Arbeitsrechtliche Konsequenzen, wenn ich privat in einem XXX Film mitspiele oder Fotos mache?
Samstag, 24. April 2010, 23:37
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Rein arbeitsrechtlich gesehen, habe ich eine Handhabe dagegen vorzugehen, wenn ein Mitarebeiter in seiner Freizeit so etwas macht? mein Rechtsverständnis ist, dass es davon abhängt, in welchem maße der Mitarbeiter die Firma nach außen repräsentiert bzw. welche Hierarcheiebene er hat.


4 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • Jodokus v.Kwack sagt:

    Jeder Arbeitnehmer hat grundsätzlich das Recht, einer Nebentätigkeit nachzugehen. In einigen Fällen sind Nebentätigkeit jedoch unzulässig.
    So ist es dem Arbeitnehmer aus dem Treueverhältnis und in Analogie zu § 60 HGB untersagt, ohne Einwilligung des Arbeitgebers im Rahmen einer Nebenbeschäftigung eine Konkurrenztätigkeit auszuüben.
    Weiter dürfen nach dem Arbeitszeitgesetze bei der Beschäftigung in mehreren Arbeitsverhältnissen die einzelnen Beschäftigungen zusammen die gesetzliche Höchstgrenze der Arbeitszeiten nicht überschreiten.
    Unzulässig sind ferner Nebentätigkeiten, die das Hauptarbeitsverhältnis beeinträchtigen, der Arbeitnehmer also in Folge seines Nebenjobs seinen Hauptarbeitsvertrag nicht oder nicht mehr ausreichend nachkommen kann.
    Nach den Vorschriften des Bundesurlaubsgesetzes darf der Arbeitnehmer während des Urlaubes keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten. Für Beamte, Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst besteht eine gesetzliche Genehmigungspflicht.
    In Arbeitsverträgen finden sich häufig Klauseln, die die Ausübung einer Nebentätigkeit beschränken, sie generell untersagen oder von der Genehmigung des Arbeitgebers abhängig machen. Inwieweit derartige Klauseln wirksam sind hängt im wesentlichen von dessen inhaltlichen Ausgestaltung ab.

  • ascalon2… sagt:

    Du müßtest zuerst einmal nachweisen in welcher Art und Weise diese Nebentätgkeit deinem Unternehmen schadet.Das kommt auch stark auf die Branche drauf an.
    Bei Firmen und Branchen in denen der betreffnde MA stark am öffentlichen Verkehr teilnimmt (z.B.in Banken Berater u. Schalterbeamte,Empfangsmitarbeiter etc.) hättest du gute Chancen (Rufschädigung).
    Ansonsten ist es wohl eher ein moralisches Problem.
    Noch nebenbei.Eine Nebentätigkeit bedarf nicht grundsätzlich der Zustimmung des AG.Das Recht zur Ausübung einer Nebentätigkeit leitet sich in Deutschland aus dem Grundrecht auf Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes ab.Außerdem darf es nicht zu einer Interessen- oder Pflichtenkollision mit der Haupttätigkeit kommen.Nebentätigkeiten die bereits vor Abschluß des AV ausgeübt wurden bedürfen nur der Genehmigung wenn eine direkte Interessen- oder Pflichtenkollision zur aufgenommenen Haupttätigkeit besteht.
    Zur Abmahnung :
    Der Arbeitgeber muss den konkreten Sachverhalt benennen, durch den der Arbeitnehmer gegen den Arbeitsvertrag verstoßen haben soll.
    Jetzt wird es schwierig.
    Hat der AN diese Nebentätigkeit bereits vor Abschluß des AV ausgeübt ? Dann ist rechtlich von einer Duldung durch den AG auszugehen.Eine Abmahnung wäre nicht gerechtfertigt.
    Hat der AN die Nebentätigkeit nach Abschluß des AV und ohne Genehmigung des AG aufgenommen? Besteht ein Interessen- oder Pflichtenkollision?
    Dann kommt es darauf an : welchen Umfang hat die NT ; in welcher Weise beinträchtigt sie den AN in der Ausübung seiner vertraglichen Pflichten ; in welcher Art und Weise beeinträchtigt die NT ihr Unternehmen
    Wichtig dabei ist auch die Interessenabwägung. Siehe Art.2 Abs.1 und Art. 12 Abs. 1 GG.

  • ascalon2 sagt:

    Da nach dem Arbeitsrecht jede Nebenbeschäftigung der Genehmigung bedarf – ist es wohl mehrheitlich auszuschließen, daß ein Arbeitgeber seine Erlaubnis für derartige Nebentätigkeiten erteilt – ansonsten gilt im Arbeitsrecht, daß fristlose Kündigung möglich ist, wenn der AN einer ungenehmigten Nebenbeschäftigung nachgeht – da reicht auch schon eine regelmäßige „Tätigkeit“ bei Ebay –

  • Peter K sagt:

    Mitarbeiter, die ohne Genehmigung Nebenbeschäftigungen nachgehen haben IMMER schlechte Karten.



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