Amtsanmassung?
Freitag, 30. April 2010, 22:51
Abgelegt unter: Regierung

Ist es verboten sich eine amerikanische uniform anzuziehen, und sich dann auch die Fahne raufzunaehen?
Nehmen wir mal an ich sammle Uniformen der U.S. Armee, und will sie so echt wie moeglich aussehen lassen.
Gehe ich damit auf die Strasse, gilt dies dann als Amtsanmassung,oder nicht?
So gesehen hat ein amerikanischer Soldat ja nicht irgendwelche Sonderrechte.
Ich darf ja auch nur mit einer Tarnhose auf der Strasse rumlaufen.
Ist es ausserdem verboten sich einen Regierungsausweis erstellen zu lassen von einer Institution die gar nicht existiert?
Nehmen wir als Beispiel die CTU aus der Serie „24“.
Hoffe auf Interessante antworten.


3 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • tobias sagt:

    sie sie muss sich von den hoheitlichen uniformen unterscheiden und der Ausweis auch

  • forelle3 sagt:

    das mit dem Ausweis ist glaube ich nicht verboten, denn meiner Ansicht nach haben wir ja auch keinen gültigen Ausweis.Ein Personalausweis ist meiner Ansicht nach ein Ausweis, daß man einer Firma angehört. Meiner Ansicht nach müßte unser Ausweis Personenausweis heißen. So wird es jedenfalls in anderen Ländern genannt.

  • andreas t sagt:

    Also Amtsanmaßung dürfte das nicht seind, erlaubt ist es trotzdem nicht:
    § 132a StGB (auszugsweise):
    (1) Wer unbefugt inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.



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