 Welche Rechte haben die Länderregierungen, welche hat der Bundesstaat?
Donnerstag, 8. April 2010, 23:00
Abgelegt unter: Regierung

Die Länderregierungen haben auf ihrem Territorium Polizeihoheit, über dessen Grenzen hinaus jedoch nicht, was bedeutet das hier die Bundespolizei einschreiten muss.
Andererseits ist es mit der Schulhoheit dasselbe. Ein Entsprechendes Problem habe ich heute in einer meiner eigenen Fragen bereits angesprochen: http://de.answers.yahoo.com/question/ind…
Demnach würde mir beispielsweise meine Ausbildung, wenn ich sie in einem anderen Bundesland fertigstellen würde vermutlicherweise nicht anerkannt werden.
Andererseits hat halt eben jedes Land sein eigenes Regierungskabinett, welches zwar Abgesandte im Bundesrat sitzen hat, aber im Bundestag haben diese Abgesandten, die Ländervorsitzenden kein Mitspracherecht. Sie dürfen sich bloss anhören, was die Kabinettsmitglieder zu sagen haben und das wars dann auch schon.


3 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • reGnau sagt:

    steht bestimmt in Wikipedia. Wahrscheinlich steht’s in deinem Schulbuch.
    Länderregierungen dürfen so Sachen regeln wie Schulgesetze.
    Bundesstaat ist für die „größeren“ Sachen zuständig. So ist in Hessen Todesstrafe erlaubt, in Deutschland aber verboten: Pech für Hessen. Der Staat ist dem Land übergeordnet.

  • scilens4 sagt:

    Die Föderalismusreform wird es zeigen

  • Mutter Schagalla sagt:

    Musst mal das GG lesen. Da steht alles fein saeuberlich aufgelistet.



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