Bundesverfassungsgericht?
Freitag, 9. April 2010, 22:45
Abgelegt unter: Regierung

Eigentlich sollte das ja die Verfassung wahren, aber es fällt Urteile, die aufzeigen das Gesetze verfassungswidrig sind,
aber: Verfassungswidrige Gesetze bleiben, bis die Politik anders darüber denkt! Insbesondere die Merkel-Regierung ist verfassungswidrig! Ändern: 2011, Rauchverbote Verfassungswidrig, aber das Gesetz bleibt!
Toll nicht war, Verfassung haben, aber daran halten? Nicht im Interesse der Nomenklatura!
Da dürfen die Juristen (78%) des Bundestages juchei rufen, die dürfen Verfassungen brechen, egal, es bleibt weil es ja gut ist, aber wenn nicht ändert sich halt die Verfassung, die Kritiker kriegt der Schäuble auch noch mundtot!
Frage deutlich: Wenn ein Verfassungsgericht Gesetze als Verfassungswiedrig erklärt, es keine Sau interessiert, die Politik dann Jahre Zeit hat , dann stimmt da was nicht!
Ist also die Politik an die Verfassung gebunden oder ist das Verfassungsgericht an die Politik gebunden?
Oder ist das egal, weil die Macht längst in den Händen der Hochfinanz liegt


4 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • boeselor sagt:

    @ jens:
    wenn ein deutscher bürger nicht nach paragraphen und gesetzen denkt, sondern seine eigene individuelle logik einbringt, dann solltest du nicht ganz so hoch auf dem roß sitzen. millionen menschen sind einfach nur laien, aber eine gewisse logik besitzen sie dennoch – und unverständnis manchen dingen gegenüber sollte man vielleicht DOCH mit fachlichen argumenten begegnen.
    @ jens:
    siehst du….geht doch….;-))
    und nun hat der fragesteller doch noch eine gute antwort bekommen……;-)

  • Stefan H sagt:

    Aufgabe des Bundesverfasssungsgerichtes:
    Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte.
    Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden.
    Die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts hat auch politische Wirkung. Das wird besonders deutlich, wenn das Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ist aber kein politisches Organ. Sein Maßstab ist allein das Grundgesetz. Fragen der politischen Zweckmäßigkeit dürfen für das Gericht keine Rolle spielen. Es bestimmt nur den verfassungsrechtlichen Rahmen des politischen Entscheidungsspielraums. Die Begrenzung staatlicher Macht ist ein Kennzeichen des Rechtsstaats.
    Gesetze sollen im Rahmen des des Grundgesetzes verfasst werden. Trotz allem kann die gesetzgebende Gewalt eine andere Auffassung zu bestimmten Bereiches des Grundgesetzes haben. Es ist nicht immer einfach im Rahmen des Grundgesetzes zu handeln. Das sieht man alleine schon an den damaligen Diskussionen zum „Notabschuss“ eines Flugzeuges durch die Luftwaffe auf Befehl des Verteigigungsministers!
    Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes sind für alle Staatlichen Einrichtungen bindend!
    So wird dann z.B. der Bundesregierung aufgegeben, innerhalb einer besitmmten Zeit das Gesetz nachzuarbeiten. Trotz allem bleibt das Urteil des BVerfG bindend.
    Deshalb dürfen auch keine Flugzeuge vom Himmel abgeschossen werden.
    In diesem Sinne….

  • Cassandr sagt:

