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Wenn man als Deutscher in die Schweiz umzieht und sich von Deutschland abmeldet, muss man sich in der Schweiz irgendwo anmelden, so, wie man sich in Deutschland beim Einwohnermeldeamt an- und abmeldet?
Muss man direkt nach der Anmeldung in der Schweiz oder schon vorher eine Krankenversicherung abschließen, so wie in Deutschland seit Mitte 2006 Pflicht ist für jeden Bürger Deutschlands?
Was muss man noch machen, wenn man in die Schweiz umzieht?
Schweiz ist ja kein EU-Mitglied, aber kann man trotzdem ohne Jobangebot dauerhaft in die Schweiz umziehen? Oder muss man einen Job in der Schweiz haben, um in der Schweiz eine Daueraufenthalts- und Arbeitsgenehmigung zu bekommen?
Wenn ich meiner in Deutschland ansässigen Bank meine neue Adresse in der Schweiz melde, damit keine Abgeltungssteuer mehr an Deutschland abgeführt werden soll, muss ich was meiner bank vorzeigen oder reicht einfach eine einfache beweislose Angabe meiner neuen Adresse in der Schweiz?
Wird es der Schweiz ab 2009 wirtschaftlich weniger schlimm ergehen im Vergleich zu D, UK, USA, F? Die Währung der Schweiz ist ja relativ stabil gegenüber dem Euro.
Steuern auf Gewinne bei Börsengeschäften (Aktien, Optionen, Derivate) soll es in der Schweiz nicht geben. Aber ich habe gehört, dass, wenn man viele Trades am Tag (?) / im Monat / im jahr (?) durchführt, man als professioneller Trader eingestuft wird. Was bedeutet das, werden dann Steuern auf die Spekulationsgewinne fällig?
Wenn man eine 1-Mann-Firma im Ausland hat und sie von der Schweiz aus seber führt, erachtet die Schweiz die Firma so wie wenn sie in der Schweiz ansässig wäre und es müssen Steuern nach Schweizer Recht abgeführt werden?
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Deine Frage hat keine einfache Antwort oder zumindest keine Antwort, die man hier zusammenfassen kann, da der Platz nicht ausreichen würde. Allerdings findet man zuverlässige Auskunft über Auswanderung in die Schweiz unter folgenden Links:http://www.aufenthalter.ch/ (siehe vor allem „Fragen und Antworten“)http://www.3tesaeule.ch/http://www.bfm.admin.ch/bfm/de/home/them…http://www.auswandererforum.de/ ( In diesem Forum trifft man Deutsche, die schon ausgewandert sind bzw. die Absicht haben auszuwandern. Die Schweiz hat ihr eigenes Thread. Dort bekommst du bestimmt auch viele Hilfe und Auskünfte von menschen die schon diesen Schritt gemacht haben und somit haben sie die Erfahrung.
Bevor man in die Schweiz auswandern kann, gibt es vieles zu klären. Am besten, Du erkundigst Dich bei einem entsprechenden Amt.
@W.S: Nicht die Kontonummer ist 6-stellig, sondern die dazugehörige PIN, zum Beispiel bei der UBS-Bank.
Komplizierte Frage.
Ich würde mich eingehend und unabhängig informieren.
Der Kabarettist Emil sagte sinngemäß aus, wenn man Schweizer werden will muß man eine 6stellige Kontonummer auswendig können.
Hier einíge nicht ausreichende Kurzinfos.
Wenn Sie nicht arbeiten wollen
Für Reiche ist die Schweiz bekanntermaßen der beste Ort zum Leben wegen seiner niedrigen Steuern, seiner hohen Sicherheit, seiner Position mitten im Herzen von Europa und seiner ausgezeichneten Mittel. Wenn Sie beweisen können, daß Sie genügend Reichtum besitzen, können Sie sich für eine spezielle B-Erlaubnis berwerben, welche Sie zu einem speziellen Steuerabkommen berechtigt, bei dem Sie äußerst wenig Steuern bezahlen.
Wenn Sie in der Schweiz arbeiten wollen
Es gibt 3 Situationen, in denen Sie in der Schweiz arbeiten können.
Jede benötigt ihre eigene Erlaubnis:
Sie sind eine hochqualifizierte Fachkraft und wollen in der Schweiz als Angestellter arbeiten. …
Sie wollen ein Unternehmen in der Schweiz gründen und als Geschäftsführer oder sonstige Führungskraft arbeiten.
Sie sind ein niederqualifizierter Arbeiter und wollen auf Lohnbasis in der Schweiz arbeiten.
Wenn Sie eine/n Schweizer/in heiraten
Natürlich bekommen Sie eine Aufenthaltserlaubnis, aber Sie bekommen nicht automatisch die schweizer Staatsbürgerschaft. Sie müssen mehrere Jahre warten, bis Sie eine C-Erlaubnis erhalten; dann können Sie einen schweizer Pass beantragen.
Beachten Sie, daß die schweizer Einwanderungsgesetze strikt sind, und daß einige Einschränkungen vorliegen, wie auch immer, falls Sie in eine der obigen Kategorien fallen, sollte Ihren ein ständiger Aufenthalt in der Schweiz ohne Probleme gewährt werden.