Betriebskostenabrechnung 2007, obwohl ich noch nicht die Wohnung 2007 gemietet hatte?
Freitag, 16. April 2010, 22:44
Abgelegt unter: Immobilien

Im Mai 2008 habe ich eine Wohnung in Mien angemietet. Nun habe ich zusammen mit meiner Rechnung von Juni eine Betriebskostenabrechnung von 2007 erhalten. Da ich 2007 noch nicht in der Wohnung gelebt hatte, habe ich zun?st gedacht es w? sich um einen Fehler handeln. Die Immobilienverwaltungsgesellschaft teilte mir jedoch mit, dass der Mieter der zum aktuellen Zeitpunkt in der Wohnung lebt die vergangenen Betriebskosten zu zahlen hat. Ist das rechtsm?ig? Ich habe ja die Kosten nicht verursacht?


15 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • su_lai_k sagt:

    Nein, du musst nur den Anteil bezahlen, der in die Zeit deines Mietvertrages faellt … also ab Mai 2008
    Fuer alle davor angefallenen Betriebskosten ist dein Vormieter (oder im Falle eines Leerstandes die Immobilienverwaltungsgesellschaft selbst) zustaendig.

  • Berni sagt:

    Die Gesellschaft ist wohl verr? geworden.
    Du hast f?007 garnichts zu bezahlen. Es ist deren Problem vom vorherigen Mieter das Geld zu holen.

  • stefan15 sagt:

    Nein, die Betriebskosten m?n nur f?en Zeitraum ?nommen werden, in der man die Wohnung auch gemietet hat.

  • Freitag sagt:

    Ich will mal ganz h?ch antworten:
    So einen Bl?nn habe ich noch nicht geh? und auch bei vergangenen Wohnungswechseln noch nie erlebt.
    Sorry, totaler Quatsch.
    http://hausverwaltung .digisoft.de/html/busumlabr.html
    Es erfolgt immer eine getrennte Abrechnung f?lt;Mieter> und .

  • mausekat sagt:

    N?as ist nicht dein Bier. Dieses Geld soll sich der Vermieter mal sch?om damaligen Mieter holen. ?rigens Instandhaltungskosten sind nicht umlegbar.

  • Andrea sagt:

    Nein, das ist Quatsch. Du brauchst erst zu zahlen wenn Du die Schl?l hast. Warum solltest Du kosten bezahlen, die Du gar nicht verbrauchen konntest. Vielleicht haben sie nur keine Adresse mehr vom Vormieter und versuchen es auf die doofe Art.

  • Lisa P sagt:

    Dein Vermieter ist ja echt der Hammer. Hab herzhaft gelacht! Was f?in Dummenfang! Nat?ch musst du das nicht bezahlen, da du diese Kosten nicht verbraucht hast und auch f?n?ste Jahr darf nur der Zeitraum abgerechnet werden, f?en du die Wohnung gemietet hast. Wenn du Mitglied bist hilft in solchen F?en der Mieterbund, da ich vermute, dass die es weiter versuchen.
    Sowas ist ja schon echt dreist!

  • heinz.fu sagt:

    leider sind deine aussagen nicht sehr aufschlu?eich.
    Grunds?liches: erst ab dem tag wo du deine wohnungsschl?l erh?t bist du verpflichtet alle anfallenden Betriebskosten/Umlagekosten usw. zu zahlen.am gleichen tag solltest du die z?er f?asser,heizung,strom im beisein eines Zeugen (sehr wichtig) notieren.!
    solltest du schwierigkeiten mit dem vermieter erwarten,tritt dem ?ichen Mieterverein bei.bei dem wirklich geringen mitgliedsbeitrag pro jahr,zahlt es sich durchaus aus.zumal dein neuer vermieter schon jetzt mit „faulen tricks“ arbeitet.Aber immer selbst auf H?chkeit achten.! es k?e sehr schnell zu ?ernissen f?n.
    heinz.fuchs@yahoo.de

  • Rob sagt:

    Das ist Unsinn! Der Mieter der vor dir dort wurde mu?die Rechnung zahlen, falls die Wohnung leer stnad dann wird es umgelegt ggf. auf die anderen Mieter oder der Vermieter hat einen anderen Umrechnungsschl?l, aber du brauchst nix zahlen! Erst n?stes Jahr und dann erst ab Mai 2008.

  • Otrebor sagt:

    ich w? es nicht begleichen,das w? ich kaufe mir ein auto und mu?die kfz-steuer von 2007 bezahlen obwohl ich kein auto zu diesem zeitpunkt hatte.
    also nein und auf zur verbraucherschutzberatung die helfen dir gerne.

  • Ilse 2 sagt:

    Das ist nat?ch Unsinn. Du mu? nur f?ie Monate zahlen, die du auch dort gewohnt hast, also seit Mai 2008. Wenn die aktuelle Betriebskostenabrechnung diesen Monat ?haupt mit einbezieht, mu?der Vermieter (nicht du) deinen Anteil genau ausrechnen. Mehr gibt es nicht von dir.
    Alle Kosten, die vor deinem Mietbeginn entstanden sind, mu?der Vermieter mit dem Ex-Mieter abrechnen.
    Diese Immobiliengesellschaft sollte man sich mal vorkn?n. Geh am besten zum Mieterverein, die wissen, wie man mit solchen Leuten umgeht.

  • commenta sagt:

    Die Betriebs-Kosten werden immer r?irkend demjenigen in Rechnung gestellt, der diese verursacht hat. Ansonsten w? ja auch doppelt abkassiert werden k?n!
    Deshalb: Rechnung an die Gesellschaft mit dem Vermerk , ‚Anschrift mit falscher Adresse!‘ zur?enden oder diese dem Mietverein / Anwalt zur weiteren Bearbeitung ?geben.

  • Sprendli sagt:

    Da stimmt nicht. Du bist erst verpflichtet ab Mietbeginn zu zahlen. Suche sofort einen Anwalt auf.

  • cleokora sagt:

    Was ist denn das f?in Bl?nn, also verbrauchst du jetzt 10000 liter wasser am tag, hast immer die Heizung an und ziehst dann aus. dein Nachmieter wird schon zahlen?!!!
    Nimm dir einen Anwalt was meinst du wie schnell die einen R?ieher machen

  • guwi68 sagt:

    Frage: in Mien oder Wien?
    Wenn Du nur die Rechnung bekommen hast, der alte Mieter aber die Kosten bezahlt musst Du doch nicht bezahlen.
    Schau mal ob f?ich eine Zahlungsaufforderung dabei ist. Evtl ist das ja eine ?ersicht, damit Du wei? was dann k?ig auf Dich zukommt – pro Jahr, denn Du musst doch eine jetzt nur Abschlag bezahlen, am Jahresende bzw Anfang n?stes die tats?lichen angefallenen Kosten.



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