Welche Tiere z?en als „Haustier“?
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Montag, 19. April 2010, 02:40
Abgelegt unter: Haustiere
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Mein Vermieter m?e nicht das ich ein Haustier halte. Nun stellt sich mir die Frage was man rechtlich als „Haustier“ versteht.
Ich w? mir n?ich gerne eine Bartagame holen.
(Ich werde das so oder so mit meinem Vermieter kl?n, egal ob eine Bartagame nun unter Haustiere f?t oder nicht. Es interessiert mich nur im allgemeinen was man unter diesem Begriff versteht, m?e es mir ja nicht bei meinem Vermieter verscherzen)
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Geh mal auf die Internetseite:
http://www.mieterbund.de/zeitungen.
Du wirst staunen, wieviele Tierarten als Haustiere gehalten werden d?n, ohne da?der Vermieter seine Erlaubnis dazu geben mu?
Also, bau‘ deiner Bartargame ein sch? Terrarium und sorge gut f?ie.
Vielleicht alles was nicht in den Kochtopf kommt! Das meine ich wirklich.
Ich stelle mir diese Frage auch, in den Zoohandlungen bekommt man alles!
Was ist Tierschutz?
K?gtiere ben?en rechtlich gesehen keine Genehmigung des Vermieters.
wollen kann dein vermieter was er will , er darf zwar hund und katze und tiere die gef?lich sind verbieten . allerding keine kleintier wie hamster,maus und vogel. unter haustier f?t fast alles was man im haus halten und bartagamen sind schon lang keine wirklichen exoten mehr
Kleine Haustiere, die auch ohne Einwilligung des Vermieters gehalten werden d?n sind u.a.:
– Nagetiere wie Ratten, Kaninchen, Meerschweichen, Chinchillas, M?e, Hamster…. Aber nur, solange du sie t?ich mistest und somit keine Geruchsbel?igung aufkommt UND die Tiere in K?gen gehalten werden, in denen sie nichts anknabbern k?n (T?…).
– Katzen, solange es entweder K?innnen sind oder kastrierte Kater (markieren). Sie m?n reine Wohnungskatzen sein und d?n nichts zerkratzen!
– V?, solange sie nicht den ganzen tag kr?zen und/oder sonstwie laut sind! Auch Bel?igung durch das Nachsprechen von unerh?n/beleidigenden W?rn/S?en ist nicht erlaubt!
– Hunde, solange sie etwa die Gr?eines Chihuahua haben (laut Urteil von M? 2007), du den Kot entfernst, der hund nicht viel bellt, keine Kinder jagd, Mitbewohner bel?igt…!
– Aquarienfische, solange sie in gut funktionierenden AQ’s schwimmen (Wasserbruchgefahr) und nicht gef?lich/giftig sind ( Peterm?chen, Rotfeuerfisch….)
– Terrarientiere, solange sie nicht gef?lich sind ( W?chlangen, Giftschlangen, andere giftige Tiere, Krokodile, Kaimane…)
Vogelspinnen und Skorpionen werden im allgemeinen als harmlos eingestuft. Bei den Skorpionen gilt es, zu beachten, dass hier nur Arten gehalten werden, die gro? Scheren haben ( die haben einen geringen Giftanteil im Stachel)!
Grunds?liches vorneweg:
Die Haltung exotischer Tiere obliegt der Gemeinde. Geh zum Ordnungsamt und sage, das du Bartagamen halten m?est. Die sagen dir, welche Auflagen du erf?n musst und kommen nach Anschaffung auch vorbei zum kontrollieren! DIE Bescheinigen dir die Haltungsbedingen ( ausbruchssicher, keine Gef?dung f?itbewohner, blablabla…). Selbst wenn sich jetzt ein Nachbar beschwert, kannst du vorweisen, das du die Tiere so h?t, das sie keine gefahr f?hn/sie stellen und dein VM kann auch nichts sagen!!
Trotzdem sollte man sich gutstellen mit Nachbarn und Vermieter. Mobbing gibt es auch in Sachen Mietwohnung!
Mit Haustierverbot ist meistens das Halten von Hunden und Katzen gemeint. Bei Gro?apageien k?e es auch Probleme geben muss aber nicht. Ich halte 2 Gro?apageien..sie durften immer mit einziehen auch bei Haustierverbot. Nur mal so am Rande:-)
Habe dieses urteil im www. speziell f?artagame gefunden.
Bartagame sind harmlos
Auch wenn im Mietvertrag steht, da?Haustiere nur mit Zustimmung der Vermieterin erlaubt sind, d?n die Bewohner Kleintiere halten. Ein Mieter hielt in einem Terrarium zwei Bartagame – vorwiegend in Australien beheimatete Echsen. Die Tiere s?n durch den gro?n Stachel am Kopf zwar sehr gef?lich aus, seien aber v?g harmlos, urteilten die Richter. Solange die Nachbarn nicht beeintr?tigt und die Wohnung nicht besch?gt w?, sei gegen die Echsen nichts einzuwenden.
AG Essen, 9 C 109/95 Quelle: Focus Online
Hier auch noch einiges Links in Sachen Tierhaltung in Mietwohnungen http://www.daserste.de/moma/servicebeitr…http://www.verbraucher-urteile.de/miet/t…http://www.internetratgeber-recht.de/Mie…
Ich w?he dir schon mal viel Spa?mit deinen neuen Mitbewohnern.
alles was Du in eine
Haus halten kannst
hund katze kaninchen schildkr?etc etc etc
ein bartagame wird er erlauben wenn du ihm im terarium h?t macht ja kein dreck
Rechtlich ist ja soweit alles gesagt nun ein Tipp von mir:
Bartagamen unterliegen dem „Auch-Minischweine-werden-gr?-gesetz“, denn manchen Tieren sieht man nicht ein, wie gro?sie werden. Zur Haltung einer ausgewachsenen Bartagame bzw. mindestens zweien, denn Einzelhaltung vertragen diese Tiere nicht gut, ben?st du mindestens ein Terrarium 150x40x40! Bitte belesen ;)http://www.reptilien-forum.info/wbb3/boa…
echsen sind in der wohnung nicht unbedingt artgerecht zu halten . mfg
Denke mal nicht, da?dein Vermieter irgendwelche Einw?e gegen eine Echse haben wird bzw haben k?e.
haustiere sind alle tiere die man im haus/wohnung haltet
und deine bartagame geh?nicht dazu,da sie ja im terrarium gehalten wird