Wie funktionierte die Weimar Republik?
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Freitag, 9. April 2010, 20:15
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ich muss einen Aufsatz ueber die Weimar Republik schreiben und muss mindestens diese 3 Fragen beantworten und es dann besser ausformulieren.
1.) Wieso wurde die Weimar Republik gegruendet?
2.)Wie funktioniert das Weimar system
3.) Wird die neue Regierung ihre probleme beheben?
Danke im vorraus!
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1. Weil die Monarchie abgedankt hat – bzw. abdanken mußte. Kaiser Wilhelm ging in die Niederlande ins Exzil.
2. Die Weimarer Republik bestand aus einem Mehrparteiensystem
3. Nein – darum kam Hitler an die Macht und Deutschland wurde diktatorisch geführt.
Das zu deinen 3 Fragen!
Solltest mal etwas mehr Geschichtsbücher lesen – denn lesen kann auch bilden.
Oder meinst du etwa ich bin ein Zeitzeuge?
Nachtrag:
Die Weimarer Republik war das größte Chaos was Deutschland passieren konnte, denn die Ordnung war nur oberflächlich. Streithähne waren die Politiker, aber keine richtigen Führungspersönlichkeiten. Lamentieren konnte sie ohne Ende, aber nichts vernünftiges auf die Beine stellen.
Nachtrag2:
Über diesen Zeitraum wurden tausende Seiten geschrieben, denn der Gesamtumfang ist enorm. Es sind auch zu viele Hintergrundinformationen vorhanden, die aber alle wesentlich das damalige Geschehen beeinflussten.
Die Weimarer Republik wurde nicht gegründet.
Sie funktionierte eher gar nicht. Man hangelte sich von einer Notverordnung (Notstandsgesetz) zur nächsten.
Die neue Regierung von Weimar gibt es nicht.
Die Weimarer Republik funktionierte nicht,sonst hätte es den Albtraum 33-45 nie gegeben!
Weimarer Republik bezeichnet das Deutsche Reich in der Epoche zwischen dem 9. November 1918 (Novemberrevolution) und der am 30. Januar 1933 beginnenden Zeit der nationalsozialistischen Diktatur. Während dieser Zeit war das Reich ein demokratischer Bundesstaat, nach der Reichsverfassung vom 11. August 1919 eine Mischform aus präsidialem und parlamentarischem Regierungssystem. Die Bezeichnung erhielt die auf nationalstaatlicher Ebene erste deutsche Republik nach der thüringischen Stadt Weimar, dem Tagungsort der verfassunggebenden Nationalversammlung.
Die Zeit der Weimarer Republik war zu Anfang und Ende von chaotischen, teils bürgerkriegsähnlichen Zuständen mit Aufständen und Umsturzversuchen von rechts wie links gekennzeichnet; in der Mitte ihres Existenzzeitraums erlangte sie mit den „Goldenen Zwanzigern“ eine relative Stabilität und Erholung. Wissenschaftler und Künstler aus der Weimarer Republik setzten mit ihren Errungenschaften und Werken neue Maßstäbe und veränderten die Welt. Die Weimarer Verfassung mit ihrem ausgeprägten Demokratiebegriff (Frauenwahlrecht, Volksgesetzgebung, Grundrechte) galt zu ihrer Zeit als eine der fortschrittlichsten Verfassungen überhaupt und in der Geschichtswissenschaft noch heute als eine der demokratischsten des 20. Jahrhunderts.
Die Zeit der Weimarer Republik 1919–1933 nimmt den größeren Teil der deutschen Zwischenkriegszeit ein. Ihre Gründung war nach der Märzrevolution von 1848 der zweite (und erste erfolgreiche) Versuch, eine liberale Demokratie in Deutschland zu etablieren. Sie scheiterte mit der Machtübernahme durch die NSDAP, die eine totalitäre Diktatur errichtete. Die schon unter Zeitgenossen verbreitete These, der Staat von Weimar sei eine „Demokratie ohne Demokraten“ gewesen, ist nur bedingt richtig, weist aber auf ein wesentliches Strukturproblem hin: Es gab keinen tragfähigen Verfassungskonsens, der alle Teile des politischen Spektrums von rechts bis links eingebunden hätte. Vom Kaiserreich übernommene Institutionen – Verwaltung, Justiz und vor allem das Militär – wurden nicht demokratisiert. Obwohl es auch demokratiefeindliche Bestrebungen von Seiten der politischen Linken gab, scheiterte die Weimarer Republik größtenteils an den antidemokratischen Kräften von rechts. Die Republik musste seit ihren Anfängen an zwei Fronten kämpfen. Am Ende verfügten die Parteien, die die parlamentarische Demokratie ablehnten – NSDAP und DNVP einerseits sowie die KPD andererseits – über die Negative Mehrheit im Reichstag.
Die meisten Parteien hatten von ihren unmittelbaren Vorgängern im Deutschen Kaiserreich die ideologische Ausrichtung übernommen und vertraten weitgehend die Interessen ihrer jeweiligen Klientel – auch wenn es abgesehen von SPD und Zentrum keine namentliche Kontinuität gab. Die Zersplitterung der Kräfte und Aufteilung nach Interessengruppen wie Arbeiterbewegung oder Katholiken wurde (negativ) Partikularismus genannt. Das parlamentarische Regierungssystem einerseits und das die Parteienzersplitterung begünstigende reine Verhältniswahlrecht andererseits erforderten aber die Fähigkeit, Verantwortung zu übernehmen und Kompromisse zu schließen. Die Parteien der Weimarer Koalition (SPD, Zentrum und DDP) − so genannt, weil sie die erste Regierungskoalition in der Weimarer Nationalversammlung bildeten – verloren die absolute Mehrheit bereits mit der ersten Reichstagswahl von 1920 und konnten sie nie wieder erlangen. In 14 Jahren gab es 20 Kabinettswechsel; elf Minderheitenkabinette regierten abhängig von der Duldung durch eine Mehrheit des Reichstags, am Ende sogar unter Ausschaltung des Reichstags nur durch die Gnade des Reichspräsidenten und mit Hilfe von Notverordnungen nach Artikel 48 Abs. 2 der Verfassung anstelle von Gesetzen. Meist war im Reichstag eine Vielzahl von bis zu 17 verschiedenen Parteien vertreten, selten waren es weniger als elf.
Die junge Demokratie trat ein schweres Erbe an:
Die Parteien und Politiker waren nicht auf die Regierungsübernahme vorbereitet. Im Deutschland zur Kaiserzeit hatte es keinen Zwang zur Koalitionsbildung gegeben, da die Regierung vom Parlament unabhängig war. Die Parteien hatten nicht gelernt, Kompromisse zu schließen und vertraten nur ihre Wähler. Die Parteien hatten auch keinen Rückhalt in der Bevölkerung, sie galten als notwendiges Übel, nicht vertrauenswürdig und nicht am Allgemeinwohl, sondern am eigenen interessiert. Alternativen zum Parteienparlamentarismus boten einerseits Ermächtigungsgesetze (hauptsächlich 1923 und schließlich 1933) und andererseits die Besetzung von Regierungsressorts und verantwortlichen Stellen mit parteilosen beziehungsweise „überparteilichen“ Fachleuten und Beamten.