Wozu bezahle ich eigentlich Maklergebühren?? – Details?
Dienstag, 20. April 2010, 15:39
Abgelegt unter: Immobilien

Unser Vermieter hat zur Vermittlung seiner Wohnung ein Immobilienbüro eingeschaltet, damit er „zahlende“ Mieter bekommt.
Nun haben wir natürlich die Courtage gezahlt, aber welchen Zweck hat das?
Nur für die Vermittlung soviel zu bezahlen ist ja ganz schön happich. Oder haben die Makler nach Unterschrift auch gewissen Pflichten???
Z.B. die bei der Übergabe aufgelisteten Mängel beim Vermieter anzugeben und beseitigen zu lassen??
Mittlerweile wohnen wir seit 4 Monaten hier und der Vermieter weigert sich die Mängel zu beseitigen (da gehen wir grade mit einem Anwalt vor).
Aber was ist mit der Courtage??? Können wir da auch einen Teil zurückfordern, weil eben diese Mängel noch bestehen??
Euer Wissen ist gefragt!!!!!


5 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

Hinterlase deinen Kommentar!

  • CurlySue sagt:

    Nach Unterschrift auf dem Mietvertrag hat der Immo-Makler nichts mehr mit dem Objekt zu tun.
    Er hat seine Arbeit getan.
    Es sollten neue Mieter für die Wohnung her, und er hat sie besorgt. Seine Arbeit besteht darin Anzeigen zu schalten, Termine zur Besichtigung zu machen, und Vertragserstellung.
    Sein Risiko besteht darin Arbeit zu investieren und dann Monate/Jahre auf einem Objekt hängen zu bleiben.
    Wenn er Mieter/Käufer gefunden hat, ist das sein Glück.
    Alles weitere regelt der Mieter selbst mit seinem Vermieter.
    Das Ungerechte: Der Vermieter/Verkäufer darf soviele Makler angagieren wie er will. Er zahlt in den meisten Fällen Nichts. Nur der Mieter/Käufer zahlt die Provision.
    Courtage ist für die Arbeit des Maklers zu zahlen, wenn es nach Anmietung zu Schwierigkeiten kommt, hat der Makler Nichts mehr damit zu tun.
    Anders sieht es in eurem Fall mit der eigentlichen Miete aus. Wenn Mängel zur Beanstandung bei Einzug in eine Wohnung schriftlich festgehalten wurden, und vom Vermieter unterschrieben wurden, mit der Zusage die Mängel zu beseitigen, dann habt ihr sicherlich das Recht bei Nichteinhaltung die Miete zu kürzen.
    Um wieviel sagt euch ein Mieterverein, oder ein Anwalt.
    Falls ihr Kaution an den Vermieter gezahlt habt, könnt ihr die nur bei Auszug zurückfordern. Und das auch nur, wenn die Wohnung zur Zufriedenheit des Vermieters verlassen wird.
    Dazu gibt es Klauseln im Mietvertrag, also evt. Renovierung, Kratzer auf dem Boden zu beseitigen, u.s.w.

  • Jirawan sagt:

    Kommt auf die Mängel an,es gibt eine Liste wie viel Miete ihr einbehalten könnt.Redet mit dem Makler.

  • NORBERTO sagt:

    Makler-so wie ich-sind Dienstleister.
    Wenn du ihre Leistungen nicht in Anspruch nehmen willst,ist das deine Sache.
    Du kannst ja auch zu Hause selber kochen-oder in ein Restaurant gehen.After Sell Service ist zwar ein Kostenfaktor , macht aber zufriedene Kunden,die neue Klienten bringen.
    Ein seriöser Immobilien- Makler wird aber mit euch und dem Eigentümer gemeinsam nach einem Weg suchen,der für alle gangbar ist.
    Schließlich geht es auch um seine Reputation.
    Quelle.-Bauträger und Makler für Luxusimmobilien in Spanien

  • boukel sagt:

    Die Antwort von CurlySue ist umfassend und nach meiner Kenntnis richtig, mit einer Ausnahme: Der Makler haftet zwar nicht fuer die Beschaffenheit der vermittelten Sache, aber wenn er einen Mangel kannte und verschwiegen hat, dann hat er schuldhaft gehandelt (Verjaehrungsfrist 2 Jahre). – Das wird nicht leicht zu beweisen sein; vielleicht kann der Vormieter helfen.
    Ich als Makler wuerde einen Mangel selbstverstaendlich nicht verschweigen, weil sich ja die Kunden an mich als Sachverstaendigen wenden und dafuer zahlen. Ueber den Mangel kann sich der Mieter mit der Vermieter beim Vertrag verstaendigen, wie die Beseitigung erfolgen soll oder ob es einen Nachlass bei der Miete gibt. Beiden Parteien stehe ich auch nach Vertragsabschluss noch beratend zur Seite, wenn es notwendig ist. – Zufriedene Kunden kommen immer wieder.

  • LuckyCon sagt:

    Der Makler vermittelt nur die Wohnung und dafür bezahlt man die Courtage. Das Geld ist für alles, was mit der Vermittlung der Wohnung/Haus in Zusammenhang steht. Mehr nicht. Alles andere (Mängel usw.) ist Sache des Vermieters.



Einen Kommentar hinterlassen