Darf der Arbeitgeber Garderobenschränke während der Arbeitszeit, ohne das Wissen des Arbeitnehmers, öffnen?
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Mittwoch, 21. April 2010, 20:28
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Mein Arbeitgeber hat zwei Mitarbeiter dazu veranlasst, die Schließfächer/Garderobenschränke der anderen Mitarbeiter zu offnen ggf. Fotos vom Inhalt zu schießen.
Meine Frage ist jetzt ob das rechtmäßig ist.
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Nein, das ist verboten und man kann da sogar mit einem Anwalt dagegen vorgehen. Öffnen darf er diese Schränke nur im Beisein des Mitarbeiters dem der Schrank gehört. Er kann es verlangen, aber er darf ihn nicht öffnen ohne das der Mitarbeiter zugegen ist.
Er hat sich strafbar gemacht, du gehst ja auch nicht hin und öffnest seinen Schreibtisch um zu sehen was da alles drinnen ist.
Gruß
Franky
dies ist eine straftat deines arbeitgebers.
tut euch zusammen und veranlasst den betriebsrat, wenn ihr denn einen habt, strafanzeige gegen den arbeitgeber bei der zuständigen polizeibehörde zu machen.
wenn ihr keinen betriebsrat habt, bestimmt zwei oder drie mitarbeiter eures vertrauens eine solche anzeige zu machen.
gleichzeitig empfiehlt es sich einen antrag auf einstweilige verfügung beim zuständigen arbeitsgericht zu stellen.
hier braucht ihr auf die schnelle nicht mal einen anwalt.
da hilft euch der zuständige rechtspfleger des gerichts.
verlangt von eurem arbeitgeber auch ultimativ die herausgabe der bilder.
stimmt mit eurer gewerkschaft und eurem betriebsrat ab,
ob es zu einer kurzfristigen arbeitsniederlegung kommen sollte um den arbeitgeber zu zwingen eine unterlassungserklärung zu unterschreiben.
lass euch keine angst machen!!!
Sollte sich in deinem Spind irgendetwas befinden, das dort unrechtmäßig drin sein sollte, dann hat der liebe Chef gerade den Beweis geliefert, dass nicht nur der Besitzer des Spindes in der Lage ist, dort etwas reinzulegen.
Oder frag doch mal deinen Chef, wo der Briefumschlag mit den 400 € hingekommen ist, die du heute morgen von der Bank geholt hast und sicherheitshalber in den Spind eingeschlossen hast….
Ganz im Ernst: außer bei „Gefahr in Verzug“ (z.B. wenn an der Schrankunterseite Blut rausläuft oder wenn es drinnen regelmäßig tickt) darf der Chef den Spind nicht eigenmächtig öffnen (lassen). Aber er kann dich dazu verpflichten, unverzüglich den Spind in seiner Anwesenheit zu öffnen und dich die Sachen rausholen lassen, die drinne sind.
Tatjana
Tatjana
Einwandfrei NEIN
(oder der Arbeitnehmer ist verstorben,dann können die Nachlassnehmer die Privaten Dinge des Verstorbenen mitnehmen)
In diesem Falle hat sich der Arbeitgeber strafbar gemacht!!
(bei einem solchem Arbeitgeber giebt es oft noch mehr Ungereimtheiten, sie haben meistens selbst Dreck am Stecken),
wie zB:Lohnkonten für Familienangehörige und Mitarbeiter die nur in den Gehaltslisten auftauchen,
Ausgaben die sie sich so auslegen, wie sie sie gerade brauchen usw.,
dazu Zählt dann oft auch was kümmert mich mein Geschwätz von Gestern ,wenn ich es heute anders brauche usw.
Nein, darf er nicht.
Falls er irgendwelche Beweise irgendwofür gesucht haben sollte (Es muss ja einen Grund geben), dürfen diese Beweise nicht verwendet werden, da unrechtmäßig erlangt.
Er hat also ziemlich dumm gehandelt.
Wie alle Vorschreiber schon gesagt haben, ist das nicht rechtmäßig.
Falls der Betrieb einen Betriebsrat hat, dort schriftliche Beschwerde nach § 84 Betriebsverfassungsgesetz einreichen und Unterlassung verlangen.
Auch ohne Betriebsrat gilt der §84, nach dem jeder Arbeitnehmer eine Beschwerderecht hat.
Bei Zuwiderhandlung durch den Arbeitgeber bleibt ohne Betriebsrat nur der Weg über einen Verband, dem der Arbeitgeber angehört oder ggf. die Einschaltung eines Anwalts.
Aus der Beschwerde dürfen dem Arbeitnehmer keine Nachteile entstehen.
das darf er nicht
nur im beisein des schrankbesitzers
er hat sich strafbar gemacht
Wozu gibt es Vorhängeschlösser?
Wenn er diese gewaltsam öffnet würde er sich strafbar machen wegen Sachbeschädigung.
Absolut nicht rechtens! Er hat nicht das Recht dazu!
VERKLAGEN!
Das ArbG Frankfurt/ Main (Urteil v. 18.01.2005, Az.: 7 Ca 9658/03) geht davon aus, dass eine solche Schranköffnung nicht zulässig ist und gegen das Persönlichkeitsrecht der Mitarbeiter verstosse.
Mit Zustimmung des Betriebsrates scheint eine solche Durchsuchung allerdings möglich zu sein.
also 1. klarerfall von straftat
2. was das für ein chef??????????????
3. anzeigen!