Angenommen du bist in seit dem 4. Lebensjahr bei Pflegeeltern aufgewachen. Dein?
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Freitag, 2. April 2010, 22:58
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Vater hat dich dahingebracht und der Kontakt brach ab. Jetzt bist du 18 Jahre, und deine Mutter verbietet dir schriftlich und unter Androhung gerichtlicher Schritte per Vormundschaftgericht, die Kontaktaufnahme .Nachweislich hat der Vater sie mit einem riesigen Berg Schulden sitzen gelassen. Wie würdest du dein Leben einrichten ohne Eltern?
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Ich musste mein Leben einrichten ohne Eltern! Die haben mich einfach als Baby in ein Heim abgeschoben. Später war ich zwar bei Pflegeeltern, aber die haben mich nur geschlagen und ich musste jeden Tag putzen.Später habe ich studiert, nur seeehr schade, dass ich bis heute keine Familie habe!Jetzt arbeite ich im Ausland.
Warum deine Mutter keinen Kontakt mit dir haben will, verstehe ich einfach nicht?
Jedenfalls, du kannst einiges aus deinem Leben machen und ich wünsche dir viel Glück!
Das ist ein Versuch, Die Probleme Deiner Mutter – die Dich ja auch bei den Pflegeeltern belassen hat – auf Deinem Rücken aus zutragen.
Gesetzlich ist es so, dass normalerweise beide Elternteile zu gleichen Teilen das Sorgerecht und Umgangsrecht besitzen. Sollte offensichtlicher Schaden für Dich und Dein Leben durch den Kontakt zu Deinem leiblichen Vater entstehen, könnte ein Gericht IHM untersagen Kontakt zu Dir aufzunehmen. Das geht allerdings nur bis Du 14 Jahre alt bist, denn danach hast Du sogar das Recht zu entscheiden, bei welchem Elternteil Du wohnen möchtest. Ob einer davon nun ein Gewaltverbrecher ist oder ein Schuldenbuckel ist dabei irrelevant.
Da Du aber zwischenzeitlich sogar volljährig bist, kann kein Vormundschaftsgericht Dir dies verbieten – solltest Du es wirklich wollen. Mit der Volljährigkeit hast Du nämlich keinen Vormund mehr.
Sehe es einmal so: Du hast 14 Jahre Deines Lebens bei Menschen verbracht, die so gut sie es eben konnten Dir ein Heim, Aufmerksamkeit, vielleicht auch Liebe und Zuneigung entgegengebracht haben. dies sind Deine wahren Eltern und diese verdienen es dann vielleicht auch als solche betrachtet zu werden.
Die biologischen Absamer und Austräger eines Babys haben wohl kaum verdient als solche bezeichnet zu werden.
Sollte es Dich aber interessieren, mit Deinem Vater Kontakt aufzunehmen, um eventuell ein bisschen der Hintergründe für die damalige Trennung und den Kontaktabbruch zu erfahren, kann Dich niemand davon abhalten.
Meine Mutter könnte mir, nach meinem 18. Geburtstag, gar nichts verbieten, insbesondere nicht über das Vormundschaftsgericht, zu meinem Vater Kontakt aufzunehmen. Diese merkwürdigen Nachweise über den angeblichen Schuldenberg würde ich nicht glauben und natürlich den Kontakt zu meinem Vater herbeiführen und ihn zur Rede stellen, um aus erster Hand zu erfahren, was wirklich geschah.
Ach so – das habe ich wohl falsch verstanden. Na, wenn die Mutter nicht will, mit oder ohne Jugendamt, dann kann man wohl nichts machen. Schade ist es aber schon.
In meinem Freundes- und Bekanntenkreis gibt es keinen einzigen Vater, der seine Kinder sitzenließ. Aber jede Menge Mütter in Scheidung, die ihre Ex-Männer um erhebliche Summen erleichterten und dann noch den Kindern falsche Horrorgeschichten über die bösen, bösen Väter vorlogen…
Wenn ich 18 bin kann meine Mutter mir ga nichts mehr. Wenn ich meinen leiblichen Vater finden wollte oder den Kontakt wünsche, dann könnte sie sogar vor gwericht ziehen, ich wäre volljährig und kann über mioch selber entscheiden.
Ob du allerdings Kontakt willst ist eine andere Sache, nur stellt sich mir die Frage, Pflegeeltern und deine Mutter (leiblich) oder Pflegemutter.
Du musst das für dich selber entscheiden.
gruß
Franky