Ab wann verfallen verjähren Unterhaltsforderungen?
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Samstag, 3. April 2010, 10:49
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Schuldenberg da wir nicht Zahlungsfähig sind!
-uneheliches Kind meines Mannes
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Nach 3 Jahren.http://www.rechtsanwalt-news.de/familien…
Aber Kinderunterhalt geht vor. Bevor Ihr Eure Gläubiger befriedigt, müßt Dein Mann den Unterhalt fürs Kind zahlen. Sonst macht er sich strafbar. Der pfändungsfreie Betrag ist sehr, sehr niedrig. Niedriger als H4!
Staatsschulden verjähren nie! Staatsschulden deshalb, da die Mutter des Kindes vom Jugendamt den Unterhaltszuschuß bekommt und der Vater des Kindes es an die Staatskasse zurückbezahlen muß.
Sollte der Vater bisher selbst an die Mutter gezahlt haben, nun eingestellt, wird er es nachbezahlen müssen.
Die Mutter des Kindes kann sogar auf den Unterhalt klagen, auch das Kind selbst mit 16 bzw. 18 Jahren kann gerichtlich vorgehen und den Unterhalt einfordern. Jedoch wird es sehr teuer, zu den Unterhaltskosten kommen die Zinsen (wie wenn es auf ein Sparbuch gelegt wurde) und die Gerichtskosten kommen noch dazu.
Wie gesagt, um den Unterhalt kommt der Kindsvater nicht drum herum. Diesen muß er leisten, ob er einen Schuldenberg hat oder nicht. Auch wenn er zahlungsunfähig ist, wird der Mutter des Kindes die Unterhaltsleistung vom Jugendamt vorgestreckt und der Kindsvater muß es zurück bezahlenen.
Ob das Kind unehelich ist, oder ehelich, spielt keine Rolle. Es ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, das uneheliche Kinder vor der Justiz gleichgestellt werden, wie eheliche Kinder. Er ist der Vater, wenn er die Vaterschaft anerkannt hat und auch eingetragen ist.
Falls die Vaterschaft nicht anerkannt wurde und selbst daran zweifelt, muß er einen Vaterschaftstest anfordern. Die Kosten des Tests muß er dann aber auch übernehmen, auch wenn er es gerichtlich durchsetzen möchte (falls sich die Mutter dagegen wehrt).
p.s. Das Kind hat Anspruch darauf und kann für den Schuldenberg des Vaters nichts. Kinder kosten nun mal, das ist allen Eltern und Elternteilen bekannt. Kinder müssen ernährt, eingekleidet usw. werden.
Habe Verständnis für die Situation ihres Mannes, aber noch mehr für das Kindes. Kinder können sich ihre Eltern nicht aussuchen, aber Erwachsene können es verhindern, wenn sie sich finanziell keine Kinder leisten können bzw. keine möchten.
ALSO:
wenn der unterhalt per GERICHT beschlossen ist verjährt dieser NICHT-sondern sammelt sich schön weiter-und das solang dein mann sich weigert zu zahlen-sollter aus UNTEN genannten gründen NICHT zahlen können-natürlich NICHT…
schulden kommen erst NACH dem unterhalt–also:unterhalt kommt zuerst-erst dann werden schulden bezahlt…
dein mann muss also erst unterhalt zahlen(wenn er kann) und dann seine schulden…
sollte dein mann NUR keine arbeit haben und auf h4 oder alg dann macht er keine schulden in bezug auf den unterhalt-sondern er muss erst unterhalt bezahlen wenn er seinen gewissen *freibetrag* übersteigt-also mehr als 980€ (bin mir nicht genau sicher in der höhe—ggf bitte verbessern)verdient.
bekommt er z.b. diesen monat nur 980euro so muss er nix zahlen,bekommt er aber kommenden monat 1200 so muss er unterhalt zahlen…
da sein kind unterhaltsvorschuss vom JA erhält(geh ich jetzt mal von aus) so muss er wenn er NICHT den kompletten unterhalt zahlen kann weil er z.b. nur 1020 euro verdient den mehrbetrag über seinen freibetrag (in dem falle 40euro) ans JA zurückzahlen—dies verjährt ebenfalls NICHT-würde er esnicht zahlen so würde er seiner unterhaltpflicht NICHT nachkommen und dies ist strafbar…
wie gesagt-kindsunterhalt geht vor allem anderen…
Unterhaltsforderungen verjähren nicht, selbst wenn die Mutter verstorben ist, können die Kinder den Unterhalt einfordern.
Unterhalt verjährt nicht.
Gar nicht!
Nie.
das weiß man bis ins 22. jahrhundert nicht.
nur einstein hats gewusst….aber lebt glaub ich nicht mehr