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Die Einführung von umweltpolitischen Instrumenten wie ökologischen Steuern oder dem Emissionshandel wird zunehmend von der Sorge begleitet, dass die heimische Wirtschaft aufgrund unterschiedlich strenger Umweltschutzanforderungen Wettbewerbsnachteile gegenüber ausländischen Konkurrenten erleidet und daher ihre Produktion ins Ausland verlagert, wo sie keinen oder geringeren Umweltschutzauflagen unterliegt (sog. Carbon Leakage). Um hierauf zu reagieren, wird verstärkt die Anwendung von Border Tax Adjustments diskutiert. Da diese Maßnahme den grenzüberschreitenden Warenverkehr betrifft, muss die Frage beantwortet werden, ob ein solcher umweltpolitisch motivierter Grenzsteuerausgleich mit dem Welthandelsrecht und dabei insbesondere mit dem General Agreement on Tariffs and Trade (GATT) vereinbar ist. Die vorliegende Arbeit geht der Beantwortung dieser Frage nach und kommt zu dem Ergebnis, dass Border Tax Adjustments grundsätzlich mit dem GATT vereinbar sind, wenn bestimmte rechtliche und praktische Anforderungen eingehalten werden. Dadurch kann auch das Konfliktpotential zwischen Umweltschutz und Welthandelsrecht minimiert werden
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