    Siehe:
    „BVerfG am 28.10.1994 Az. 1 BvR 1498/94
    Vb zu versicherungsfremden Leistungen
    „Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entschei-
    dung angenommen.“
    „Denn aus den Grundrechten folgt kein Anspruch
    eines Mitglieds eines verfassungsmäßig eingerich-
    teten Zwangsverbandes auf generelle Unterlas-
    sung einer bestimmten Verwendung öffentlicher
    Mittel.“
    „Anmerkung des Verfassers: Damit hat das
    BVerfG festgestellt, dass es einen Versicherten
    praktisch nichts angeht, was der Gesetzgeber
    mit seinen Beiträgen macht.“
    Weiter:
    Das BVerfG erklärt, die Beiträge der Rentenversicher-
    ten seien „öffenltiche Mittel“. Nanu? Da staunt der
    Fachmann und der Laie wundert sich.
    Das (ursprüngliche) Selbstververwaltungsorgan der
    Angestellten bzw. der Arbeiter ist nunmehr ein „verfas-
    sungsgemäß eingericheter Zwangsverband“ ? ? ? Ja –
    was ist denn das wohl ? Wurden die Angestellten
    und Arbeiter ihrer Selbstverwaltungsorgane
    1957 durch Adenauer nicht nur beraubt, sondern
    sogar enteignet? Das dürften die meisten Leute
    dann gar nicht gemerkt haben.
    Früher hätte derartiges einen unüberhörbaren
    Aufschrei der Entrüstung zur Folge gehabt.
    Das ehemalige oberste deutsche Reichsgericht in
    Leipzig urtteilte da zuvor ganz anders:
    Als die Arbeitgeber Einfluß auf die Sozialversi-
    cherung (also die „Selbstverwaltungsorgane“) zu
    erreichen versuchten, erklärte das Reichsgericht:
    „Die Arbeitgeberanteile sind Teil des Arbeitsverdien-
    stes, aus welchem die Arbeitgeber keinerlei Rechte
    ableiten können.“
    Was für ein Wandel !
    Die Arbeitgeberverbände, die vor dem Reichsgericht
    eine Niederlage erlitten, waren in dem „freiheitlich
    sozialen Rechtsstaat“ viel erfolgreicher mit ihrem
    uralten Argument, dass sie „ja auch Beiträge zahlten“ –
    und damit meinen sie den Arbeitgeber-Anteil zur
    Sozialversicherung.
    Aber solche Urteile dürften in einem System – das
    sich „repräsentative Volksherrschaft“ nennt und
    in dem das Volk eigentlich gar nicht existiert –
    kaum etwas sein, über das man sich noch zu wundern
    bräuchte.
    Obwohl bei beiden Gerichten – dem Reichsgericht
    sowohl als auch beim BVerG doch „Fachleute“
    urteilten ?
    Wenn Richter durch (die ihnen nahestehenden“) Parteien
    nominiert werden – ist dann noch die geforderte „Unab-
    hängigkeit“ garantiert? In der Weimarer Republik durften
    Beamte eigentlich wegen der gebotenen Unabhängig-
    keit keiner Partei angehören – dass dieser Grundsatz
    mißachtet und nicht durchgesetzt wurde, trug ganu
    erheblich zu ihrem Untergang bei.http://www.forum-renten.de/rechtsprechun…
    Man sollte sich – sehr – vor der Propaganda radikaler
    Gruppierungen hüten – ene davon erklärte in ihrem
    Parteiprogramm, sie sei „für das gesunde Volks-
    empfinden“ in der Rechtssprechung.
    Was dann daraus wurde, steht auf einem anderen
    Blatt, aber in der Weimarer Republik hatte sie
    mit solchen Argumenten Erfolg.

  • Jens sagt:

    Ich sehe keine Frage, ich sehe nur eine persönliche Meinung. Und oh man, wenn ich deine Argumente sehe, darüber lacht nicht nur der Jurist, auch der Laie.
    Der Rest erspare ich mir, wird sowie so keine sachliche Diskussion.
    @boeseloreley: Nur zwei Argumente, die jeder sofort erkennen muss:
    Die „Merkel-Regierung“ kann gar keine Gesetze machen, dass kann nur der Bundestag und diese werden erst gültig, wenn der Bundespräsident diese unterschreibt, es muss also der gegen den Bundespräsident geklagt werden. Aber diese Nichtrauchergesetze haben die Bundesländer erlassen und gegen die wurde geklagt. Man sollte schon wissen, wer bei uns Gesetze gültig machen kann, wird auch im Einbürgerungstest verlangt
    Die Nichtrauchergesetze sind durch die separaten Raucherraum-Ausnahme nicht mit der Verfassung vereinbar, das Bundesverfassungsgericht hat sehr wohl gesagt, dass man ein generelles Rauchverbot in ALLEN Gasstätten durchführen darf.
    PS: und was ist „Merkel-Regierung ist verfassungswidrig“. Sie wurde in freien Wahlen durch das Volk gewählt. In seinem ganzen Text sehe ich nur Gemecker mit unsachlichen Argumenten und keine einzige Frage.



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