beim Mieterbund nachfragen.

  • BosniaGi sagt:

    Ja doch das geht weil,das was die Vermieterin meinte sind Hunde,Katzen und etwas grössere vierbeiner aber Nager und Wellensitiche Zählen nicht weil dass davon abhängt ob man die Nachbarn mit den Tieren stört oder es zu laut wird

  • Piratenh sagt:

    Ja, du darfst deinen Wellensittich in der Wohnung halten.http://www.internetratgeber-recht.de/Mie…

  • urizen sagt:

    ja,du darfst kleintiere halten.
    was du allerdings nicht solltest:
    den vogel alleine halten.der geht dir ohne partner ein.kauf noch einen zweiten.

  • Lisa P sagt:

    Du darfst deinen Welli ohne Genehmigung in der Wohnung halten, da Kleintiere wie Meerscheinchen, Wellensittiche ect. nicht verboten werden dürfen!

  • Simone J sagt:

    Das ist richtig. Da du aber nicht alleine in deiner Wohnung lebst, solltest du deine Mitbewohner fragen. So ein kleiner Sittich kann schon Krach machen.

  • salamanc sagt:

    das kommt drauf an ob er Vorbestraft ist – z.B. wegen eintreten der Wohnungstuer oder uebler Woerte vom Balkon aus an voruebergehende Passanten.

  • Der tut nix sagt:

    Tiere,die im Käfig gehalten werden,kann ein Vermieter nicht verbieten.Weiß ich,durch den Mieterschutzbund.

  • eisvogel sagt:

    Selbstverständlich ohne wen und aber

  • klatschm sagt:

    Darfst Du…aber für den Welli ist es zu zweit weit schöner!!!!
    Und auch zweie DARFST DU!!! 😉

  • jannicoo sagt:

    eigentlich schon .



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