Ab wann darf der Immobilienmakler die Rechnung stellen beim Hauskauf ? Welche Zeit-Frist habe ich zum bezahlen
Donnerstag, 28. Januar 2010, 19:24
Abgelegt unter: Immobilien

Habe am 08.06.07 beim Notar den Hauskauf – Vertrag unterschrieben, bis heute habe ich aber noch nicht die Notar-Urkunde vom Hauskauf erhalten. Die Rechnung vom Immobilienmakler kam 1 Woche nach der Beurkundung und hat mir auch nur eine Zeitfrist von 14 Tagen geben zum bezahlen.


6 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

Hinterlase deinen Kommentar!

  • kleines_ sagt:

    Der Makler kann ja nix dafür, dass ihr den Vertrag vom Notar noch nicht habt.
    Er hat seine Aufgabe erfüllt, die Vermittlungsleistung ist (spätestens) mit eurer Unterschrift auf dem Kaufvertrag abgeschlossen, das Abrechnen seiner Leistung ist berechtigt und die 14 Tage Zahlungsfrist ist auch okay (normalerweise heißt es unverzüglich).

  • Tessa-Lo Nicky sagt:

    Der Makler hat doch seine Aufgabe erfüllt, er hat die Wohnung vermittelt.
    Der Kaufvertrag ist unterschrieben.
    Was soll noch schief gehen? Hast du Bedenken?? Wenn nicht, kann nichts mehr schief gehen.
    Selbst wenn was schief geht, was kann der Makler dafür??
    Bei mir kam die Rechnung des Maklers auch sofort nach der Vertragsunterzeichnung, der Vertrag selber kam erst einen Monat später. Angeblich war der Notar im Urlaub, hatte keine Zeit usw.

  • horsch sagt:

    Mit Rechtskraft des Vertrages, also bei Unterschriften unter den Vertrag ist die Maklerprovision verdient und fällig! Was ronny schreibt ist der absolute Quatsch!!

  • allwissende Müllhalde sagt:

    Die Provision wird fällig mit der notariellen Unterzeichnung!
    Dein Makler hat natürlich recht und möchte nun die Kohle sehen. Er hat auch die Freiheit, 14 Tage Frist zu geben…

  • Hein Mück sagt:

    Soviel ich weiß, ist der Notartermin der Tag der Fälligkeit der Maklerprovision. Dies wird u.a. auch deswegen so geregelt, weil viele diese Kosten mit in die Hypothekenplanung packen!

  • Tegulari sagt:

    Die Tätigkeit des Maklers ist erst dann erbracht, wenn du das Eigentum an der Immobilie hast.
    Also wenn du im Grundbuch eingetragen bist.
    Mithin ist der Zahlungsanspruch noch nicht gegeben, die Zahlungsfristen als solche hängen natürlich vom Vertrag ab, in dem Du wahrscheinlich seine AGB’s anerkannt hast. Aber diese Fristen gelten – wie gesagt – erst nachdem dir das Eigentum an der Sache verschafft ist.



Einen Kommentar hinterlassen