Auto von Schwiegermutter beschädigt??
Samstag, 3. April 2010, 21:19
Abgelegt unter: Berge

Hallo ich habe heute das Auto meiner Schwiegermutter beschädigt, als ich vorwärts ausparken wollte bin ich gegen einen Schnee/Eisberg gefahren der die Stoßstange in lauter kleine teile machte beim Fahren zieht das auto immer zur seite, meine schwiegermutter wusste nicht das ich damit fahre weiss nicht was ich jetzt tun soll?????
Haftet da meine Privatehaftpflicht Versicherung?
Wie melde ich denen den schaden?
Wenn die nicht da haftet was kann ich dann tun?
Hoffe es kann mir jemand weiter helfen
Boymeetslove21


9 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • k l sagt:

    Die Haftpflicht zahlt bei Familienmitglieder nicht, ebenso bei dem selben Halter.
    Dann geht es nur mit der Vollkasko, dann hast du halt deine Selbstbeteiligung zum zahlen, und gehst mit den % rauf.
    An deiner Stelle würde ich mal nachfragen was die Reparatur kostet, und gegebenfalls selber bezahen.
    Die Haftpflicht Prozenten bleiben gleich, es geht nur die Vollkasko rauf, aber wenn die nächstes Jahr eh weggeht dann mach es über Vollkasko.

  • anton sagt:

    Hallo,
    deine Private Haftpflicht Versicherung bezahlt den Schaden sicher nicht, und wenn Du ohne Erlaubnis damit gefahren bist, gibt es auch mit der Vollkasko deiner Schwiegermutter, falls überhaupt vorhanden, Probleme.
    Die bezahlt, je nach Vertrag, evtl. nur wenn Sie den Schaden selbst verursacht.
    Da hast Du dir einen Riesen Ärger eingehandelt, und wenn das Auto nun nach links zieht, dann ist es mit einer neuen Stoßstange auch nicht getan.
    Mein Rat: wenn Du schon solch einen Mist baust, dann steh auch dafür ein. Vielleicht wird es dann auch nicht sooo schlimm.
    Gruß und viel Glück mit deiner Schwiegermutter.

  • Berni sagt:

    Du solltest wissen, dass eine Privathaftpflichtversicherung absolut nichts
    bezahlt, wenn es sich um das Bewegen eines Kfz handelt.
    Entweder der Schwiegermutter den Schaden aus eigener Tasche bezahlen oder mit ihr reden und die Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen.
    Da der Schadenfreiheitsrabatt dann allerdings gekürzt wird, sollte man sich von der Versicherung ausrechnen lassen, ob es nicht vorteilhafter wäre, den Schaden selbst zu bezahlen.

  • Carlo sagt:

    Also ich schätze, Du hast Pech. Deine Privat-Haftpflicht hat einen Ausschluss der da lautet: Alles was mit der Nutzung eines Kfz zu tun hat, heißt auch Be- und Entladen, Führen etc. ist nicht mitversichert.
    Stehst also privat in der Haftung und musst selbst löhnen. Oder Deine Frau nimmt es auf ihre Kappe und Schwiegermutter lässt Milde walten….
    Viel Glück

  • Jutta L sagt:

    also du bist mir ja einer!!!!! wer den schaden anrichtet sorgt natürlich dafür das alles behoben wird ,rede mit der Schwiegermütter ,sie wird dir sicherlich nicht den kopf ab reizen ,was bist du für ein mann, hast du keine eier in der hose? also schleunigst die sache regeln

  • Redwolf sagt:

    Das musst du schon deiner Schwiegermutter beibringen und sie muss es ihrer Versicherung melden ,wenn sie eine Vollkasko hat .
    Ansonsten heißt es ,das es einer von euch aus eigener Tasche bezahlen muss.

  • Dieter N sagt:

    hat deine schwiegermutter keine vollkaskoversicherung
    und willst ein guter schwiegersohn bleiben ohne einsatz
    einer nässedrüse mein tip sei und bleibe ein mann. und
    gestehe
    ok?

  • Wuastrad sagt:

    Selber Schuld!
    Fahr zur Werkstatt und lass es auf DEINE KOSTEN reparieren und/oder sag es ihr.
    ne andere chance hast du nicht. Weder deine noch ihre Versicherung wird für den Schade aufkommen.

  • Xenia sagt:

    ich würd abhauen lol



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